JaS Handbuch

IV. Schwerpunkte, Übergänge und Schnittstellen JaS-Handbuch 105 Brückenangebote © Reber, Martin BvB Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit mit der Berufsschule (z.B. 4 Tage Maßnahmeträger, 1 Tag Berufsschule) berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler EQ Einstiegsqualifizierung Praktikum in einem Betrieb über max. 12 Monate, Besuch der Berufsschule wie ein Azubi berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler BVJ/k Berufsvorbereitungsjahr kooperativ (2,5 Tage Berufsschule, 2,5 Tage Maßnahmeträger) berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler mit/ohne erfolgreichem Hauptschulabschluss BaE Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen Voraussetzung: vorangegangene mind. 6-monatige Berufsvorbereitung berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf BIJ Berufsintegrationssjahr kooperativ (2,5 Tage Berufsschule, 2,5 Tage Maßnahmeträger) berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die eine sprachliche Förderung benötigen JoA-Klassen Klassen für schulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz 1 Tag/Woche bzw. 9 Wochen/Jahr über 3 Jahre berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die nicht in Vollzeitmaßnahmen sind oder im Familienbetrieb mithelfende Jugendliche oder Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag aber mit Arbeitsvertrag BEJ Berufseinstiegsjahr kooperativ (2,5 Tage Berufsschule, 2,5 Tage Maßnahmeträger) berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler mit QA oder gutem Hauptschulabschluss BVJ/s Berufsvorbereitungsjahr schulisch (1 Schuljahr an der Berufsschule) berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler mit/ohne erfolgreichem Hauptschulabschluss Berufsvorbereitende und berufsqualifizierende Maßnahmen Eine individuelle Begleitung unterstützt ausbildungswillige junge Menschen dabei die Schule abzuschließen und den Weg in den Beruf zu finden, um somit ihre Ziele aus eigener Kraft zu erreichen. Dabei liegt die Herausforderung der individuellen Begleitung darin, die Ziele und Bedarfe der jungen Menschen mit den übergeordneten Erfolgskriterien der jeweiligen Maßnahmen in Einklang zu bringen.43 Zu den Maßnahmen der individuellen Begleitung am Übergang Schule – Beruf gehören:  Berufseinstiegsbegleitung,  Ausbildungsakquisiteurinnen und Ausbildungsakquisiteure (AQs),  Projekte im Rahmen des Arbeitsmarktfonds,  Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS). Das Ziel der Förderung während der Berufsausbildung ist es, den jungen Menschen passgenaue Unterstützung während einer Berufsausbildung anzubieten. Dabei rückt die Phase der Ausbildung vor dem Hintergrund des übergeordneten Ziels der „Stärkung der beruflichen Bildung“ immer mehr in den Fokus. Auf dem Weg zu einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss sind förderungsbedürftige junge Menschen auf Unterstützung angewiesen. Durch die geleistete Förderung der jungen Menschen an diesem Übergang können Ausbildungsabbrüche vermieden werden. Gleichzeitig können dadurch leistungsstarke junge Menschen während der Ausbildung Angebote für einen zusätzlichen Kompetenzerwerb erhalten.44 43 Vgl. Bildungsketten a.a.O. 44 Vgl. Bildungsketten a.a.O. Brückenangebote III. Individuelle Begleitung am Übergang Schule – Beruf IV. Förderung während einer Berufsausbildung

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