Neues PeB-Handbuch
Übernahme von Elternbeiträgen gemäß § 90 Abs. 4 SGB VIII i. V. m. §§ 22-24 SGB VIII
Die jetzt vorgelegte überarbeitete Kernprozessbeschreibung für den Bereich der Übernahme von Elternbeiträgen gemäß § 90 Abs. 4 SGB VIII i. V. m. §§ 22-24 SGB VIII berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben aus dem Gute-KiTA-Gesetz und ersetzt die Kernprozessbeschreibung aus dem Jahr 2015 (Ergänzungsband zum evaluierten Handbuch).
Seit Inkrafttreten des Gute-Kita-Gesetzes zum 01.01.2019 ist die Vorlage des Bescheides eines anderen Sozialleistungsträgers betreffend den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bzw. nach den §§ 2 und 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), von Kinderzuschlag gemäß § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für die Prüfung der Anspruchsberechtigung gem. § 90 Abs. 4 SGB VIII durch die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ausreichend, d. h., eine Einkommensberechnung hat in diesen Fällen nicht mehr zu erfolgen. Bei Bezug der genannten Leistungen sind gem. § 90 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII den Eltern bzw. dem Kind Kostenbeiträge nicht zumutbar. Die Jugendämter sollten daher ihre Qualitätshandbücher überprüfen und bei Bedarf entsprechende Anpassungen vornehmen.
Mit dieser Kernprozessbeschreibung erfüllen die Kooperationspartner von PeB den Anspruch, auf gesetzliche Veränderungen zu reagieren, vorhandene PeB-Kernprozessbeschreibungen anzupassen und somit einen Beitrag zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern zu leisten.
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