Mitteilungsblatt_04_2020

M I T T E I L U N G S B L A T T 0 4 - 2 0 2 0 02 L A N D E S H E I M R A T Im Mitteilungsblatt 02/2020 wurde über das neue For- mat der Wahl des Landesheimrats Bayern (LHR Bayern) und die begleitenden Gruppenabende berichtet. Dieses Jahr stand die Wahl des LHR Bayern zum ersten Mal allen jungen Menschen in Wohngruppen der stationären Erziehungshilfe (§ 35, §§ 34 i. V. m. 35a, § 41 SGBVIII) offen. Einrichtungen waren aufgerufen mitzumachen und diese Beteiligungsmöglichkeit auf Landesebene den jungen Menschen in ihrer Obhut zugänglich zu machen. 19 junge Menschen aus ganz Bayern haben sich als Kandidatinnen und Kandidaten für den LHR Bayern zur Wahl gestellt und damit eine echte Wahl ermöglicht. 157 junge Menschen aus 16 Einrichtungen 1 haben ihr Wahlrecht ausgeübt und am 16. Juli 2020 ihre Stim- me abgegeben – mehr als drei Mal so viele wie in den Jahren zuvor während der IPSHEIM-Tagung auf Burg Hoheneck. Dies waren insgesamt jedoch weniger als 2 % der wahl- berechtigten jungen Menschen. 2 Wir wünschen uns, dass in Zukunft alle jungen Menschen die Möglichkeit haben, sich an der Wahl ihrer Interessenvertretung zu beteiligen und dabei in ihren Wohngruppen aktiv unter- stützt werden. Der Landesheimrat Bayern wird bei seiner Arbeit von vier Beraterinnen und Beratern unterstützt. Zwei davon werden jährlich durch den LHR Bayern neu gewählt. In diesem Jahr haben bayernweit zwei Fachkräfte kandi- diert und sich damit bereit erklärt, den Landesheimrat zu unterstützen. Im Rahmen von IPSHEIM@home hatten die Teilnehmen- den die Möglichkeit, Themen und damit verbundene Ziele für den Landesheimrat zu sammeln und einzusen- den. 14 Ergebnisse mit je drei Themen und zugehörigen Zielen haben uns erreicht. Die meistgenannten Themen sind hier zusammengefasst: Zu Hause bleiben und sich trotzdem beteiligen – Wie kann das klappen? Mit IPSHEIM@home! IPSHEIM@HOME 2020 – EIN RÜCKBLICK 1 2018 gab es ca. 860 Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe in Bayern. Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020 2 Stand 31.12.2018 haben 8493 junge Menschen in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII der stationären Erziehungshilfen gelebt (Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, 2020). Nicht erfasst sind dabei junge Menschen, die nach § 34 i. V. m. 35a betreut werden. Sie müssten noch hinzugerechnet werden. B E R I C H T E Abbildung 1: Teilnehmende Einrichtungen an IPSHEIM@home 2020. "75%-Regelung" Freizeit Haustiere Themen für den Land sheimrat Abbildung 1: Teilnehmende Einrichtungen an IPSHEIM@home 2020. Wir suchen Sie/Dich als: Beraterin/Berater des LHR Bayern Wer: Fachkräfte aus der stationären Kinder- und Jugendhilfe Was: Beraten und unterstützen den LHR Bayern. Wie lange: Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Finanzen: Die entsendende Einrichtung erhält 1000 € Aufwandspauschale/Jahr. Fahrt-, Unter- kunfts- und Verpflegungskosten während der Begleitung des LHR werden übernommen. Interesse? Weitere Infos erhalten Sie bei der Geschäftsstelle. Tel. 0941 7809-6517 E-Mail franziska.dirscherl@zbfs.bayern.de

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