Fachliche Empfehlungen zur Handhabung des § 72a SGB VIII - Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
Die vorliegenden fachlichen Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen, also zur Handhabung des § 72a SGB VIII, sollen den Jugendämtern als Orientierungs- und Arbeitshilfe dienen.
Dies gilt sowohl für den unmittelbar eigenen Verantwortungsbereich als auch für die Umsetzung durch die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe und Vormundschaftsvereine gem. § 54 SGB VIII.
