PeB-Handbuch: Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz gemäß § 52 SGB VIII (Fortschreibung 2025)
Bei der jetzt vorgelegten Kernprozessbeschreibung für die "Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz gemäß § 52 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch)" handelt es sich um eine Fortschreibung der entsprechenden Kernprozessbeschreibung aus dem Jahr 2020.
Die evaluierte und nun vorliegende Kernprozessbeschreibung berücksichtigt die EU-Richtlinie 2016/800 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, das "Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren" aus dem Jahr 2019 sowie das "Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)" aus dem Jahr 2021.
Die Fachkräfte der Jugendhilfe in Strafverfahren (JuHiS) haben in den letzten Jahren Praxiserfahrung mit der Umsetzung dieser neuen Rechtsgrundlagen gesammelt. Diese hierbei gewonnenen Erfahrungswerte wurden genutzt, um die Kernprozessbeschreibung von 2020 zu evaluieren und notwendige Aktualisierungen vorzunehmen.
Hier geht es zum fortgeschriebenen PeB-Handbuch: Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz gemäß § 52 SGB VIII (2025) (noch nicht barrierefrei).