Jugendhilfe in Strafverfahren
Im deutschen Strafrecht existieren für die Reaktion auf Straftaten junger Menschen eigene strafrechtliche Bestimmungen, die auf die besondere Situation der Jugendlichen und Heranwachsenden in der Gesellschaft eingehen. Straffälligkeit von jungen Menschen ist immer auch unter dem Gesichtspunkt zu beurteilen, ob es sich um eine einmalige, nicht schwerwiegende und jugendtypische Verfehlung handelt oder ob Anzeichen für beginnende Fehlentwicklungen oder manifeste Störungen in der Sozialentwicklung vorliegen.
Rechtsgrundlagen
Das JGG bietet den Strafverfolgungsbehörden ein breites Spektrum an möglichen Reaktionen auf delinquentes Verhalten junger Menschen. Entsprechend seiner erzieherischen Grundausrichtung kann es den individuellen Bedarfen der Jugendlichen und Heranwachsenden angepasst werden. Hierzu zählen klassische Sanktionen wie Ermahnung, Ableisten gemeinnütziger Sozialdienste, Geldbußen, Weisungen bezüglich einer Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle oder freiheitsentziehende Maßnahmen (Arreste). Andere Formen sind Betreuungsweisungen, Soziale Trainingskurse und andere ambulante Maßnahmen, die junge Menschen pädagogisch unterstützen.
Das Jugendamt hat in der Jugendhilfe in Strafverfahren bzw. Jugendgerichtshilfe in den Verfahren nach dem JGG mitzuwirken oder diese Aufgaben an Träger der freien Jugendhilfe zu delegieren. Die Fachkräfte der Jugendhilfe in Strafverfahren haben dabei zu prüfen, ob Leistungen der Jugendhilfe oder andere individuelle Unterstützungsangebote in Betracht kommen. Aufgabe der Fachkräfte ist es, die jungen Menschen und gegebenenfalls ihre Personensorgeberechtigten im gesamten Verfahren zu beraten und zu unterstützen, d. h. vom Bekanntwerden der Tat bis zum Abschluss des Vollstreckungsverfahrens. Sie tun dies
- durch Information der Betroffenen über den voraussichtlichen Ablauf des Verfahrens und der möglichen Konsequenzen,
- indem sie den betroffenen jungen Menschen aufzeigen, wie sie unter Einbezug der geschädigten Partei selbst aktiv werden und eine Schadensregulierung treffen können,
- durch Einleitung oder Vermittlung weiterführender Hilfen und
- durch Gewährleistung eines kontinuierlichen Informationsflusses zwischen allen am Verfahren beteiligten Personen und Institutionen
mit dem Ziel, erzieherische Hilfen und andere pädagogische Maßnahmen als Alternative zur Erledigung des Strafverfahrens zum Bewusstsein zu bringen.
Aufgaben des Landesjugendamtes
Das Bayerische Landesjugendamt unterstützt die örtlichen Jugendämter und die von den Jugendämtern in die Aufgaben einbezogenen freien Träger durch Beratung in schwierigen Einzelfällen, durch Hilfen bei der konzeptionellen Weiterentwicklung der Jugendhilfeangebote wie z. B. Betreuungsweisung, soziale Trainingskurse, Täter-Opfer-Ausgleich oder Haftentscheidungshilfen. Eine Qualifizierung der Fachkräfte erfolgt durch die Entwicklung Fachlicher Empfehlungen, Fachtagungen und Fortbildungsangebote.
Fachbeiträge und Publikationen
Veröffentlichungen des Landesjugendamts
ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt (Hrsg.): Fachliche Empfehlungen für die Mitwirkung der Jugendhilfe in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz; München 2013
ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt (Hrsg.): Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB); München 2013
ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt: Fachliche Empfehlungen zur Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Strafvollzug; Beschluss des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses vom 11.03.2010
ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt (Hrsg.): Nebenstrafen und Nebenfolgen in der Jugendgerichtsbarkeit; München 2006
Weitere empfohlene Veröffentlichungen
Drewniak, Regine; Bals Nadine: Zukunft schaffen! Perspektiven für straffällig gewordene junge Menschen durch ambulante Maßnahmen; BAG Ambulante Maßnahmen nach dem Jugendrecht in der DVJJ (Hrsg.), Hannover 2012
Heinz, Wolfgang: Jugendstrafrecht: Aktuelle Sanktionierungspraxis und Punivität; Konstanz 2012.
Deutsches Jugendinstitut (DJI), Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention / Projekt Jugendhilfe und Sozialer Wandel (Hrsg.): Das Jugendgerichtshilfeb@rometer. Empirische Befunde zur Jugendhilfe im Strafverfahren in Deutschland; München 2011
Goerdeler, Jochen: Jugendhilfe im Strafverfahren. Arbeitshilfen für die Praxis; BAG Jugendhilfe im Strafverfahren in der DVJJ (Hrsg.), Hannover 2009
Bayerischer Landtag: Bericht der Enquete-Kommission „Jungsein in Bayern – Zukunftsperspektiven für die kommenden Generationen“, 15. Wahlperiode, Drucksache 15/10881; München 2005
Trenczek, Thomas: Die Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren. Konzeption und Praxis der Jugendgerichtshilfe; Weinheim 2003