Fachkräftebedarf in (teil-)stationären Hilfen zur Erziehung.

Landesweiter Orientierungsrahmen für erweiternde Maßnahmen im Tätigkeitsbereich der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden in Bayern – Fortschreibung – vom 02.07.2025

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, das ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt und die Regierungen haben die Veröffentlichung "Fachkräftebedarf in teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung – Landesweiter Orientierungsrahmen für erweiternde Maßnahmen im Tätigkeitsbereich der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden in Bayern" fortgeschrieben.

In diesem Zuge wurden insbesondere auch Regelungen zur Anrechnung dualer Auszubildender und Studierender (Sozialpädagoginnen, Sozialpädagogen, Erzieherinnen, Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen, Heilerziehungspfleger) auf den Mindestpersonalbedarf entwickelt und aufgenommen.

Die Fortschreibung wurde im Rahmen des Arbeitsgesprächs am 19.03.2025 mit der freien Wohlfahrtspflege und den Sprechern der Jugendämter abgestimmt und vom bayerischen Landesjugendhilfeausschuss in seiner 163. Plenarsitzung am 02. Juli 2025 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Orientierungsrahmen kann als PDF heruntergeladen werden. (noch nicht barrierefrei)