Barbetragsbekanntmachung
Das Bayerischen Ministerialblatt vom 10.12.2025 informiert über die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 20. November 2025, Az. VI5/7345-3/1/07 zum Barbetrag nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Barbetrag, "Taschengeld").
Weitere Informationen zum Barbetrag finden Sie im Bereich der Kosten und Zuständigekeiten des BLJA.
Informationen für Kinder und Jugendliche, die in einer Wohngruppe, einer Jugendhilfe-Einrichtung oder in einer Pflegefamilie leben, zum Barbetrag finden Sie auf der Webseite des Landesheimrat Bayern.
