Mitteilungsblatt 03 2023

MITTEILUNGSBLATT 03-2023 12 B E R I C H T E weit unterschiedlicher Zuständigkeiten von Sozialleistungsträgern, insbesondere im Bereich der Eingliederungshilfe nach SGB IX, qualitativ gute Begleitung und Unterstützung durch weiter entfernte Verfahrenslotsinnen und -lotsen nicht möglich, erscheint es ratsam, dies Unterstützungsuchenden transparent darzulegen und ggf. (zusätzlich) auf eine Inanspruchnahme örtlicher Unterstützungsangebote hinzuwirken. Dabei muss die örtliche Nähe nicht zwangsläufig identisch mit dem gem. §§ 86 ff. SGB VIII zuständigen Jugendamt sein, sondern kann sich bspw. bei jungen Menschen, die in stationären Einrichtungen leben, auch an dem gewöhnlichen Aufenthalt des jungen Menschen orientieren, wie es z. B. auch die Zuständigkeitsvorschriften für junge Menschen, die in Pflegefamilien leben, vorsehen (vgl. § 86 Abs. 6 SGB VIII). Für Verfahrenslotsinnen und -lotsen ist es zusammenfassend unbedingt notwendig, sich darüber bewusst zu sein, dass junge Menschen und deren Familien im Einzelfall nicht unter Verweis auf eine örtlich begründete Nicht-Zuständigkeit abgewiesen werden können, wenn sie Begleitung und Unterstützung ersuchen. Eine Verweigerung der Begleitung und Unterstützung aufgrund örtlicher Unzuständigkeit wäre rechtswidrig. In Bezug auf die Unterstützung des örtlichen Trägers der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe durch den Verfahrenslotsen gem. § 10b Abs. 2 SGB VIII erscheinen Fragen örtlicher Zuständigkeit hingegen nicht relevant, da der Verfahrenslotse hier selbsterklärend den örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Eingliederungshilfeleistungen für junge Menschen unterstützt, bei welchem er verortet ist. Fazit und Ausblick Zusammenfassend bot die Fachtagung eine lebendige Plattform für Diskurs und Wissensaustausch zur vertieften Beschäftigung mit dem neuen Stellenprofil „Verfahrenslotse“ sowie die Möglichkeit der Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren verschiedener Bereiche und Organisationen. Im Rahmen des zum Abschluss der Fachtagung von Dr. Harald Britze, stellvertretender Leiter der Verwaltung des Landesjugendamtes, gebündelten interaktiven themenzentrierten Fachaustausches wurden dabei sowohl bereits gefundene Lösungsansätze aus der Praxis als auch insbesondere offene Fragen deutlich. Diese reichten von konkret („Wo im Amt ist das Büro des Verfahrenslotsen sinnvoll platziert?“) bis hin zu theoretisch-konzeptionell („Ist der Verfahrenslotse Ausfallbürge für andere Systeme?“). Die Rückmeldungen aus der Praxis sowie die im Austausch zu bedenken gegebenen Aspekte in Bezug auf die Umsetzung des § 10b SGB VIII werden so weit möglich im Rahmen des Modellprojektes berücksichtigt und weiterbearbeitet. Wir bedanken uns an dieser Stelle für den fachlichen Diskurs, die positiven Rückmeldungen sowie die konstruktive Kritik, die uns zur Fachtagung erreicht hat. Dabei möchten wir auch die Gelegenheit nutzen, alle Jugendamtsleitungen und (zukünftigen) Verfahrenslotsinnen und -lotsen auf die zweite Fachtagung zum Abschluss des Modellprojektes aufmerksam zu machen. Diese findet am Donnerstag, 18. Januar 2024 in Nürnberg statt. Details zur Anmeldung sowie zum Programm der Fachtagung sind in Kürze verfügbar. Ihr Ansprechpartner und Ihre Ansprechpartnerinnen zum Modellprojekt „Verfahrenslotsen“ im ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt sind: Dr. Harald Britze: harald.britze@zbfs.bayern.de Marie Fingerhut: marie.fingerhut@zbfs.bayern.de Jessica Leimbeck: jessica.leimbeck@zbfs.bayern.de Weitere Informationen zu den Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen in Bayern stehen online beim ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt zur Verfügung: https://bit.ly/42ottYr J E S S I C A L E I MB E C K

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