Mitteilungsblatt 03/2022

Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayerisches Landesjugendamt 03 2022 THEMA 02 Ein Jahr Reform des Jugend schutzgesetzes – Relevante Änderungen, Status quo und Ausblick - Info 06 Landesheimrat: Wahl der neuen Mitglie der und Satzungsänderung - 08 Fortbildungsbuchung im Bayerischen Landesjugendamt wird digital 09 Bayerische Kinderschutzambulanz: Digitales Beratungsangebot „Rem-App“ 09 BAGLJÄ: Neue Homepage zur Fachkräfte gewinnung - 10 Die Frühen Hilfen gehen auf Tour 12 BERUFSBILDUNG 2022: Berufsorientie rung zum Erleben und Anfassen - 14 Ankündigung: Online-Fachtag „Warum extremistisch?“ 15 Personalia 15 Zu guter Letzt

M I T T E I L U N G S B L A T T 0 3 - 2 0 2 2 2 J U G E N D S C H U T Z G E S E T Z EIN JAHR REFORM DES JUGENDSCHUTZGESET ZES – RELEVANTE ÄNDERUNGEN, STATUS QUO UND AUSBLICK - T H E M A Erste Analyse bei der Bayerischen Jugendschutz-Fach tagung 2021 - An eine erste Analyse haben sich die Jugendschutz Fachkräfte in Bayern bei der Bayerischen Jugendschutz fachtagung zum Thema „Das neue Jugendschutzgesetz – eine digit@le Revolution?!“ am 13. und 14. Dezember 2021 gewagt, die vom ZBFS-Bayerisches Landesju gendamt in Kooperation mit der Aktion Jugendschutz Landesstelle Bayern e. V. durchgeführt wurde. Die Tagung fand zum ersten Mal in einem zweitägigen Online-Format statt, was der letztjährigen „Delta“-Welle des zweiten Co rona-Winters geschuldet war. Trotz anfänglicher Skepsis, ob eine derart große Tagung mit über 100 Teilnehmenden auch online gelingen kann, war die inhaltliche Fülle und auch der Austausch unter den Fachkräften intensiv. - - - - In seinem Fachvortrag stellte Dr. Stephan Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung/Hans-Bredow-Institut die berechtigte Frage, ob es durch die Änderungen im Jugendschutzgesetz tatsächlich zu einem Paradigmen wechsel kommen kann. Hier musste schlussendlich die Feststellung getroffen werden, dass sich vieles erst in der Praxis zeigen muss. Auch aktuell zeigt sich, dass sich viele der Strukturen, insbesondere für den Jugendschutz, noch im Aufbau befinden. - - und teilweise Schaffung von Doppelstrukturen bezüglich der Regelungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) sind zur Bewältigung dieser Herausforderungen allerdings eher kritisch zu sehen. Gerade durch die enorm gestiegene Mediennutzungszeit sowie durch die starke Zunahme der (problematischen) Nutzung digitaler Spiele durch Kinder und Jugendliche während der Corona-Krise ist es deutlich zu begrüßen, den Jugendmedienschutz auch rechtlich an aktuelle Gegeben heiten stärker anzupassen, berichtete Sonja Schwendner von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) in ihrem Fachvortrag. Die zögerliche Umsetzung Die wichtigsten Änderungen im Jugendmedienschutz Die Änderungen des Jugendschutzgesetzes betreffen fast ausschließlich den Jugendmedienschutz. Hier wollte der Gesetzgeber den Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung tragen: Es wird anerkannt, dass sich ein Teil der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen in die digitale Welt der Medien – insbesondere der internetgestützten Dienste – verlagert hat. Medienkonvergenz Aus diesem Grund fasst das Jugendschutzgesetz nun die Begriffe der Tele- und Trägermedien zu dem Überbegriff der „Medien“ zusammen, um der heutigen Realität der individuellen Mediennutzung, in der die Trennschärfe der medialen Angebote immer öfter verschwimmt, deutlich näherzukommen (sog. Medienkonvergenz) 1. Somit kann der Staat aktuellen relevanten Gefährdungen in und durch Medien besser gerecht werden. Der Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass in der Beurteilung der Wirkungsweise eines Mediums nun nicht mehr unter schieden werden muss, auf welchem Weg es verbreitet wird. Das vereinfacht Verfahren unterschiedlicher Auf sichtsgremien und bereits getroffene Entscheidungen können leichter übernommen werden. Für Fachkräfte, aber auch Eltern, Anbieter und sonstige Userinnen und User wird die Nutzung der Angebote übersichtlicher und erleichtert die selbständige Einschätzung, ob sie für Kinder und Jugendliche geeignet erscheinen. - - Bereits am 01. Mai 2021 ist die lang ersehnte und viel diskutierte Novellierung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) in Kraft getreten. Was hat es gebracht, was hat sich seither getan? 1 Die Unterscheidung in Tele- und Trägermedien bleibt dann erhalten, wenn sich in der spezifischen Auseinandersetzung mit einem Medium eindeutig auf eine bestimmte Medienart bezogen wird.

M I T T E I L U N G S B L A T T 0 3 - 2 0 2 2 3 T H E M A Schutzziele des Kinder- und Jugendmedienschutzes Neu im Jugendschutzgesetz sind nun explizite Schutzziele im Kinder- und Jugendmedienschutz, die in § 10a JuSchG näher erläutert werden. Um für Kinder und Jugendliche eine unbeschwerte Teilhabe im digitalen Raum sicherzu stellen, wird nicht nur der Schutz vor entwicklungsbeein trächtigenden und jugendgefährdenden Medien heraus gestellt, sondern ebenso der Schutz der persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen bei der Medien nutzung verankert. - - - - Dabei wurde der Begriff der persönlichen Integrität vom Gesetzgeber im Jugendschutzgesetz nicht abschließend bestimmt. Dies lässt einen gewissen Spielraum in den Ein schätzungen von Aufsichts- und Kontrollbehörden zu und kann und soll zukünftige technische und gesellschaftliche Entwicklungen fließend in die Begrifflichkeit miteinbinden. - Durch § 10a Ziff. 4 ist zudem die gesetzliche Verankerung eines staatlichen Auftrags zur „Förderung von Orientie rung für Kinder, Jugendliche, personensorgeberechtigte Personen sowie pädagogische Fachkräfte bei der Medien nutzung und Medienerziehung“ als präventiver Ansatz ent halten, der die primären Schutzziele der Gefahrenabwehr ergänzt. Damit ist eine Grundlage für bundeseinheitliche Standards zur Förderung von Kindern und Jugendlichen zu einem selbstbestimmten Umgang mit Medien geschaffen. - - - Definition entwicklungsbeeinträchtigender Medien Die neu eingeführte Begrifflichkeit der entwicklungs beeinträchtigenden Medien (§ 10b JuSchG) definiert insbesondere Medien, die übermäßig ängstigen, Gewalt befürworten oder das sozialethische Wertebild beeinträch tigen können. Besonderes Augenmerk legt der Gesetz geber hierbei darauf, dass nicht nur die Inhalte, sondern auch Risiken, die bei der Mediennutzung selbst entstehen können, in die Bewertung durch eine Gefahrenprognose aufgenommen werden. Dies dient dazu, Risiken zu mini mieren, die z. B. durch angebotene Interaktionsfunktionen (Chats) auf Plattformen oder auch Kauffunktionen bei Medieninhalten (z. B. In-App-Käufe) auftreten können. - - - - - - Angleichung zu erwarten ist, kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Knackpunkt hierbei ist, dass diese weitgefasste Definition der Entwicklungsbeeinträchtigung des Jugendschutz gesetzes so nicht mit der Definition des § 5 JMStV übereinstimmt, was zu gewissen Diskrepanzen in der Bewertung von entwicklungsbeeinträchtigenden Medien in den unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund und Ländern führen kann. Ob im Zuge des derzeitigen Novel lierungsprozesses des JMStV, der sich vornehmlich mit dem technischen Jugendmedienschutz beschäftigt, eine Teilhabe und Förderung – Exkurs BzKJ und Beirat Federführend für die Umsetzung dieser Schutzziele in Deutschland ist die neu geschaffene Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Die BzKJ führt als „Prüfstelle“ die Tätigkeiten der ehemaligen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in geänderten Verfahren fort und nimmt zugleich grundle gend neue Aufgaben wahr. So hat die Bundeszentrale den Auftrag, eine Gesamtstrategie zur Weiterentwicklung des Kindes- und Jugendmedienschutzes zu koordinieren, darü ber hinaus relevante Akteurinnen und Akteure im Jugend medienschutz zu befragen, den Austausch untereinander zu fördern und zielgerichtetes Informationsmaterial bereit zustellen. Beratend ist der BzKJ hierzu der neu gegründete Beirat (§ 17b JuSchG) zur Seite gestellt worden, der aus bis zu 12 Vertreterinnen und Vertretern besteht, darunter auch aus fachspezifischen Verbänden und zwei Kindern und Jugendlichen, die zum Zeitpunkt ihrer Benennung das 17. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Im März 2022 fand die konstituierende Sitzung des Beirats statt, in der zweiten Sitzung des Beirats der BzKJ im Juni 2022 wurde die Geschäftsordnung beschlossen und die weitere Zu sammenarbeit des Gremiums diskutiert. Vorgestellt wur den in diesem Zuge die künftigen pädagogischen Schwer punktthemen der „ZUKUNFTSWERKSTATT“ der BzKJ, die sich künftig in ihrer Arbeit auf die Themen „Sexuelle Gewalt und Belästigung im digitalen Raum“, „Gefährdung der Demokratiefähigkeit“ sowie „Kontrollverlust in digita len Umgebungen“ konzentrieren will. Dass Jugendliche selbst als Mitglieder des Beirats mitbestimmen können, wie sich der Jugendmedienschutz in der Bundesrepublik gestalten soll, lässt darauf hoffen, dass aktuelle fachliche Fragestellungen künftig mehr „vom Kind her“ gedacht werden und der Fokus stärker auf den Teilhabegedanken gerichtet werden kann. Vielversprechend klingt zudem das jüngst gestartete Vergabeverfahren für den Forschungs auftrag „Kindgerechte Online-Angebote und Zugänge ins Internet“. Dabei sollen unter anderem der Status quo des Handlungsfeldes erfasst und eruiert, Bedarfe analysiert und Gestaltungsoptionen beschrieben werden. - - - - - - - - - Alterskennzeichnung und Deskriptoren Zur besseren Kennzeichnung von entwicklungsbeein trächtigenden Medien sind zu den bereits bekannten Alterskennzeichnungen der FSK und USK Erweiterungen hinzugekommen. Es muss nunmehr die Sichtbarkeit der Alterskennzeichen bei Spielen und Filmprogrammen ein wandfrei gegeben sein (vgl. § 14 JuSchG). In der künftigen - -

M I T T E I L U N G S B L A T T 0 3 - 2 0 2 2 4 T H E M A Prüfpraxis wird sich zudem zeigen, inwiefern erhebliche Beeinträchtigungen der persönlichen Integrität durch eine Gefahrenprognose bei den Altersfreigaben von entspre chenden Medien ausgeschlossen werden können. - Bereits auf breiter gesellschaftlicher Ebene angekommen ist die Information über die erweiterten Kennzeichnungs möglichkeiten, die sog. „Deskriptoren“ (§ 14 Abs. 2a JuSchG), die näher beschreiben sollen, weshalb eine bestimmte Alterseinstufung getroffen wurde. So soll klar gestellt werden, welche potentiellen Beeinträchtigungen (z. B. Gewalt, Sexualität, Alkoholkonsum, usw.) ein Medi um enthalten kann. Zur Entwicklung konkreter Vorschläge einheitlicher Deskriptoren wurde bereits ein USK-Werk statt-Team, geleitet von der USK-Geschäftsführung, be auftragt. Eine einmal getroffene Alterskennzeichnung von Filmen oder Spielprogrammen durch eine Institution kann dann ohne weitere Überprüfung für inhaltsgleiche Medi en für andere Vertriebswege übernommen werden. Zur Verdeutlichung sei das Beispiel genannt, dass z. B. Serien, die zunächst bei einem Streaming-Dienst ausgestrahlt werden, mit denselben Kennzeichnungen auf Trägermedi en wie DVD oder Blu-ray verbreitet werden können. - - - - - - - Dieses Vorgehen entspricht der zunehmenden Medien konvergenz und verhindert, dass Doppel- oder Mehrfach prüfungen für inhaltsgleiche Medien aufgrund unterschied licher rechtlicher Zuständigkeiten durchgeführt werden müssen. - - - Verknüpfungen zum JMStV bei Film- und Spielplatt formen - - - - - Kommission für Jugendmedienschutz ( Um die Bestimmungen aus dem Jugendmedienschutz Staatsvertrag auch im Jugendschutzgesetz spiegeln zu können, wird im neu angelegten § 14a JuSchG geregelt, wie mit Film- und Spielplattformen umgegangen werden soll. Die Definition derartiger Diensteanbieter wird hierbei aus dem Telemediengesetz übernommen. So sind kommerzielle Diensteanbieter von Film- und Spieleplatt formen mit einer Nutzerreichweite von über einer Million im Inland dazu verpflichtet, Filme und Spiele mit deutlich wahrnehmbaren Alterskennzeichnungen anzubieten. Dies schließt Angebote mit Gewinnerzielungsabsichten wie beispielsweise Video-on-Demand, Streamingdienste, Apps und digitale Spiele mit ein. Sofern durch Altersveri fikationssysteme sichergestellt wird, dass nicht gekennzeichnete Inhalte nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden, ist der Diensteanbieter von dieser Pflicht befreit. Die Regelungen gelten sowohl für Anbieter im In- als auch im Ausland. Welche Altersverifikationssysteme hier für positiv bewertet wurden, ist auf der Homepage der www.kjm-online.de) abrufbar. Vorsorgemaßnahmen der Diensteanbieter Besonders weit geht der Gesetzgeber damit, Dienstean bieter mit Gewinnerzielungsabsichten und einer Nutzer reichweite von über einer Million im Inland Vorsorgemaß nahmen ergreifen zu lassen, die in besonderem Maße den Schutzzielen des § 10a Nr. 1 bis 3 JuSchG dienen und eine unbeschwerte Teilhabe von Kindern und Jugend lichen ermöglichen sollen. Diese sind im Gesetz nicht abschließend, sondern nur beispielhaft aufgelistet und lassen einen gewissen Spielraum in der Ausgestaltung zu. Es wird darauf abgezielt, dass Angebote, die insbesonde re Kinder und Jugendliche ansprechen oder unter ihnen eine besonders hohe Nutzerreichweite erzielen, verstärkt Vorsorgemaßnahmen zu treffen haben (§ 24a JuSchG). Exemplarisch genannt seien an dieser Stelle - - - - - • die Bereitstellung eines Melde- und Abhilfeverfahrens mit Beschwerdefunktion für unzulässige Inhalte; • das Einrichten einer separaten Beschwerdestelle, an die sich auch Kinder- und Jugendliche richten können sollen; • die Darstellung der AGBs in kindgerechter Sprache; • die Bereitstellung verlässlicher Altersverifikationssys teme, die verhindern, dass Kindern und Jugendlichen Zugang zu für sie nicht geeigneten Inhalten gewährt wird; - • das Anbieten von Jugendschutzvorrichtungen, wel chen es Personensorgeberechtigten erlaubt, die Nutzung eines Angebots auf einer Plattform zu steuern und selbst Vorsorge für die Mediennutzung ihrer Kinder zu treffen; - • automatisierte Privatsphäre-Einstellungen; • etc. Die Diensteanbieter können in eigener Zuständigkeit entscheiden, welche Vorsorgemaßnahmen sie in welcher Form anbieten. Überwacht und bei Verstößen ggf. geahn det wird dies durch die BzKJ in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum „jugendschutz.net“, das an der Kom mission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden ist. „jugendschutz.net“ prüfte im Jahr 2021 erneut die Vorsor gemaßnahmen von Instagram, YouTube, TikTok, Snapchat, WhatsApp, Pinterest, Facebook und Twitter. Dabei wurden insbesondere die Meldesysteme (z. B. einfacher Zugang, schnelle Abhilfe), Einstellungen (z. B. Vorkonfiguration einfach zu verwaltende Schutzoptionen), Richtlinien (z. B. Vollständigkeit, Klarheit), Hilfesysteme (z. B. konkrete Hilfe im Notfall, Hinweis auf Fachstellen) und technische Mechanismen (z. B. altersdifferenzierte Zugänge, Einsatz - - -

M I T T E I L U N G S B L A T T 0 3 - 2 0 2 2 5 T H E M A von Erkennungssystemen) in den Fokus genommen. Ins gesamt haben einige Anbieter ihre Voreinstellungen oder Hilfebereiche zwar verbessert, sichere altersdifferenzierte Zugänge und die Meldesysteme weisen allerdings weiter hin große Defizite auf. Details können dem „Jahresbericht 2021: Jugendschutz im Internet“ von „ - - jugendschutz.net“ entnommen werden. Öffentliche Filmveranstaltungen Für die Praxis der Jugendschutz-Fachkräfte besonders re levant ist die Änderung der bisherigen sog. „Parental-Gui dance-Regelung“ für öffentliche Filmveranstaltungen (§ 11 JuSchG). So können nunmehr Filme mit einer Alters freigabe ab 12 Jahren nun auch für Kinder ab 6 Jahren in Begleitung einer erziehungsbeauftragen Person in der Öffentlichkeit – also zum Beispiel bei einem Kinobesuch – zugänglich gemacht werden. Dies war bisher den Perso nensorgeberechtigten vorbehalten. Wichtig ist hierbei, dass die Erziehungsbeauftragung nachgewiesen werden und überprüfbar sein muss. - - - - Aus der Praxis liegen derzeit noch keine Erfahrungen vor, ob sich die Regelung im Sinne des Jugendschutzes be währt und ob die Erziehungsbeauftragung von den Eltern verantwortlich erteilt wird. - Gewünschte Änderung im Abschnitt 2 des JuSchG nicht eingetreten In seiner praktischen Umsetzung haben sich für die Jugendschutz-Fachkräfte in Bayern noch keine großen Unterschiede in der täglichen Arbeit bemerkbar gemacht. Geschuldet ist dies der Tatsache, dass sich im Abschnitt 2 (§ 4 bis § 10) des Jugendschutzgesetzes durch die Novellierung keine Veränderungen und sich somit auch keine Auswirkungen auf die gewohnten Arbeitsabläufe in den Jugendämtern ergeben haben. Die von Bayern vorangetriebene und auch von Seiten der Fachkräfte gewünschte Änderung des § 10 JuSchG, dass auch nikotinfreie Raucherzeugnisse, sofern kein elektronisches Heizelement zum Einsatz kommt, künftig einer Abgabebe schränkung unterliegen sollen, wurde vom Gesetzgeber nicht umgesetzt. Daher bleibt die Verwendung von sog. Shiazo-Steinen in Shishas weiterhin erlaubt und die damit einhergehenden bereits bekannten Problematiken in der Praxis des Jugendschutzes bezüglich des Rauchens in der Öffentlichkeit bis auf Weiteres bestehen. - Legalisierungsprozess Cannabiskonsum - seitens der Bundesregierung, dass spätestens zu Beginn des Jahres 2023 ein Gesetzesentwurf zur Legalisierung des Konsums von Cannabis verabschiedet werden soll. Den Jugendschutz wird diese Veränderung massiv betref fen – sowohl in seiner präventiven Ausrichtung als auch in der ordnungsrechtlichen Regelung und Praxis, denn die Legalisierung eines bisherigen Betäubungsmittels hat automatisch die Anpassung des Jugendschutzgesetzes an die neuen gesellschaftlichen Gegebenheiten zur Folge. Wie der Gesetzgeber hier konkret vorgehen wird und wel che Hürden noch genommen werden müssen, um dem Jugendschutz in diesem Zusammenhang gerecht werden zu können, wird sich zeigen müssen. Zumindest sendet die Bundesregierung derzeit eindeutige Signale aus, dass der Jugendschutz im Rahmen des Legalisierungsprozes ses besonders in den Fokus genommen werden soll. Bleiben wir gespannt. Möglicherweise ergibt sich eine neuerliche Anpassung des § 10 JuSchG aber in Verbindung mit dem Legalisie rungsprozess des Cannabis-Konsums. Geplant ist derzeit - - - Ausblick Die Legislative hat in der Anpassung des Jugendschutzge setzes an aktuelle Gegebenheiten speziell im Bereich der Medien viele positiv zu bewertende Änderungen durchge setzt, die insbesondere den Jugendmedienschutz stärken. Kritisch zu bemerken ist, dass nach wie vor durch nicht konsequent kongruente Begriffsbestimmungen und Aus legungen eine gewisse Diskrepanz zum Jugendmedien schutz-Staatsvertrag erhalten geblieben bzw. verschärft worden ist und auch Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern nicht immer klar definiert worden sind. Daher wird der Findungsprozess aller beteiligten Akteure in der Umsetzung des Gesetzes noch einige Zeit in Anspruch nehmen müssen. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass die Evaluierung des Jugendschutzgesetzes (§ 29b JuSchG) drei Jahre nach Inkrafttreten vorgesehen ist. In Verbindung mit den zwingend notwendigen gesetzlichen Änderungen durch die geplante Cannabis- Legalisierung und die Veränderungen des JMStV können entsprechende Ergebnisse dazu dienen, neue Anpassungsprozesse anzustoßen und den Jugendschutz sowie den Jugendmedienschutz entsprechend weiterzuentwickeln. - - - - Der Jugendschutz in Deutschland bleibt also in der Öffent lichkeit präsent und „im Flow“. Und das ist gut so. - C H R I S T I N E H I E N D L

M I T T E I L U N G S B L A T T 0 3 - 2 0 2 2 6 I N F O L A N D E S H E I M R A T B A Y E R N WAHL DER NEUEN MITGLIEDER UND SATZUNGS ÄNDERUNG - 29 Kandidatinnen und Kandidaten haben ihren Hut in den Ring geworfen und stellten sich der Wahl. 382 junge Menschen im Alter von 3 bis 20 Jahren aus 18 Wohngruppen/Einrichtungen gaben ihre Stimme ab und wählten damit ihre Interessenvertretung. Neu gewählt sind elf junge Menschen aus Einrichtungen der stationä ren Kinder- und Jugendhilfe sowie eine Vertreterin der Behindertenhilfe. - Im Rahmen der Landestagung IPSHEIM vom 19. bis 21. Juli 2022 fand die Übergabe des Landesheimrats 2021/22 an den Landesheimrat 2022/23 statt. Die zwölf jungen Menschen aus Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe und stationären Behindertenhilfe setzen sich für gelebte Partizipation in Einrichtungen ein! Der Landesheimrat 2022/23 Mitglieder Christina Adalatpanah (Münchner Waisenhaus) Pascal Bruecker (Münchner Waisenhaus) Lea-Marie Gerbig (Kinder- und Jugendhilfe, Diakonie Würzburg) Ana-Maria Gheorge (Tabaluga Jugendhilfe, Schongau) Timor Hübner (STEP e.V., Nürnberg) Claudia Kaiser (Tabaluga Jugendhilfe, Schongau) Maren Knappe (STEP e.V., Nürnberg) Anne Kraft (Studienheim Augustinum, München) Andreia Pascaluta (Jugendhilfezentrum Schnaittach) Laura Schindler (Städtisches Kinderheim Aschaffenburg) Chantal-Marie Schmitt (Jugendhilfe Eltmann) Jade Thomaier (Jugendhilfezentrum Schnaittach) Der Landesheimrat (LHR) Bayern 2022/23 wurde im Rahmen des online Angebots IPSHEIM@home neu gewählt. Erstmals waren junge Menschen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe an fünf Modellstandorten eingeladen, sich sowohl an der Wahl, als auch an der Fachtagung IPSHEIM zu beteiligen. Abbildung: Der Landesheimrat 2022/23. Foto: Sabrina Sommer

M I T T E I L U N G S B L A T T 0 3 - 2 0 2 2 7 I N F O Gewählte beratende Fachkräfte Jochen Dietz (Städtisches Kinderheim Aschaffenburg) Sophie Würsig (STEP e.V., Nürnberg) Richard Mehrer (Evangelische Kinder- und Jugendhilfe Augsburg) (ein Posten muss nachbesetzt werden) Zentrale Punkte der Satzungsänderung Der LHR Bayern setzt sich dafür ein, dass alle jungen Menschen in stationären Einrichtungen in Bayern gehört werden und ihre Themen einbringen können. Eine Öff nung des Gremiums für junge Menschen aus Einrich tungen der Behindertenhilfe wird daher aktiv vorange trieben. Nachdem in diesem Jahr fünf Modellstandorte zur Wahl und zur Landestagung IPSHEIM eingeladen wurden, wird das Angebot ab dem kommenden Jahr allen jungen Menschen aus Einrichtungen der Behinder tenhilfe offenstehen. - - - - Im Rahmen von IPSHEIM X 2022 wurden von den an wesenden jungen Menschen Vorschläge zur Satzungs änderung des LHR Bayern diskutiert und verabschiedet: - - Inklusion: Der Landesheimrat Bayern öffnet sich für junge Menschen, die in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben. In Zukunft haben junge Men schen der stationären Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe die Möglichkeit zu wählen und sich zu Wahl aufstellen zu lassen sowie an den Angeboten des LHR, wie beispielsweise der Jahrestagung IPS HEIM, teilzunehmen. - - Wahlen: Die Wahlen des LHR Bayern werden, wie 2020 erstmals angeboten, weiterhin digital und dezentral im Rahmen von IPSHEIM@home stattfinden, um möglichst allen wahlberechtigten jungen Menschen die Teilnahme zu ermöglichen. Legislaturperiode: Die Legislaturperiode beträgt ab dem Wahljahr 2023 zwei Jahre. Jedes Jahr werden sechs der zwölf Mitglieder, also der halbe Landesheim rat, neu gewählt. Damit soll Kontinuität sichergestellt werden. - Ämter: Die internen Ämter des LHR Bayern werden neu geregelt und inhaltlich angepasst. Feedback und Beschwerde: Innerhalb des LHR Bayern soll eine Feedback- und Beschwerdekultur aufgebaut und gepflegt werden. Darüber hinaus sollen Feedback möglichkeiten für Externe geschaffen werden. - Vielfalt: Der LHR Bayern möchte alle jungen Menschen ansprechen. Die neue Satzung wird deshalb mit * ge gendert. - Die neue Satzung wird nun mit den ver einbarten inhaltlichen Punkten neu erstellt und sobald sie vorliegt auf der Homepage - https://www.landesheimrat.bayern.de veröffentlicht. Save the dates • IPSHEIM XI: 18. bis 20. Juli 2023 • IPSHEIM@home mit Wahl des LHR Bayern: ab Februar 2023 Kontakt Geschäftsstelle des LHR Bayern Tel: 089 124793 – 2316 (neu!) E-Mail: info@landesheimrat.bayern.de L A N D E S - H E I M R A T B A Y E R N

M I T T E I L U N G S B L A T T 0 3 - 2 0 2 2 8 I N F O F O R T B I L D U N G S P R O G R A M M FORTBILDUNGSBUCHUNG IM BAYERISCHEN LANDESJUGENDAMT WIRD DIGITAL Bevor sie in der Vergangenheit einen Fortbildungsplatz beim ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt zugesagt bekamen, mussten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer häufig einen bürokratischen Verwaltungsmarathon zu rücklegen. Zunächst musste in der eigenen Organisation die Zustimmung der zuständigen Stellen eingeholt wer den, danach Anmeldebögen ausgefüllt und per Email – mancherorts sogar noch per Fax – versendet werden. Danach begann das bange Warten, ob man tatsächlich einen freien Platz ergattert hatte. - - Zumindest ein Teil dieses Aufwands ist nun Geschichte. Mit der Veröffentlichung unseres Fortbildungspro gramms 2023 am 01. Oktober 2022 auf der Homepage des Bayerischen Landesjugendamts vereinfachen wir unser Buchungssystem für Sie. Die herkömmliche Bu chung per Anmeldebogen gehört damit der Vergangen heit an und wird durch ein sehr einfach zu bedienendes, digitales Buchungsverfahren in unserem neuen Kurska lender ersetzt. - - - - - - Personalabteilungen, Buchungen zentral für verschiede ne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzunehmen. Probieren Sie es einfach aus, wir freuen uns auf Sie. Sie haben damit die Möglichkeit, Ihre Fortbildung ge nauso einfach wie beim Internethändler Ihrer Wahl zu kaufen: Kurs Auswählen – Daten eingeben – fertig. Wenn Sie mögen, legen Sie zusätzlich ein eigenes Nut zerkonto an. Dann können Sie jederzeit Ihre gebuchten Veranstaltungen bequem einsehen. Übrigens: Das neue Buchungssystem ermöglicht es - Das neue Verfahren erreichen Sie wie bisher über unse re Webseite unter: - https://www.blja.bayern.de/fortbildung/programm/index.php Sie erreichen den neuen Kurskalender auch direkt unter: https://zbfs.portal.semcosoft.com/de/classes Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: fortbildungsverwaltung@zbfs.bayern.de R O G E R L E I D E M A N N

M I T T E I L U N G S B L A T T 0 3 - 2 0 2 2 9 I N F O B A Y E R I S C H E K I N D E R S C H U T Z A M B U L A N Z B U N D E S A R B E I T S G E M E I N S C H A F T L A N D E S J U G E N D Ä M T E R DIGITALES BERATUNGSANGEBOT „REM-APP“ NEUE WEBSEITE ZUR FACHKRÄFTEGEWINNUNG Am 18. Juli 2022 startete die neue telemedizinische Plattform „Rem-App“ als weiterer Meilenstein im Bayerischen Gesamtkonzept zum Kinderschutz. Mit dieser webbasierten Anwendung können Ärztinnen, Ärzte und Fachkräfte der Jugendämter jederzeit und ortsunabhängig bei Anhaltspunkten für Kindeswohlge fährdung auf die Expertise des erweiterten Teams der Bayerischen Kinderschutzambulanz zurückgreifen. Das Angebot ist Teil der Weiterentwicklung der Bayerischen Kinderschutzambulanz, die als landesweites Kompe tenzzentrum vom Familienministerium in der vierten Förderphase (2022 bis 2025) mit rund 2,4 Mio. Euro gefördert wird. - - - erkannt werden. Zusätzlich zur Rechtsmedizin kann über die „Rem-App“ weitere Expertise aus Medizin und Ju gendhilfe zur Einschätzung einer konkreten Kindeswohl gefährdung hinzugezogen werden. So wird eine zeit und wohnortnahe Hilfe ermöglicht, die den Kinderschutz gerade auch im strukturschwachen Raum nachhaltig stärken wird. Mit dieser Anwendung verstärkt Bayern seinen Einsatz zum Schutz von Kindern und Jugend lichen vor körperlicher, sexualisierter und seelischer Gewalt sowie Vernachlässigung weiter. Der Freistaat Bayern ermöglicht mit der „Rem-App“ einen datenschutzgesicherten interdisziplinären Aus tausch über Videokonferenzen. Damit kann das gesamte Spektrum der Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie psychosoziale Belastungsfaktoren noch besser - - - - Nähere Informationen zum Bayerischen Gesamtkonzept zum Kinderschutz unter https://www.kinderschutz.bayern.de. Eine gut aufgestellte Kinder- und Jugendhilfe braucht ausreichend viele, fachlich angemessen ausgebildete und praktisch handlungsfähige Fachkräfte bei Jugendämtern und freien Trägern. Aktuell wird die Fachkräftegewinnung und -bindung immer schwieriger. Die AG Öffentlichkeits arbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesju gendämter hat die Herausforderung zum Anlass ge nommen, eine Internetseite aufzubauen, auf der Ideen, Informationen, Hintergrundpapiere und gute praktische Lösungen im Umgang mit den Fachkräfteengpässen präsentiert werden. - - - Fachkräfte für die Arbeit im Jugendamt zu gewinnen und dort zu halten. Ziel des Internetauftritts ist es, Anregungen zu bieten, eigene Strategien der Fachkräftegewinnung und -bindung (weiter-) zu entwickeln. In Zeiten, in denen demographisch bedingt das Erwerbstätigenpotenzial sinkt, reichen dazu nicht mehr einzelne Maßnahmen aus. Es braucht ein Bündel an Strategien, um die wenigen potentiellen Eine Internetseite zur Fachkräftegewinnung und -bin dung wird nicht die Fachkräfteengpässe bei öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe beseitigen. Sie kann aber als digitale Informationsplattform dazu dienen, die Verantwortlichen in den Jugendämtern zu inspirieren, um dem „Klein, klein“ des täglichen Bemühens um mehr und gut ausgebildete Fachkräfte neuen Schwung zu verleihen. Machen Sie in diesem Sinne von - https://www.personal-gewinnen-und-binden.de gerne Gebrauch! S T M A S , R E F . V 2 D R . H I L D E G A R D P A M M E

M I T T E I L U N G S B L A T T 0 3 - 2 0 2 2 10 I N F O F R Ü H E H I L F E N DIE FRÜHEN HILFEN GEHEN IN DEN KOKI-NETZ WERKEN FRÜHE KINDHEIT AUF TOUR - Das neue Modellprojekt „Frühe Hilfen sind da!“ wird aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ finan ziert und läuft bis Ende 2023. An dem Projekt beteiligen sich bundesweit Kommunen aus Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. - Die Daten der Bayern-Tour Im kommenden Jahr 2023 wird die Tour in diesen Kom munen wiederholt und zusätzlich fährt der Frühe-Hil fen-Bus in die Landkreise Ansbach, Bayreuth, Regen, Regensburg und Roth, sodass sich insgesamt acht bayerische Kommunen an dem Projekt beteiligen. Die Tour in Bayern startet am 17. September 2022 im Landkreis Fürth, kommt am 25. September 2022 nach Forchheim, am 15. Oktober 2022 nochmal nach Fürth und am 17. Oktober 2022 in den Landkreis Oberallgäu. - - Über das Projekt Die Tour in Bayern wurde gemeinsam vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH), der Agentur Sinus, der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen im ZBS-BLJA und den KoKi-Fachkräften der teilnehmenden Landkrei se konzipiert. - In Flächenlandkreisen können die Wege manchmal weiter sein als in der Stadt. Nicht immer ist es einfach, Angebote zu erreichen. Das gilt auch für die Frühen Hilfen. Das Ziel der Frühen Hilfen ist aber, allen Familien zur Seite zu stehen – unabhängig von ihrem Wohnort. Deshalb bringen jetzt Kleinbusse die Frühen Hilfen zu den Familien auf dem Land. Abbildung: Anja Pondorf (Landeskoordinierungsstelle Bundesstiftung Frühe Hilfen, ZBFS-BLJA) und Aurelia Barna (Koki-Fachberaterin, ZBFS-BLJA) im Bus. Foto: ZBFS-BLJA

M I T T E I L U N G S B L A T T 0 3 - 2 0 2 2 11 I N F O Die Umsetzung erfolgt in jeder Kommune anders: sei es in Kooperation mit Netzwerkpartnern (wie Schwan gerschaftsberatungsstelle, Erziehungsberatungsstelle, Familienhebammen, Familien-Kinderkrankenpflegen den, u. a.) oder als mobiles Beratungsangebot der KoKi an Dorffesten, an Spielplätzen, in Kitas oder anderen Einrichtungen. - - Am Bus können sich Familien über die spezifischen Angebote der Frühen Hilfen in ihrem Landkreis infor mieren. Die Fachkräfte aus dem KoKi-Netzwerk frühe Kindheit stehen den Schwangeren und Eltern außerdem für Fragen und auf Wunsch direkt zur Beratung zur Verfügung. Der Bus lädt Väter und Mütter aber auch dazu ein, einfach mal durchzuatmen, gemeinsam mit ihren Kindern etwas zu erleben und Spaß zu haben. - Das Modellprojekt wird nach seiner Umsetzung bundes weit im Hinblick darauf ausgewertet, ob mobile Frühe Hilfen (werdende) Eltern besser erreichen können. Auch darüber werden wir wieder berichten. - Weiterführende Links: Informationen zum KoKi-Förderpro gramm: - https://www.koki.bayern.de Informationen zum Projekt sowie den aktuellen Tour-Plan: www.elternsein.info/fruehe-hilfen/fruehe-hilfen-sind-da/ Hintergrundinformationen und Studien des NZFH zu Frühen Hilfen in ländlichen Räumen: http://bitly.ws/uqM2 Informationen zur Bundesstiftung Frühe Hilfen und zum Fonds Frühe Hilfen unter: www.fruehehilfen.de/bundesstiftung Abbildung: Spielmaterialen aus dem Bus. Foto: ZBFS-BLJA A N J A P O N D O R F

M I T T E I L U N G S B L A T T 0 3 - 2 0 2 2 12 I N F O Vom 12. bis 15. Dezember öffnet die BERUFSBILDUNG 2022, Deutschlands größte Fachmesse rund um die Themen Berufsorientierung und berufliche Bildung, ihre Türen auf dem Messegelände in Nürnberg. Vier Tage lang bekommen Schülerinnen und Schüler aller Schularten die Chance, das umfangreiche Ausbildungsangebot in Bayern vor Ort zu entde cken und hautnah zu erleben. Auch für Eltern, Lehrkräfte und Bildungsprofis aus ganz Bayern bietet die Messe ein buntes Rahmenprogramm und vielfältige Informationsmöglichkeiten. Der Eintritt ist für alle Besucherinnen und Besucher frei. - B E R U F S B I L D U N G 2 0 2 2 BERUFSORIENTIERUNG ZUM ERLEBEN UND ANFASSEN Mitmachen, orientieren, entdecken „Was möchte ich einmal werden?“ ist eine der wich tigsten Fragen im Leben eines Jugendlichen. Nicht nur die riesige Auswahl an unterschiedlichen Berufswe gen überfordert dabei viele – auch die Frage nach den eigenen Stärken, Vorlieben und Erwartungen ist oft schwierig. - - Auf der BERUFSBILDUNG 2022 bekommen Jugendliche aller Schularten die Chance, sich einen Tag lang intensiv mit den Themen Berufsorientierung, Ausbildung und berufliche Chancen zu beschäftigen. Dabei können sie gezielt den eigenen Vorstellungen, Wünschen und Fä higkeiten auf den Grund gehen. Unter dem diesjährigen Motto „Find‘ heraus, was in dir steckt!“ wird die ganze Vielfalt der bayerischen Berufsbildungslandschaft auf der Messe vertreten sein: von dualen und schulischen Ausbildungsangeboten über duale Studiengänge bis hin zu spannenden Weiterbildungsmöglichkeiten. -  Hier geht’s zum offiziellen Trailer Angebote für Eltern, Lehrkräfte und Bildungsprofis Die BERUFSBILDUNG 2022 hat an allen Messetagen von 8:30 Uhr bis 15 Uhr geöffnet. Sie bietet sich somit gerade auch für Schulklassen als ideales Ausflugsziel an. Lehrkräfte, die eine Klassenfahrt zum Messegelände in Nürnberg planen, können hierfür Zuschüsse beantra gen. Bis zu 90 % der Reisekosten können dadurch erstattet werden. Weitere Informationen hierzu und das entsprechende Antragsformular zum Download gibt es unter - https://www.boby.bayern.de/messe. Auch für Eltern hält die diesjährige Messe besondere Highlights bereit: Am „Langen Mittwoch“, an dem die Messe extra bis 19 Uhr geöffnet hat, findet ein spe zielles Eltern-Programm mit kostenlosen Vorträgen, Rundgängen und persönlichen Beratungsmöglichkeiten vor Ort statt. - Für Bildungsprofis lohnt sich ein Besuch auf dem 15. Berufsbildungskongress, der parallel zur BERUFSBIL DUNG 2022 am 14. Dezember stattfindet. Hier be kommen Fachleute die Möglichkeit, sich rund um die Themen berufliche Bildung und Nachwuchsgewinnung auszutauschen und das eigene Netzwerk zu erweitern. Weitere Informationen zum Berufsbildungskongress und zur Anmel dung finden Sie unter - - - http://bitly.ws/uqNG. Abbildung: Raus aus der Theorie und rein in die Praxis: Auf der BERUFSBILDUNG 2022 bekommen Jugendliche die Chance, sich vor Ort in den unterschiedlichsten Berufen auszuprobieren. Foto: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

M I T T E I L U N G S B L A T T 0 3 - 2 0 2 2 13 I N F O Workshops, Kurzvorträge und Mitmachaktionen für Jugendliche Welche Berufe werden in Zukunft nachgefragt sein? Wie überzeuge ich in Bewerbungsgesprächen? Welche Möglichkeiten und Unterstützungsangebote gibt es für Jugendliche mit Behinderung? Antworten auf diese und viele weitere Fragen bekommen Jugendliche bei zahlreichen kostenfreien Workshops, (Kurz-)Vorträgen und spielerischen Mitmachaktionen. Sie finden jeden Tag von 9 bis 15 Uhr auf der BERUFSBIL DUNG 2022 statt. Alle weiteren Informationen zu den Jugendveranstaltungen gibt es unter - http://bitly.ws/uqNQ BOBY: Berufsorientierung in Bayern digital - - Online-Angebot des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und bietet Jugendlichen, Eltern, Lehrkräften, Bildungsfachleuten und Ausbil dungsbetrieben wichtige Informationen und Tipps rund um die Themen Berufsorientierung und Ausbildung in Bayern. Dabei verweist BOBY auch auf die zahlreichen regionalen Beratungsangebote, die es im Freistaat zu dem Thema gibt. Neben aktuellen News aus der Welt der beruflichen Bildung gibt es auf BOBY auch einen bayernweiten Veranstaltungskalender zu vielen Berufs bildungs-Aktionen, zum Beispiel zu regionalen Ausbil dungsmessen. Schauen Sie doch einmal vorbei! Auf BOBY, der Website zur Berufsorientierung in Bay ern, finden Sie auch alle wichtigen Informationen zur BERUFSBILDUNG 2022 sowie zusätzliches Begleitma terial für den Messebesuch. Die Plattform BOBY ist ein - - - Besuchen Sie BOBY auch auf der BERUFSBILDUNG 2022 in Nürnberg. Wir freuen uns auf Sie! T A B E A R E I M I T Z

M I T T E I L U N G S B L A T T 0 3 - 2 0 2 2 14 I N F O SAVE THE DATE Online-Fachtage im Rahmen des Projekts „Engagement und Protest zwischen Legalität und Illegalität“ Die Demokratie bietet einen großen Gestaltungsspielraum und ist auf das Engagement der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Grundrechte wie die freie Meinungsäußerung oder die Versammlungs- und Informationsfreiheit legen den Rahmen für Mitwirkung und Teilhabe fest. In diesem Zusammenhang werden u.a. die folgenden Fragen kontrovers diskutiert: Welche Mittel dürfen für das Erreichen politischer Ziele eingesetzt werden und wo verläuft die Grenze zwischen legalen und illegalen Protestformen? Warum und auf welche Weise werden diese Grenzen immer wieder auch überschritten bis hin zu strafrechtlich relevanten Handlungen? Inwieweit besteht die Gefahr, dass sich junge Menschen in ihrem Protest extremistischen Gruppierungen anschließen? Welche Gründe bewegen sie zu dem Schritt und welche Faszination üben solche Gruppierungen auf sie aus? Diesen und weiteren Fragestellungen sowie den darauf bezogenen Präventiv maßnahmen nehmen sich die Online-Fachtage des Projekts „Engagement und Protest zwischen Legalität und Illegalität“ an. Dabei sollen sowohl wissenschaftliche, politische und rechtliche Perspektiven als auch die Sichtweise von Aktivistinnen und Aktivisten Berücksichtigung finden. - ONL I NE-FACHTAG # 1 Warum extremistisch? 24. November 2022 | 9:00 - 16:00 Uhr Die Online-Fachtage stehen allen Interessierten offen. Inhaltlich richten Sie sich insbesondere an pädagogische Fachkräfte der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit sowie der Kinder- und Jugendhilfe. www.engagement-und-protest.de ZIELGRUPPE ANMELDUNG HINTERGRUND Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie unter www.mehrwert-demokratie.de/online-fachtage Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Ein Projekt von Dieses Projekt wird gefördert durch

M I T T E I L U N G S B L A T T 0 3 - 2 0 2 2 15 I N F O Informationen zu den Personalia werden online zur Verfügung gestellt. Dabei finden Sie das aktuelle Verzeichnis der Mitglie der des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses unter - https://bit.ly/35UPbsK Die Adressen der Bayerischen Jugendämter sind hier veröffentlicht: https://bit.ly/2ZYzixq Eine Übersicht über die Aufgaben in der Verwaltung des Bayerischen Landesjugendamts mit Telefonnummern und Angabe von Funktionspostfach adressen finden Sie unter - https://bit.ly/33VCKKs PERSONALIA ZU GUTER LETZT „Was wir heute tun, entscheidet darüber, wie die Welt morgen aussieht.“ Freifrau Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin (1830 – 1916)

Wollen Sie mehr über die Arbeit der Bayerischen Staatsregierung erfahren? BAYERN I DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Telefon 089 122220 oder per E-Mail an direkt@bayern.de erhalten Sie Informations material und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung. - Dem Zentrum Bayern Familie und Soziales wurde durch die berufundfamilie gemeinnützige GmbH die erfolgreiche Durchführung des audit berufundfamilie bescheinigt: www.berufundfamilie.de Wenn Sie diesen Code mit der Kamera-App oder der QR-Scanner-App Ihres Smartphones scannen, werden Sie direkt zur Homepage www.blja.bayern.de geleitet. IMPRESSUM Herausgeber: Zentrum Bayern Familie und Soziales – Bayerisches Landesjugendamt (BLJA) Winzererstraße 9, 80797 München, Telefon 089 1261-04, Fax 089 124793-2280, poststelle-blja@zbfs.bayern.de www.blja.bayern.de Postanschrift: Postfach 400260, 80702 München V.i.S.d.P. Hans Reinfelder I Redaktion Christine Bulla, Sandra Schader, Renate Hofmeister Bezugsbedingungen: Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe und der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Bayern sowie die Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses erhalten das Mitteilungsblatt im Rahmen der Informationspflicht des Landesjugend amtes kostenlos. Darüber hinaus ist der Bezug im Abonnement möglich. Das Mitteilungsblatt erscheint 4 x im Jahr, das Jahresabonne ment kostet € 18,- incl. Portokosten, die Einzelausgabe € 4,- zuzüglich Portokosten. Das Abonnement wird für ein Jahr abgeschlossen. Kündigung ist zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen möglich. Wird die Frist nicht eingehalten, verlängert sich das Abonnement automatisch für ein Jahr. Bezug über das Bayerische Landesjugendamt gegen Rechnung. - - Gesamtherstellung: OffsetDruckerei E. Sauerland GmbH, Am Spitalacker 1, 63571 Gelnhausen, E-Mail: info@druckerei-sauerland.de, www.druckerei-sauerland.de Druck auf umweltzertifiziertem Papier (FSC). Klimaneutral und alkoholreduziert gedruckt. ISSN 1430-1237, Stand: Oktober 2022 Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayerisches Landesjugendamt

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