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Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB)
Bereits seit 2008 beschäftigt sich das ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden mit der Frage, in welcher Form sich übergreifende Qualitätsstandards für die Kinder- und Jugendhilfe in Bayern beschreiben lassen, so dass diese an die jeweiligen Bedingungen in den Jugendämtern vor Ort angepasst und somit im Rahmen der Gesamtverantwortung und Grundausstattung als Grundlage für die Personalbemessung (vgl. § 79 Abs. 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VIII) und Qualitätsentwicklung (§ 79a SGB VIII) der örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe genutzt werden können.
Zur Unterstützung dieser Aufgabe wurde die Kooperation „Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern – PeB“ initiiert, an der sich bis Anfang 2025 bereits fast 85 % der Landkreise bzw. kreisfreien Städte in Bayern beteiligt haben. Getragen wird sie vom ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt, dem Bayerischen Landkreistag sowie dem Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung e. V. (IN/S/O). Der Bayerische Städtetag empfiehlt seinen Mitgliedern mit Beschluss des Vorstandes die Teilnahme an PeB. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband begrüßt die Ergebnisse des PeB-Projektes und berücksichtigt die dort entwickelten qualitativen Standards bei seinen Beratungen und Prüfungen.
Auf diese Weise reagieren die Kooperationspartner von PeB auf gesetzliche Veränderungen, vorhandene PeB-Kernprozessbeschreibungen anzupassen und somit einen Beitrag zur Qualitätsentwicklung in der bayerischen Kinder- und Jugendhilfe zu leisten. Dies geschieht auf inhaltlicher Basis der Veröffentlichungen des ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt sowie der fachlichen Empfehlungen und Beschlüsse des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses.
Aufgaben des Landesjugendamts
Das ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt unterstützt gemeinsam mit den an PeB beteiligten Kooperationspartnerinnen und -partnern die Jugendämter bei der Klärung der Frage nach einer dem Bedarf entsprechenden Zahl von Fachkräften.
Übersicht der Veröffentlichungen zu PeB
Hilfeplanung gemäß §§ 36 ff. SGB VIII für Leistungen nach §§ 41 und 41a SGB VIII (2026)
Übernahme von Elternbeiträgen gemäß § 90 Abs. 4 SGB VIII i. V. m. §§ 22-24 SGB VIII (2025)
Fortschreibung 2024, Vollzeitpflege inkl. Schutzkonzept gemäß § 37b Abs. 1 SGB VIII (2024)
Vollzeitpflege (2022) (noch nicht barrierefrei)
Fortschreibung 2022, Unterhaltsvorschussgesetz (2022)
Koordinierende Kinderschutzstellen (2022)
Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz – § 52 SGB VIII (2020) (noch nicht barrierefrei)
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII (2020) (noch nicht barrierefrei)
Unterhaltsvorschussgesetz (2018) (noch nicht barrierefrei)
Unbegleitete Minderjährige (2016) (noch nicht barrierefrei)
Unbegleitete minderjährign Flüchtlinge (2014) (noch nicht barrierefrei)
Ergänzungsband zum evaluierten Handbuch (2015) (noch nicht barrierefrei)
Evaluiertes Handbuch (2013) (noch nicht barrierefrei)
Projektbericht und Handbuch (2009) (noch nicht barrierefrei)
