Kleine Rechtskunde für den Jugendhilfeausschuss
Die 6. neu überarbeitete Auflage der "Kleinen Rechtskunde" liegt passend zu den anstehenden Kommunalwahlen vor. Aus diesem Anlass sind die Jugendhilfeausschüsse neu zu konstituieren. Die vorliegende Broschüre richtet sich insbesondere an neue Mitglieder im Jugendhilfeausschuss und soll eine Hilfestellung geben, welche Funktion und Stellung der Ausschuss hat, in dem sie aktiv sind, welche Rechte und Pflichten sich aus ihrer Mitgliedschaft ergeben und welche rechtlichen Möglichkeiten der Jugendhilfeausschuss als kommunaler Ausschuss einer kreisfreien Stadt bzw. eines Landkreises hat. Aber auch Mitgliedern, die in der Arbeit im Jugendhilfeausschuss bereits erfahren sind, bietet die Broschüre eine Erinnerungshilfe für Grundsatzfragen rund um die Ausschussarbeit.
Die neue Auflage der Broschüre beinhaltet insbesondere die wesentlichen gesetzlichen Neuerungen der letzten Jahre vor allem mit Blick auf das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG). Mit dem KJSG, das am 10.06.2021 in Kraft getreten ist, werden einerseits Vertretungen selbstorganisierter Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung gem. § 4a SGB VIII beratende Jugendhilfeausschussmitglieder. Vor diesem Hintergrund sind auch die Satzungen und Geschäftsordnungen für die Jugendhilfeausschüsse zu aktualisieren.
Hier geht es zur "Kleinen Rechtskunde". (6, Auflage, 2026)
