JaS Handbuch

IV. Schwerpunkte, Übergänge und Schnittstellen 136 JaS-Handbuch Derzeit (Stand 12.2022)76 gibt es in Bayern insgesamt 200 Vollzeitäquivalente, die an 350 Schulstandorten aller Schularten eingesetzt sind. Die JaS grenzt sich durch die Fokussierung auf die sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten jungen Menschen im Sinne des § 13 SGB VIII sowie der Schwerpunktsetzung auf die Einzelfallhilfe von den gruppenbezogenen Angeboten der Schulsozialpädagogik ab. Hinzu kommt, dass die Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen zum schulischen Personal gehören, die JaS-Fachkräfte sind Personal der öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe. In Ausnahmefällen kann es zu einem gleichzeitigen Einsatz von JaS und Schulsozialpädagogik an einer Schule kommen. Dies setzt aber eine Konkretisierung und Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung voraus, in der die Aufgaben der JaS und der Schulsozialpädagogik klar definiert und auch unterschieden werden müssen.77 Sollte an einer Schule jedoch auch JaS erforderlich sein, kann der Einsatz von JaS dann staatlich gefördert werden, wenn im Rahmen der Abstimmung von Jugendhilfeplanung und Schulaufsicht der Einsatz von JaS nachweislich begründet ist. Da JaS und Schulsozialpädagogik im Ausnahmefall durchaus gemeinsam an einer Schule verortet sein können, sind gerade an den Übergängen oftmals Absprachen zwischen der JaS-Fachkraft und den Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen erforderlich. Ebenso können Absprachen bei dem Einsatz an verschiedenen Schulen notwendig sein. Nachfolgende Themen haben dabei beispielsweise eine Relevanz:  Übergabe in der Fallarbeit, wenn ein junger Mensch in der Einzelfallhilfe von der JaS begleitet wurde und auch zukünftig auf Unterstützung z. B. durch die Schulsozialpädagogik der aufnehmenden Schule angewiesen ist.  Ist im Sozialraum sowohl JaS als auch Schulsozialpädagogik tätig, empfiehlt es sich, dass diese sich vernetzten78 und sich regelmäßig zu den Themen im Sozialraum austauschen.  Hinweis in der Arbeit mit den Eltern, dass im Falle eines Schulwechsels eines jungen Menschen es an der aufnehmenden Schule ggf. Schulsozialarbeit gibt. IV.5.4 Ganztag und Mittagsbetreuung In Bayern gibt es derzeit die gebundene Ganztagsschule, die offene Ganztagsschule sowie die Mittagsbetreuung und die verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen. Die Angebote des Ganztags werden dabei in Bayern an allen Schularten vorgehalten, sowohl in der Primar- als auch in der Sekundarstufe. Unter dem Begriff der „Ganztagsschulen“ werden in Bayern Schulen verstanden, bei denen:  über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens vier Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt wird, das täglich mehr als sieben Zeitstunden umfasst,  an allen Tagen des Ganztagsbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird,  die nachmittäglichen Angebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert, in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem vormittäglichen Unterricht stehen.79 Dabei muss differenziert werden, ob es sich bei den Formen der Ganztagsbeschulung um ein rhythmisiertes Angebot handelt oder ob es eher als additives Betreuungskonzept bzw. -angebot, also zusätzlich zum Vormittagsunterricht, verstanden werden kann. Aus dieser Differenzierung ergibt sich, dass die gebundene Ganztagsschule als ein rhythmisiertes Angebot und die offene Ganztagsschule als additives Angebot der Ganztagsschule ausgestaltet ist. 76 Vgl. dazu Schulsozialpädagogik auf der Homepage des StMUK. 77 Vgl. dazu JaS-Richtlinie 1.2.6.2 d) 78 Siehe dazu auch Kapitel III.1.13 Netzwerkarbeit. 79 Vgl. Homepage des StMUK Chancengleichheit und Förderung vs. Schulsozialpädagogik Der Ausnahmefall Schnittstellenrelevante Themen /Schulsozialpädagogik

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