JaS Handbuch

III. Die Tätigkeit als JaS-Fachkraft – die Praxis JaS-Handbuch 73 Unabhängig davon, wo die insoweit erfahrene Fachkraft verortet ist, muss sie mindestens über folgende Qualifikationen verfügen:  Eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Sozialpädagogik, Psychologie, Medizin),  mehrjährige Berufserfahrung im Kinderschutz und im Umgang mit traumatisierten Kindern bzw. Jugendlichen sowie besonders belasteten Familien,  Qualifizierung durch nachgewiesene Fortbildungen im Handlungsfeld Kinderschutz,  ausgeprägte Kompetenz im Einschätzen von Gefährdungsrisiken, Schutzfaktoren und geeigneten Unterstützungsmöglichkeiten,  Kenntnisse über spezifische Gefährdungspotenziale und Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen,  Kenntnis der Hilfsangebots- und Unterstützungsstruktur vor Ort bzw. im Sozialraum,  Fähigkeit zur Kooperation mit den Fachkräften öffentlicher und freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie mit weiteren Diensten und Einrichtungen, z.B. der Gesundheitshilfe, der Eingliederungshilfe, der Polizei etc.,  Kompetenz zur kollegialen Beratung/Fachberatung in Kinderschutzverfahren inkl. Wissen um spezifische Fehlerquellen und Stolpersteine bei der Gefährdungs- und Risikoeinschätzung und  die persönliche Eignung (z. B. Belastbarkeit, professionelle Distanz, Urteilsfähigkeit).31 Die fachliche Beratung bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft hat mit pseudonymisierten Daten zu erfolgen (§ 4 Abs. 2 KKG, § 64 Abs. 2a SGB VIII). Durch eine Pseudonymisierung der Daten kann zudem vermieden werden, dass aus der Beratung eine Fallzuständigkeit entsteht, wenn die Funktion der insoweit erfahrenen Fachkraft von einer Fachkraft im Jugendamt wahrgenommen wird. Die Fallverantwortung soll im Kontext der Fachberatung im Kinderschutz bei der anfragenden Fachkraft bzw. Person verbleiben. Gleiches gilt für die Verantwortung für die Bewertung, ob gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen oder nicht und für die Verantwortung der zu ergreifenden weiteren Schritte. Eine JaS-Fachkraft kann grundsätzlich auch als insoweit erfahrene Fachkraft fungieren, wenn ihr Kompetenzprofil den fachlichen Anforderungen entspricht. Diese Funktion kann allerdings ausschließlich außerhalb der geförderten Tätigkeit als JaS-Fachkraft wahrgenommen werden. Abzuwägen ist jedoch, für welchen Personenkreis an welcher Schule eine JaS-Fachkraft diese Funktion zielgerecht erfüllen kann, ohne dass  der angestrebte Mehrwert einer zusätzlichen fall- und hierarchieunabhängigen Expertise riskiert wird und/oder  die Pseudonymisierung der kind- und familienbezogenen Daten (insbesondere an kleineren Schulen) durch die Beschreibung der Fallkonstellation aufgehoben wird,  eine Fallzuständigkeit bzw. -übernahme ausgelöst wird, wenn die Daten der Familie genannt werden und der Anstellungsträger der JaS-Fachkraft das Jugendamt ist. Diese Punkte legen die Überlegung nahe, dass eine JaS-Fachkraft als insoweit erfahrene Fachkraft gemäß § 4 Abs. 2 KKG „nur“ für Lehrkräfte anderer Schulen fungieren sollte, und nicht für Lehrkräfte der Schule, an der die eigene JaS-Stelle installiert ist. III.1.12 Public Relations/Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeitsarbeit (ÖA) spielt in der JaS eine tragende Rolle und muss von Beginn an, gerade bei der Neueinführung einer JaS-Stelle an einer Schule, offensiv betrieben werden. Die Darstellung der JaS, sowohl intern als auch extern, ist ein fortlaufender Prozess und es bedarf der kontinuierlichen Darstellung der JaS und ihrer Angebote, gerade auch um transparent und präsent gegenüber den Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern sowie der Zielgruppe zu sein. Zu den Adressatinnen und Adressaten der ÖA der JaS gehören sowohl die jungen Menschen an einer Schule und deren Eltern als auch die Lehrkräfte, die internen und externen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner und alle weiteren relevanten Gremien. 31 Vgl. Fachliche Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII, S. 15f. Anforderungsprofil der insoweit erfahrenen Fachkraft Beratung anhand von pseudonymisierten Daten Die - Fachkraft als insoweit erfahrene Fachkraft Die Adressaten

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