Mitteilungsblatt 03 2023

MITTEILUNGSBLATT 03-2023 17 Im Jahr 2015 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (BAG Landesjugendämter) erstmals mit diesen Empfehlungen ein umfassendes Werk zur Hilfeplanung vorgelegt. Dies mit dem Ziel, bundesweit einheitliche Qualitätsmaßstäbe für das Hilfeplanverfahren in den Jugendämtern zu benennen. Familien haben einen Anspruch darauf, unabhängig vom Wohnort eine fachlich vergleichbare Bearbeitungspraxis vorzufinden. Hilfeplanung ist ein Kernprozess in der Kinder- und Jugendhilfe und die fachlich gute Gestaltung unverzichtbare Voraussetzung für das Gelingen von Hilfen. Die Hilfeplanung ist das Zentrum des fachlichen Handelns der Hilfegewährung und liegt in der Steuerungsverantwortung des öffentlichen Trägers. Gleichwohl ist sie nur im konstruktiven Dialog mit den freien Trägern und im Zusammenwirken mit den betroffenen Kindern, Jugendlichen, ihren Eltern und jungen Volljährigen sinnvoll auszugestalten. Sie stellt damit komplexe Anforderungen an alle Beteiligten und bedarf immer wieder der fachlichen Rückversicherung. Hilfeplanung findet heute unter anderen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen statt als bei ihrer Einführung vor über 30 Jahren. Die von den Jugendämtern gewährten Hilfen erreichen über eine Million junger Menschen und flankieren damit wichtige Entwicklungsschritte in vielen Biographien. Die wirksame und effiziente Ausgestaltung dieser Hilfen ist damit ein Wirtschafts- und ein Zukunftsfaktor zugleich für unsere Gesellschaft. EMPFEHLUNGEN DER BAG LANDESJUGENDÄMTER QUALITÄTSMASSSTÄBE UND GELINGENS- FAKTOREN FÜR DIE HILFEPLANUNG GEMÄSS § 36 SGB VIII I N F O Abbildung 1: Titelseite der „Empfehlungen Qualitätsmaßstäbe und Gelingensfaktoren für die Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII“. Bild: BAGLJÄ

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