Mitteilungsblatt 03 2021
M I T T E I L U N G S B L A T T 0 3 - 2 0 2 1 16 I N F O Familienstützpunkte sollen an bestehende und den Familien bereits bekannte Einrichtungen angegliedert werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Diese führen dann ihre Arbeit fort und übernehmen darü ber hinaus zusätzliche Aufgaben der professionellen Familienbildung, um als niedrigschwellige Anlaufstellen für alle Familien bereitzustehen. Laut Richtlinie sollen dies vornehmlich Einrichtungen der Familienbildung nach § 16 SGB VIII in Trägerschaft der öffentlichen oder der freien Jugendhilfe sein. Ein großer Teil der Famili enstützpunkte ist an eine Familienbildungseinrichtung angegliedert, beispielsweise an eine Familienbildungs stätte oder ein Mütter- und Familienzentrum. Unter allen Familienstützpunkten in Landkreisen machen diese einen Anteil von 26 %, in kreisfreien Städten einen An teil von 36 % aus. Mit einem Anteil von je 22 % wurden Familienstützpunkte am zweithäufigsten bei Einrichtun gen der Kindertagesbetreuung angesiedelt, die Eltern als alltagsnahe und vertraute Orte bereits bekannt sind. Mehrgenerationenhäuser oder Häuser der Begegnung sind ebenfalls beliebte Orte, um Familienstützpunkte zu verorten, insbesondere in Landkreisen werden dafür auch gern öffentliche Einrichtungen genutzt, da Rathäuser und Gemeinden häufig zentral liegen und sich dadurch als gut erreichbare Gelegenheitsstruktur für Familien anbieten. In einigen Fällen wurden auch Jugendeinrichtungen, Schulen oder Beratungsstellen als geeignete Einrichtungen ausgewählt, um Familienstütz punkte dort anzudocken. - - - - - - 100.000 Informations- und Beratungsgespräche – persönlich, telefonisch oder digital In Familienstützpunkten können Schwangere und Eltern zum einen an Veranstaltungen teilnehmen, zum anderen können sie sich informieren und beraten lassen. Die Kontakte, die Fachkräfte im Rahmen der allgemeinen Informations- und Beratungstätigkeit nach § 16 SGB VIII haben, werden mittels standardisierter Erhebungsinstru mente erfasst. Hierbei ist jede Art der Kontaktaufnahme relevant, sei es ein geplantes Beratungsgespräch vor Ort, ein spontanes Tür-und-Angel-Gespräch zu familien bezogenen Themen, eine Beratung per Telefon oder per E-Mail. - - Mit zunehmender Anzahl der Standorte und Familien stützpunkte ist auch die Anzahl der Informations- und Beratungsgespräche über die Jahre kontinuierlich ge stiegen: Im Jahr 2014 wurden – über Angebote hinaus – bereits rund 25.500 Gespräche in Familienstützpunkten dokumentiert. Im Jahr 2019 ist diese Anzahl auf nahezu 100.000 Informations- und Beratungsgespräche ange stiegen. Über die Jahre hinweg wurden seit Beginn des Förderprogrammes rund 345.000 persönliche Gesprä che, Telefonate und E-Mails mit Eltern dokumentiert (vgl. Abbildung 4). Für die statistische Auswertung standen insgesamt 82 % der Dokumentationen über die Informations- und Beratungsgespräche für die Jahre von 2014 bis 2019 zur Verfügung. Daher wird die tatsächli che Anzahl der stattgefundenen Elternkontakte sogar höher sein als hier dargestellt. - - - - - 2 25.479 36.727 43.523 58.065 79.568 99.793 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Abbildung 2: Informations- und Beratungsgespräche 2014-2019 (Anzahl); Datenquelle: FSP-Statistikbögen: Kontakte 2014-2019; eigene Berechnungen und Darstel- lung Abbildung 4: Informations- und Beratungsgespräche 2014-2019 (Anzahl); Datenquelle: FSP-Statistikbögen: Kontakte 2014-2019; eigene Berechnungen und Darstellung
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MzcwMzIy