Inhaltsverzeichnis
Statistik
Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik hat die Aufgabe, systematisch und regelmäßig Daten über Leistungen und Entwicklungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu erheben und auszuwerten. Die Daten bilden häufig die Grundlage für politische Entscheidungen, Planungen und Weiterentwicklungen.
Rechtsgrundlage
Zweck und Umfang der Erhebungen sind in § 98 SGB VIII geregelt
Kontakt
Bei Fragen oder Interesse an weiterführenden Informationen wenden Sie sich bitte an jugendhilfeplanung@zbfs.bayern.de
