JaS Handbuch

IV. Schwerpunkte, Übergänge und Schnittstellen JaS-Handbuch 119 Gründe für eine Kontaktaufnahme mit dem ASD können beispielsweise sein, dass:  junge Menschen unter schwierigen Bedingungen aufwachsen und es ihnen an Unterstützung durch das Elternhaus mangelt,  Eltern, Erziehungs- und/oder Personensorgeberechtigte Unterstützung in Erziehungsfragen suchen oder sie Schwierigkeiten im Umgang mit ihren Kindern haben und deshalb auf Unterstützung angewiesen sind,  junge Menschen herausforderndes Verhalten zeigen und deren Eltern, Erziehungs- und/oder Personensorgeberechtigte damit überfordert sind,  die Schule empfohlen hat, zum Jugendamt Kontakt aufzunehmen,  JaS-Fachkräfte, Erzieherinnen und Erzieher oder Lehrkräfte, die Nachbarinnen und Nachbarn oder Sporttrainerinnen und -trainer etc. Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen. Die Fachkräfte im ASD decken mit ihren Angeboten ein breites Spektrum an Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe ab.62 Zu ihren zentralen Aufgaben gehören die Beratung und die Vermittlung von Hilfen. Der ASD übernimmt und koordiniert im Jugendamt die Aufgaben des Kinderschutzes. Die ASD-Fachkräfte informieren über die Hilfen, die den jungen Menschen und/oder den Eltern laut Gesetz zustehen. Sie entwickeln gemeinsam mit den Ratsuchenden einen Plan, wie z. B. eine schwierige Situation verbessert werden kann. Die Fachkräfte im ASD:  informieren und beraten Eltern, Kinder und Jugendliche rund um Fragen von Familie und Erziehung (vgl. § 16 SGB VIII). Dies beinhaltet die offene Beratung (Orientierungsberatung) und lebensweltorientierte, ganzheitliche Beratung, allgemeine Sozial- und Lebensberatung und Grundinformationen zu verschiedenen Sozialleistungen,  vermitteln, planen, begleiten und steuern die Hilfen zur Erziehung (vgl. §§ 27 ff. SGB VIII) und Eingliederungshilfen für junge Menschen mit (drohenden) seelischen Behinderungen (vgl. § 35a SGB VIII) und sorgen dafür, dass Sorgeberechtigte und junge Menschen ihre Rechtsansprüche auf Hilfe und Beteiligung einlösen können,  wirken in Verfahren vor dem Familiengericht mit, z. B. bei der Regelung der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechts (vgl. § 50 SGB VIII) und nehmen dabei Stellung zu der Frage, welche Lösung den Interessen und dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen am meisten dient,  b ieten Beratungsleistungen in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (vgl. § 17 SGB VIII) an,  wirken in Jugendgerichtsverfahren mit, mit denen Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender geahndet werden sollen (vgl. Jugendgerichtshilfe § 52 SGB VIII),  nehmen die Aufgabe des Kinderschutzes wahr und sind dabei verpflichtet, allen Hinweisen auf Gefährdungssituationen von Kindern und Jugendlichen nachzugehen. Bei Bedarf nehmen sie diese in Obhut. Zum Beispiel, wenn der junge Mensch um Obhut bittet oder eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und die Personensorgeberechtigten nicht widersprechen oder eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann oder ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten (vgl. § 42 Abs. 1 SGB VIII). Zentrale, fachliche Schnittstellen zwischen dem ASD im Jugendamt und der JaS:  Sozialpädagogische Diagnostik zur Ermittlung von Hilfe- und Unterstützungsbedarfen,  Planung und Durchführung von Angeboten und Hilfen (innerhalb des Leistungsprofils der JaS),  Zusammenarbeit mit Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten,  Mitwirkung der JaS im Hilfeplanverfahren gem. § 36 SGB VIII,  Mitwirkung bei Kriseninterventionen (in enger Absprache mit dem Jugendamt),  Mitwirkung der JaS beim Schutzauftrag gem. § 8a SGB VIII. 62 Zu beachten ist hierbei, dass die inneren Strukturen und Aufgabenzuweisungen in den einzelnen Jugendämtern divergent sind und sich je nach Jugendamt unterscheiden können. Zentrale Aufgaben des ASD Leistungen des ASD Schnittstellenrelevante Themen /ASD

RkJQdWJsaXNoZXIy MzcwMzIy