JaS Handbuch

V. Steuerung und Qualitätssicherung 140 JaS-Handbuch V. Steuerung und Qualitätssicherung Die Bayerische Staatsregierung hat mit der Entscheidung des Ministerrats vom 19. März 2002 das Regelförderprogramm zur „Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS“ in der Verantwortung des damaligen Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration beschlossen. Die in verschiedenen Untersuchungen festgestellten Ergebnisse und Wirkungen der JaS bestätigten die Richtigkeit des eingeschlagenen Wegs: JaS leistet einen maßgeblichen Beitrag, um Aggression und Gewalt unter Schülerinnen und Schülern abzubauen, um Schulversagen und schulabsentem Verhalten vorzubeugen und wirkt auf die Bewältigung von persönlichen und sozialen Problemen z.B. bei Konflikten in der Schule und im familiären Bereich hin. Aufgrund der positiven Evaluationsergebnisse fasste das bayerische Kabinett am 23. Juni 2009 den Grundsatzbeschluss, das JaS-Förderprogramm auszubauen und weiterzuentwickeln. Dies machte eine Neufassung der Förderrichtlinie vom 4. Juli 2003 erforderlich. Novelliert wurde die JaS-Richtlinie am 20. November 2012 mit dem Ziel, die JaS bis zum Jahr 2019 auf 1000 Stellen auszubauen, was bis dahin auch umgesetzt wurde. Die staatliche Förderung setzte Impulse, um dort innovativ zu wirken, wo der Bedarf an JaS gegeben war, es bis dahin aber noch keinen JaS-Struktur gab. Um den Bedarfen in der Kinder- und Jugendhilfe gerecht zu werden, wurde die JaS-Richtlinie am 25. März 2021 ein weiteres Mal novelliert. Sie behält ihre Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2024. Kernstück der Neufassung der JaS-Richtlinie war dabei die Öffnung der JaS für weitere Schultypen (vgl. 1.1 JaS-Richtlinie). So wurde der Einsatz der JaS-Fachkräfte an den bisher inkludierten Schultypen (Grund- und Mittelschulen, Sonderpädagogische Förderzentren mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung und Berufsschulen) erweitert um die Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen sowie die Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung mit Förderschwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung. Eine weitere maßgebliche Veränderung fand im Bereich der Grundschulen und der Realschulen statt. Bei den Grundschulen wurde das Kriterium „Migrantenanteil von mindestens 20 %“ und bei den Realschulen die sog. „Brennpunkt-Realschulen“ herausgenommen, was gerade auch den Grundschulen im ländlichen Bereich den Zugang zur JaS erleichtert. Des Weiteren gab es im Bereich der Fortbildung der JaS-Fachkräfte eine Änderung. Die JaS-Richtlinie nimmt nun nicht nur Bezug auf den Bereich der Basisqualifizierung der JaS-Fachkräfte, sie verpflichtet die JaS-Fachkräfte, die erstmals in der JaS tätig sind, nun zur Teilnahme am Kurs „Basiswissen JaS: Jugendsozialarbeit an Schulen: ‚Gemeinsam… geht´s besser!‘“ beim ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt in der Regel nach mindestens dreimonatiger Tätigkeit auf der JaS-Stelle (vgl. 1.2.6.1 c) cc) aaa) JaS-Richtlinie). V.1 Förderrichtlinie Die aktuelle JaS-Richtlinie finden Sie im Anhang in Kapitel VI.1 und unter nachfolgendem Link auf der Verkündungsplattform der Bayerischen Staatsregierung. V.2 Planungs- und Steuerungsaufgaben Die Jugendämter als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe tragen gemäß § 79 SGB VIII die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung für die Erfüllung der im SGB VIII definierten Aufgaben. Dies beinhaltet auch die Planungs- und Steuerungsverantwortung für alle jugendhilferelevanten Prozesse. In Bezug auf die JaS bedeutet dies, dass sie sowohl für die JaS-Stellen in eigener Trägerschaft Verantwortung tragen, als auch für alle JaS-Maßnahmen, die von Trägern der freien Jugendhilfe durchgeführt werden. Die nachhaltige Etablierung der JaS im Spektrum der Jugendhilfe mit derzeit rund 1.280 JaS-Stellen an 1.715 Einsatzorten bayernweit (Stand 2023/StMAS) hat dazu geführt, dass eine Vielzahl an Trägern der Jugendhilfe in diesem Arbeitsfeld aktiv sind. Mehr als 200 verschiedene Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe setzen derzeit die JaS-Konzeption um. Dies führt dazu, dass die verantwortlichen Jugendämter und die leistungserbringenden Träger sich im Zuge des Ausbaus der JaS wichtige Fragen hinsichtlich der notwendigen jugendamts- und trägerinternen Steuerungs- und Leitungsaufgaben stellen müssen. Dabei muss der Erfahrungshintergrund der Träger, deren Organisationsstruktur und die Anzahl der zu verantwortenden JaS-Stellen berücksichtigt und mitgedacht werden. Rückblick Trägervielfalt

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