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Steuerung, Schnittstellen, Öffentlichkeitsarbeit

Jugendhilfeberichterstattung in Bayern

Hohe Beteiligung an JuBB auch im Jahr 2016

Die Jugendhilfeberichterstattung in Bayern (JuBB) bleibt auch 2016 für die bayeri-

schen Jugendämter ein etabliertes Werkzeug zur internen Steuerung, denn über

80 % der Jugendämter haben sich 2016 für die Erstellung des JuBB-Berichts ent-

schieden. Nicht ohne Grund haben die Jugendämter auch in bewegten Zeiten den

Geschäftsbericht für das Jahr 2015 erstellen lassen. Dieser ermöglicht einen schnel-

len und prägnanten Überblick über die Fallzahlen und Ausgaben aus dem Kernbe-

reich der Kinder- und Jugendhilfe.

Überregionale Vergleichsarbeit

In den Jugendämtern wird immer stärker auf überregionale Zusammenarbeit zur ei-

genen Weiterentwicklung gesetzt. Nach der Etablierung des JuBB-Schwabenver-

gleichs, in dem fast alle schwäbischen Jugendämter seit 2012 zusammenarbeiten,

geht 2017 auch der JuBB-Oberpfalzvergleich ins dritte Vergleichsjahr. Bereits 2016

beteiligten sich neun der zehn Jugendämter und analysierten ausgewählte Fallzahlen

und Kosten. Durch diese Vergleichsarbeit werden fachliche Standards und Verfahren

hinterfragt. Der JuBB-Oberpfalzvergleich stellt somit ein fachliches Korrektiv für die

eigenen Standards und Ausgangspunkt für fachliche Weiterentwicklungen dar.

Neben dem Oberpfalzvergleich werden die JuBB-Zahlen auch für die Vergleichsar-

beit im Innovationsring des Bayerischen Landkreistags genutzt. Weitere

Informationen zur Vergleichsarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe auf

der Grundlage von JuBB unter

www.blja.bayern.de/imperia/md/con-

tent/blvf/bayerlandesjugendamt/vergleichsarbeit_jubb_mb_4-15.pdf_-

_adobe_acrobat_pro.pdf

Erweiterungen im JuBB-Bericht

Ab dem Berichtsjahr 2016 im Jahr 2017 werden unbegleitete minderjährige Flücht-

linge gesondert für die relevanten Hilfearten ausgewiesen. Konkret heißt das, dass

Kosten, Anzahl und Prozentsatz der uM in den Hilfen nach §§ 27,2, 30, 33, 34, 35a, 41,

42 und 42a SGB VIII ausgewiesen werden. Für den § 13 SGB VIII werden nur Kosten

erfasst.

Schulungen im Jahr 2017

Für den Einstieg in die Arbeit mit JuBB werden 2017 wieder Schulungen

vom Bayerischen Landesjugendamt zusammen mit Gebit Münster ange-

boten. Details dazu entnehmen Sie bitte Seite 75 des aktuellen Fortbil-

dungsprogramms

(www.blja.bayern.de/imperia/md/content/blvf/

bayerlandesjugendamt/fortbildung_2017.pdf).

An JuBB interessiert?

Bei Interesse am Einstieg in JuBB oder an der Vergleichsarbeit wenden Sie sich bitte

an

jubb@zbfs.bayern.de

.

Markus Nowak

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BLJA Mitteilungsblatt 4/16