JaS Handbuch

III. Die Tätigkeit als JaS-Fachkraft – die Praxis JaS-Handbuch 45 Oftmals ist aber eine kontinuierliche Begleitung der jungen Menschen und deren Familien notwendig. In diesen Fällen befinden sich die JaS-Fachkräfte dann in der Einzelfallhilfe, die nachfolgend erörtert wird. III.1.2 Einzelfallhilfe Neben der sozialen Gruppenarbeit und der Arbeit im Gemeinwesen ist die Einzelfallhilfe eine der drei grundlegenden sozialpädagogischen Interventionsformen. Dies gilt auch für die Arbeit der JaS und stellt somit das Kernstück der JaS in der sozialpädagogischen Arbeit mit den jungen Menschen, also der Zielgruppe nach § 13 SGB VIII, dar. Niedrigschwellige und langfristige Beziehungsarbeit der JaS-Fachkräfte zu den jungen Menschen, oft über Jahre hinweg, sind die Grundpfeiler der Einzelfallhilfe. Sie umfasst die individuelle Beratung des einzelnen Schülers bzw. der einzelnen Schülerin und je nach Konstellation auch der Eltern und/oder weiterer Bezugspersonen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Grundlage dafür sind leichte und unkomplizierte Kontakte im alltäglichen Kontext der Schule. Die individuellen Problemstellungen der jungen Menschen, eben nicht ausschließlich schulbezogenen Probleme, stehen bei der Einzelfallhilfe der JaS im Vordergrund. Aber ab wann kann von einer Einzelfallhilfe in der JaS gesprochen werden? Die Kurzzeitberatung unterscheidet sich insoweit von der Einzelfallhilfe, als dass sich die jungen Menschen oder auch deren Eltern mit einem Beratungsthema an die JaS wenden und dieses nach ein bis zwei Beratungsgesprächen geklärt oder der junge Mensch und/oder seine Eltern an eine Beratungsstelle, wie z. B. an die Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche (Erziehungsberatungsstellen), weitervermittelt werden kann. Anders ist dies in der Einzelfallhilfe. Von dieser spricht man ab drei Kontakten zum selben Beratungsthema, das eine längerfristige Begleitung der Schülerin bzw. des Schülers oder aber auch deren Personensorgeberechtigten erfordert. Ziel der Einzelfallhilfe ist es, die oder den Heranwachsenden so lange wie nötig beratend zu begleiten und den Einzelfall so früh als möglich, z. B. wenn die jungen Menschen weitere konkrete Hilfen, die nicht von den JaS-Fachkräften abgedeckt werden können und deren Möglichkeiten überschreiten, an spezialisierte Beratungsstellen oder an den ASD des Jugendamts weiter zu vermitteln. Um Risiken und Ressourcen eines jungen Menschen und dessen Umfeld systematisch einschätzen zu können, wurde vom ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt die Sozialpädagogische Diagnose-Tabelle entwickelt. Sie wurde vorrangig für die Arbeit des ASD der Jugendämter generiert, eignet sich aber auch für die JaS-Fachkräfte gerade im Sinne einer Orientierung zu Beginn einer Einzelfallhilfe oder zur Prüfung von Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls. Da sich die Ausgestaltung und Intensität der Einzelfallhilfe in den Schultypen maßgeblich unterscheidet, wird nachfolgend auf die verschiedenen Bedarfe der jungen Menschen in der Einzelfallhilfe der unterschiedlichen Schultypen eingegangen. Grundsätzlich benötigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in der Einzelfallarbeit Empathie und Geduld. Gerade in der Arbeit mit Grundschulkindern und deren spezifischen Bedarfen wird von den JaS-Fachkräften eine vertrauensvolle, oft langjährige Beziehungsarbeit gefordert. Dabei setzen die JaS-Fachkräfte flankierende Maßnahmen zur Beratungssteuerung und Kontaktaufnahme, wie z.B. das offene Büro, den Pausensport, soziales Kompetenztraining in Gruppen etc. ein. Durch ein eher spielerisches Beratungssetting schaffen sie dabei ein offenes Gesprächsklima, das auf der Kommunikationsebene zur Themenfindung, wie z.B. innerfamiliärer Probleme oder Krisensituationen, mit den Kindern dient. Die Einzelfallhilfe der JaS an der Grundschule unterscheidet sich deutlich von den anderen Schultypen. Nachfolgende Aspekte und sozialpädagogische Angebote in der Einzelfallhilfe sind an der Grundschule zusätzlich bedeutsam:  Die Vorstellung der JaS mit ihrem konkreten Angebot in Elterninformationsveranstaltungen der Kindertageseinrichtungen oder der Grundschule bei der Einschulung der Kinder.  Kindertageseinrichtungen kooperieren in der Regel mit der Grundschule beim Übergang. Wird bereits im Kindergarten ein erhöhter Integrationsbedarf bei einzelnen Kindern festgestellt, so kann von Seiten der Eltern, ggf. auch vom Fachpersonal des Kindergartens mit Einverständnis der Eltern, schon vor dem ersten Schultag Kontakt zur JaS hergestellt werden.  Der Elternarbeit kommt eine zentrale Rolle zu. Das insbesondere in den ersten Klassen vorhandene große Interesse der Eltern an der schulischen Entwicklung ihrer Kinder ist aktiv zu nutzen und auszubauen. Kurzzeitberatung vs. Einzelfallhilfe Sozialpädagogische Diagnose-Tabelle Einzelfallhilfe Grundschule

RkJQdWJsaXNoZXIy MzcwMzIy