Mitteilungsblatt 03 2023

MITTEILUNGSBLATT 03-2023 8 Im optimalen Fall sollten bereits vor der Genehmigung einer VR-Spielanlage im Zuständigkeitsbereich Gespräche mit den Betreibenden und anderen beteiligten Ordnungsbehörden gesucht werden, um gemeinsam ein Konzept für einen gelingenden Jugendschutz für die Spielanlage zu erstellen. Auch bei einer Jugendschutzprüfung empfiehlt sich zunächst, den Betreibenden auf die Einhaltung jugendschutzrechtlicher Belange hinzuweisen, die Bestimmungen gemäß der Rechtsauffassung und Praxishinweise der Obersten Landesjugendbehörden zum Jugendschutz bei öffentlichen eSport-Veranstaltungen zu besprechen und ihm die Zeit einzuräumen, ein geeignetes Jugendschutzkonzept für seine VR-Spielanlage vorzulegen. Hier könnten nach Auskunft der Ständigen Vertreter der USK auch als Entscheidungs- und Gesprächsgrundlage für die sinnvolle Umsetzung des Jugendschutzes in einer VR-Spielanlage die geltenden Jugendschutzbestimmungen der größten deutschen Spielmesse „gamescom“ in Köln als beispielhaftes Anschauungsmaterial herangezogen werden, wo seit vielen Jahren sehr gute Erfahrungen durch ein konstruktives Miteinander zwischen Ordnungsbehörden, Anbietern und Jugendschutzvertretern gesammelt werden. Die Jugendschutzbestimmungen sind auf der Homepage der „gamescom“ öffentlich einsehbar: https://bit.ly/3P4zMLh Als Information für alle Besucherinnen und Besucher der „gamescom“ dienen diese Informationen zum Jugendschutz: https://bit.ly/3ErCvtg Zu beachten ist, dass die dort geltenden Bestimmungen nur einen Einblick in die Umsetzung von Jugendschutzbestimmungen für Betreiber von Games- und Virtual- Reality-Anlagen dienen können, nicht aber grundsätzlich auf dauerhafte VR-Spielanlagen übertragbar sind. Für weitere Fragestellungen in Bezug auf Jugendschutzprüfungen in VR-Spielanlagen können sich Jugendschutzfachkräfte im Einzelfall an den Fachbereich Jugendschutz im ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt wenden: jugendschutz-blja@zbfs.bayern.de T H EMA CHRISTINE H I E ND L

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