Unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA)

Unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA) stellen mit über 5.000 jungen Men­schen in Bay­ern (jugendhilferechtliche Zuständigkeiten, Stand April 2024) einen bedeutenden Teil der Zielgruppe der sta­tionä­ren Kinder- und Jugendhilfe. Die Altersfeststellung, die vorläufige In­ob­hut­nahme, die Um­setzung der Verteilung, die Inobhutnahme und das Clea­ring­verfahren sowie die Sicherstellung einer am individuellen Hilfebedarf ausgerichtete An­schluss­maß­nah­me fallen in die Zuständigkeit der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
§ 42a – f SGB VIII

Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG)
Art. 65 AGSG Ermächtigungen

Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG)
§ 133a AVSG Verteilung von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen

Unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer in Bayern

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales stellt zur Zielgruppe der un­begleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer (UMA) unter Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) aktuelle Informationen u. a. zu folgenden Themen zur Verfügung:

  • Aktuelles & Zahlen
  • Orientierungsrahmen für Not- bzw. Übergangslösungen bei der Unterbringung von UMA - Stand: April 2023
  • Grundsätze für die Altersbegutachtung
  • Meldeformulare für Jugendämter
  • Gesundheitsuntersuchungen von unbegleiteten Minderjährigen

Aufgaben des Landesjugendamts

Das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt unterstützt die Jugendämter in Bayern bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch Be­ratung in fachlichen und rechtlichen Fragen, Fachveranstaltungen, Fortbildungen, fachliche Empfehlungen und praxisnahe Arbeitshilfen.