JaS Handbuch

IV. Schwerpunkte, Übergänge und Schnittstellen 116 JaS-Handbuch Die Beratungslehrkräfte beraten Schülerinnen, Schüler und Eltern insbesondere:  bei der Wahl der Schullaufbahn,  bei der Wahl von Fächern und Ausbildungsrichtungen innerhalb einer Schulart,  über die Möglichkeit, von einer Schulart zur anderen oder innerhalb einer Schulart in eine andere Ausbildungsrichtung zu wechseln,  bei der Entscheidung, welcher Schulabschluss angestrebt werden soll,  bei der Vorbereitung auf die Wahl eines späteren Berufs oder Studiums,  bei Fragen der Einschulung in die Grundschule,  bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten. Die Schulen informieren die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern über die Beratungsangebote an der Schule, insbesondere auch über die Sprechzeiten der Beratungslehrkraft. Die Beratungslehrkräfte sind mit den anderen internen und externen Beratungseinrichtungen vernetzt. Hierzu führt die staatliche Schulberatungsstelle zu folgenden Themen regelmäßig Dienstbesprechungen in den jeweiligen Bezirken durch, zu denen auch kooperierende Einrichtungen, insbesondere die Jugendämter, Gesundheitsämter und die Erziehungsberatungsstellen eingeladen werden:  Bewältigung von Schulproblemen,  Lern- und Leistungsschwierigkeiten,  Verhaltensauffälligkeiten,  Schulische Konflikte,  Beratung der Erziehungsberechtigten. IV.3.6 Schulpsychologischer Dienst Die schulpsychologische Beratung ist Teil der staatlichen Schulberatung in Bayern. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind für eine oder für mehrere Schulen zuständig. Kontaktdaten und Sprechzeiten der bzw. des, für die jeweilige Schule zuständigen Schulpsychologin bzw. Schulpsychologen sind bei den Schulen oder der staatlichen Schulberatungsstelle zu erfahren. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen haben eine Doppelqualifikation in Psychologie und Lehramt. Sie sind für bestimmte Schularten spezialisiert und mit der Schulpraxis sehr gut vertraut. Sie unterliegen der strengen Verschwiegenheitspflicht für Berufspsychologen. Für sie gilt § 203 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bieten Beratung, Hilfe und Betreuung für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte an. Zu diesen gehören die Beratung:  in psychologisch komplexen Fällen und Fragestellungen, die den schulischen Bereich betreffen,  bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten sowie jungen Menschen mit herausforderndem Verhalten (z. B. Teilleistungsstörungen, Motivationsproblemen, Mobbing),  bei der Förderung altersgemäßer Lern- und Arbeitsmethoden,  bei speziellen Schullaufbahnentscheidungen (z. B. Eignung für eine bestimmte Schulart, besondere Förderbedarfe oder Begabungen),  bei Erziehungsfragen,  bei akuten schulischen Krisen (z. B. plötzlicher Leistungsabfall oder schulabsentem Verhalten, Selbstaggression). Sie unterstützen Lehrkräfte in folgenen Punkten:  Bei der Organisation bzw. Leitung von Gesprächskreisen und Arbeitsgruppen mit Schülerinnen und Schülern, Klassen und/oder Eltern (z. B. Lernen lernen, soziale Spannungen in der Klasse),  der Fortbildung und Supervision für Lehrkräfte,  der Mitwirkung bei pädagogischen Konferenzen,  der Beratung von Schulleitung und Schulverwaltung,  der Weiterentwicklung von Schule. Schnittstellenrelevante Themen /Beratungslehrkraft Beratung, Hilfe und Betreuung Unterstützung der Lehrkräfte

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