Fortbildungprogramm 2021

K 18/21 Praktische Umsetzung des reformierten Mitwirkungsauftrags der Jugendhilfe in Strafverfahren Termin: 21.09.2021 bis 24.09.2021 Ort: Augsburg Hotel am alten Park Teilnehmende: 16 Leitung: M. Boldizar und D. Cordes Referentin: M. Hesse Kursgebühr: 420,- € Thema: Am 17.12.2019 trat das lang erwartete Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren in Kraft. Im Zuge dessen mussten Anpassungen in der Organisation und im Arbeitsablauf der mitwirkenden Fachkräfte der Jugendhilfe vorgenommen werden. Das teils neu entstandene Aufgabenprofil erfordert außerdem eine Auseinandersetzung mit dem professionellen Rollenverständnis wie auch eine Auseinandersetzung mit pädagogischen Verfahrensweisen, die über die Gestaltung von punktuellen Kontakten hinausgehen. Ziele: Die Teilnehmenden kennen  die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Mitwirkungsauftrags nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und dem Jugendgerichtsgesetz (JGG),  aktuelle Herausforderungen in der Praxis der Jugendhilfe in Strafverfahren,  unterschiedliche Formen der kontinuierlichen Berichterstattung und Erstellung von Stellungnahmen nach der JGG-Reform,  diagnostische Grundlagen für die Arbeit mit jugendlichen Gewalttäterinnen/Gewalttätern,  Aufgaben und Funktionen der Kooperationspartnerinnen/Kooperationspartner,  methodische (z.B. konfrontative und mediative) Ansätze für praktische Problemstellungen. können  aktuelle Herausforderungen, die aus dem Mitwirkungsauftrag der Jugendhilfe in Jugendstrafverfahren heraus resultieren, erkennen und lösungsorientiert steuern,  individuelle Hilfebedarfe junger Menschen erkennen und in passende Hilfeformate übertragen,  neue Formen der Biographiearbeit als Grundlage der Anamnese anwenden. Zielgruppe: Fachkräfte der freien und öffentlichen Jugendhilfe, die den Mitwirkungsauftrag gemäß § 52 SGB VIII und 38 JGG erfüllen. Hinweise: Die Bereitschaft der Teilnehmenden, Fallbeispiele und relevante Themen aus der eigenen Praxis im Kurs einzubringen und zu diskutieren, wird vorausgesetzt. 23 KURSE

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