Mitteilungsblatt 03 2021

M I T T E I L U N G S B L A T T 0 3 - 2 0 2 1 13 I N F O F A M I L I E N I M F O K U S Familienbildung als Leistung der Jugendhilfe Familienbildung ist in Deutschland gesetzlich verankert: als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe zur allgemei nen Förderung der Erziehung in der Familie in § 16 SGB VIII. Diese zielt darauf ab, dass Kinder in ihrer Entwicklung gefördert und zu selbstbestimmten, eigen verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlich keiten erzogen werden. Angebote der Familienbildung leisten hierfür ihren Beitrag, indem sie junge Menschen, Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte auf Partnerschaft und das Zusammenleben als Familie vorbereiten und in familienbezogenen Kompetenzen stärken. Die Familienbildung fördert Beziehungs- und Erziehungskompetenzen sowie Kenntnisse und Fä higkeiten rund um den Familienalltag, zu Medien und Gesundheit. Sie begleitet bei Fragen zu Trennung und Scheidung und zeigt Wege auf, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können; sie unterstützt Teilhabe und Partizipation und befähigt zur Selbst- und Nachbarschaftshilfe. Familien sind heute vielfältiger denn je und die Familienbildung soll die Bedürfnisse und Interessen von Familien in unterschied lichen Lebenslagen und -situationen berücksichtigen. Seit der Aktualisierung des § 16 SGB VIII im Jahr 2021 gilt nun explizit, dass hierfür vernetzte, kooperative, niedrigschwellige, partizipative und sozialraumorientier te Angebotsstrukturen für Familien vor Ort geschaffen werden sollen. - - - - - - Es liegt in der Gesamtverantwortung der örtlichen Jugendämter (§ 79 SGB VIII), Angebote der Familienbil dung zur Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII) als Leistung der Jugendhilfe bereitzustellen. Die Landkreise und kreisfreien Städte werden bei der Ausübung ihrer Aufgaben und der Weiterentwicklung der Jugendhilfe durch den Freistaat Bayern gefördert - (§ 82 SGB VIII). Die örtlichen Jugendämter in Bayern können Unterstützung durch ein Förderprogramm des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) erhalten. Strukturen weiterentwickeln – Familien fördern Mit dem Förderprogramm zur strukturellen Weiterent wicklung kommunaler Familienbildung und von Familien stützpunkten strebt der Freistaat Bayern die strukturelle und nachhaltige Verbesserung der kinder- und familien- bezogenen Rahmenbedingungen vor Ort an und will zur Sicherstellung eines breitenwirksamen und bedarfsge rechten Angebots der Familienbildung beitragen (vgl. Bayerische Staatskanzlei 2021). - - - Um dieses Ziel zu erreichen, sind folgende Schritte vorgesehen: (1) Die Institutionalisierung einer Koordinie rungsstelle für Familienbildung im örtlichen Jugendamt (2) Die Erstellung, Umsetzung und Fortschreibung eines kommunalen Konzepts der Familienbildung, basierend auf einer Bestandsaufnahme der örtlichen Familienbil dungseinrichtungen, der lokalen Angebote, Strukturen und Netzwerke sowie einer Analyse der Bedürfnisse von Eltern. Das Konzept dient als Handlungsplan, an hand dessen die Umsetzung des § 16 SGB VIII vor Ort konkretisiert wird. (3) Die Einrichtung, der Betrieb und die nachhaltige Sicherung von Familienstützpunkten als wohnortnahe Kontakt- und Anlaufstellen für Familien. Die Landkreise und kreisfreien Städte werden hierbei finanziell unterstützt. Die Fördersumme ergibt sich aus der Anzahl der geborenen Kinder im Bemessungszeit raum und beträgt bis zu 100.000 € pro Jahr, hierbei gilt ein 50 %-Kofinanzierungserfordernis, d. h. die Höhe der notwendigen Eigenbeteiligung entspricht mindestens der Höhe der staatlichen Zuwendung. Die aktuelle För derhöhe für einzelne Landkreise und kreisfreie Städte - . - - - - DAS FÖRDERPROGRAMM ZUR STRUKTURELLEN WEITERENTWICKLUNG KOMMUNALER FAMILI ENBILDUNG UND VON FAMILIENSTÜTZPUNKTEN - Bayernweite Anlaufstellen für Fragen rund um Familie und Erziehung, passgenaue und koordinierte Angebote für alle Eltern und wirksame Netzwerkstrukturen in Kommunen – das sind zentrale Ziele des bayernweiten Förderprogramms des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).

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