Fortbildungprogramm 2021

K 12/21 Kompetenzen für die Fachberatung im Kinderschutz nach §§ 8a Abs. 1 und 4, 8b Abs. 1 SGB VIII und § 4 Abs. 2 KKG Termin: 07.06.2021 bis 11.06.2021 Ort: Augsburg Hotel am alten Park Teilnehmende: 16 Leitung: K. Prange und U. Tremmel Referentin: C. Gerber Kursgebühr: 465,- € Thema: Ziele: Die Teilnehmenden kennen  die rechtlichen und organisationsbezogenen Rahmenbedingungen für eine qualifizierte Fachberatung im Kinderschutz,  ihre fachlichen Möglichkeiten und Grenzen bei der Beratung von Personen aus diversen beruflichen Kontexten zur Einschätzung von Gefährdungslagen,  Professionsverständnis, Verantwortlichkeiten, Handlungslogiken und Hilfsangebote der Netzwerkpartner im Kinderschutz (Schule, Gesundheitshilfe, etc.),  Risiken und Stolpersteine im institutionellen und interdisziplinären Kinderschutz. können  im Gespräch mit der anfragenden Person die Risiken und Gefahren für das Kind herausarbeiten und sie dabei unterstützen, diese einzuordnen,  den ratsuchenden Personen die rechtlichen Grundlagen im Kinderschutz in ihrer Relevanz für die jeweils erforderlichen Verfahrensschritte vermitteln,  Fachkräfte methodisch beraten, wie sie Erziehungsberechtigte und Kinder in die Gefährdungseinschätzung und Hilfeplanung einbeziehen können,  Verstrickungen und Krisen im Hilfeprozess und im Helfersystem erkennen und diese mit den Beteiligten thematisieren und reflektieren,  einen kritischen, strukturierten Fachberatungsprozess zur Gefährdungseinschätzung und zur Planung eines Schutzkonzeptes führen,  mit Dissens im Helfersystem bzw. zwischen anfragender Fachkraft und Fachberaterin umgehen. Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, die die Fachberatung im Rahmen des Schutzauftrages als insoweit erfahrene Fachkraft oder im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte übernehmen. Hinweise: Teilnahmevoraussetzungen sind aktuelle rechtliche und fachliche Kenntnisse im Kinderschutz (Instrumente der Gefährdungseinschätzung, Konzepte des Fallverstehens, Gespräche mit Eltern und jungen Menschen in Gefährdungsfällen etc.) sowie eine mind. dreijährige Praxiserfahrung im Kinderschutz. 17 KURSE Die Fachberatung im Kinderschutz durch eine insoweit erfahrene Fachkraft geschieht vorrangig zur Qualifizierung der Gefährdungseinschätzung im Einzelfall. Anspruchsinhaber dieser Beratung können sein: fallzuständige Fachkräfte im Jugendamt, Fachkräfte in Einrichtungen der Jugendhilfe, Personen, die beruflich in Kontakt mit jungen Menschen stehen sowie sogenannte kind- und jugendnahe Berufsgeheimnisträger. Neben einer mehrjährigen Erfahrung im Kinderschutz sind Rollenklarheit, beratende Kompetenzen und Kenntnisse über Netzwerkpartner unverzichtbar.

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