MITTEILUNGSBLATT 01-2023 22 I N F O In diesen Empfehlungen sind sowohl die gesetzlichen Änderungen, die durch das Kinder- und Jugendstä kungsgesetz (KJSG) eingeführt wurden, integriert als auch die Weiterentwicklungen der Fachpraxis und die Forschungsergebnisse zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz der vergangenen zehn Jahre. Die Emp fehlungen sollen den bayerischen Jugendämtern als Orientierungs- und Arbeitshilfe bei der Erfüllung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII dienen. Dies gilt sowohl für den unmittelbar eigenen Verantwortungsbe reich im Kinderschutz als auch für die Beteiligung der freien Träger und der Kindertagespflegepersonen am Schutzauftrag. r- - - So liegt nun eine Arbeitshilfe vor, die u. a. • die, für die Erfüllung des Schutzauftrags, aktuellen gesetzlichen Qualitätsanforderungen beschreibt und in Handlungsschritte, Anforderungsprofile etc. über setzt, - • die Empfehlungen zu Vereinbarungen zwischen Jugendamt und Kindertagespflegepersonen zur Sicherstellung des Schutzauftrags nach § 8a Abs. 5 SGB VIII beinhaltet, • die Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und die alters- und entwicklungsstandentsprechende Beteiligung der betroffenen Kinder und Jugendlichen unterstreicht, • die eine überarbeitete und geschärfte Liste der gewichtigen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlge fährdung enthält, - • die spezifischen Gefährdungsrisiken und Schutz bedürfnisse behinderter Kinder und Jugendlicher thematisiert, - • den Prozess der Gefährdungseinschätzung und die Entscheidungskriterien für Maßnahmen zur Abwen dung einer bestehenden Gefährdung differenziert darstellt und - • die Bedeutung der strukturellen Kooperation im Kin derschutz mit Umsetzungsvorschlägen untermauert. - Die Fachlichen Empfehlungen zur Umset zung des Schutzauftrags sind kostenfrei downloadbar unter: - https://bit.ly/3y0JG8B BESCHLUSS DES BAYERISCHEN LANDESJUGENDHILFEAUSSCHUSSES FORTSCHREIBUNG: FACHLICHE EMPFEHLUNGEN ZUR UMSETZUNG DES SCHUTZAUFTRAGS NACH § 8A SGB VIII Am 23. November 2022 wurden vom Bayerischen Landesjugendhilfeausschuss die fortgeschriebenen Fachlichen Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII beschlossen. ANN E T T E R E I N E R S
RkJQdWJsaXNoZXIy MzcwMzIy