Fachliche Empfehlungen zur Handhabung des § 72a SGB VIII - Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen

Die vorliegenden fachlichen Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen, also zur Handhabung des § 72a SGB VIII, sollen den Jugendämtern als Orientierungs- und Arbeitshilfe dienen.

Dies gilt sowohl für den unmittelbar eigenen Verantwortungsbereich als auch für die Umsetzung durch die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe und Vormundschaftsvereine gem. § 54 SGB VIII.

Die Fachlichen Empfehlungen wurden in der 164. Sitzung des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses am 24.09.2025 einstimmig beschlossen und das Dokument kann hier heruntergeladen werden.