Mitteilungsblatt 01 2023

MITTEILUNGSBLATT 01-2023 5 Handlungsbedarfe und Ausblick Welche Folgerungen lassen sich nun aus den Ergeb nissen dieser Untersuchung ziehen? Welche Hand lungsbedarfe werden offenbar und welche Strategien müssen neu angedacht werden, um diesen begegnen zu können? - - Durch die Reform des Jugendschutzgesetzes wurden bereits neue Wege beschritten, den Jugendmedien schutz durch Vorsorgemaßnahmen und der Verringerung von Interaktionsrisiken deutlich zu stärken. Auch mit der neu geschaffenen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz wird angestrebt, betroffene Kinder und Jugendliche z. B. durch den neu gegründeten Be rat, noch mehr in fachliche Diskussionen und der daraus abgeleiteten Bildung von Handlungsoptionen einzube ziehen. So erscheint der aktuelle Jugendmedienschutz bereits gut aufgestellt, auch wenn neue Strukturen sich erst noch umfassender etablieren müssen. - i- - Konflikt zwischen erhöhtem Risikobewusstsein und verringertem Handeln Die Autorinnen und Autoren des Jugendmedienschutz index zeigen sich dennoch besorgt über einige der vorliegenden Ergebnisse. „Die Veränderungen und Ver schiebungen gegenüber der letzten Befragung sind teil weise drastisch.“3 So kann beispielsweise nicht schlüs sig erklärt werden, wie die große Diskrepanz zwischen gesteigerten Sorgen, gesteigertem Schutzbedürfnis und gleichzeitig einer Abnahme medienpädagogischen - - - - Handelns und geringerer Informationsbereitschaft der Eltern zustande kommt. Eine Hypothese könnte hier eine Ermüdung der Eltern durch die Herausforderung der Corona-Pandemie darstellen, eine Art Resignation vor den vielfältigen Anforderungen, Angeboten und neuen Nutzungsformen digitaler Dienste. Eine weitere Hypothese fragt, ob der Jugendmedienschutz vielleicht (noch) nicht die richtigen Angebote macht, damit er die befragten Zielgruppen tatsächlich erreichen kann? Eine Antwort auf diese differenzierten Fragestellungen kann der Jugendmedienindex 2022 nicht geben. Jedoch wäre es wünschenswert, wenn die Ursachen dieser Konflikte vertieft untersucht würden. Niederschwelliger Zugang zu Hilfsangeboten Die Befragung zeigt auf, dass es zwingend einer Verbe serung beim niederschwelligen Zugang zu Hilfsangebo ten, Unterstützungsmöglichkeiten und beim Beschwer demanagement bezüglich risikobehafteter Inhalte und Kontaktmöglichkeiten sowohl für Eltern als auch für Kinder und Jugendliche im digitalen Raum bedarf. Zwar sind diese bereits vorhanden, jedoch eventuell nicht leicht zu entdecken, zu nutzen oder die Hürde, diese zu nutzen, noch zu hoch. Eine verbesserte Benutzerfreund lichkeit in der Funktionalität von Tools und verstärke Aufklärung der entsprechenden Anbieter, aber auch der Ausbau medienerzieherischer Angebote und die prominente Platzierung zuverlässig funktionierender Be schwerde- oder Hilfsfunktionen wäre wünschenswert, damit die Hilfe im jeweiligen Moment dort ankommen kann, wo sie benötigt wird, und belastende Situationen mithilfe professioneller Stellen besser bewältigt werden können. s- - - - - Akzeptanz von Schutzmaßnahmen Schutzmaßnahmen sollten möglichst erziehungskompa tibel sein, damit eine größere Akzeptanz dieser erreicht werden kann. Wie sich in den Ergebnissen der Befra gung widerspiegelt, ist die Online-Nutzung von Heran wachsenden oftmals ein konfliktgeladenes Diskuss onsfeld zwischen Eltern und ihren Kindern. Hier wäre es hilfreich, wenn einerseits verbesserte technische Schutzvorrichtungen entwickelt würden, die für Eltern leicht handhabbar und altersentsprechend angewandt werden können, damit die unbeschwerte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aller Altersgruppen im digita len Raum besser gewährleistet werden kann. - - - i- - T H EMA Abbildung 5: Engagement der Eltern für den Schutz ihres Kindes vor Online-Risiken. Quelle: Jugendmedienschutzindex 2022, S. 71. 3 vgl. Gebel, C.; Lampert, C.; Brüggen, N.; Dreyer, S.; Lauber, A.; Thiel, K. (2022): Jugendmedienschutzindex 2022. Der Umgang mit onlinebezogenen Risiken. Ergebnisse der Befragung von Kindern, Jugendlichen und Eltern. Herausgegeben von der FSM – Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V., S. 80.

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