Mitteilungsblatt 01 2024

MITTEILUNGSBLATT 01-2024 14 VERÖFFENTLICHUNG Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder-und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) hat der Gesetzgeber zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege die aus drückliche Verpflichtung zur Anwendung von Schutzkon zepten bei Pflegeverhältnissen eingeführt (§ 37b Abs. 1 SGB VIII) sowie die Sicherstellung von Beschwerdemöglichkeiten während der Dauer eines Pflegeverhält nisses festgeschrieben (§ 37b Abs. 2 SGB VIII). - - - Um die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe bei der Um setzung dieser neuen Anforderungen zu unterstützen, wurde die Verwaltung des ZBFS – Bayerisches Landes jugendamt im Rahmen der 150. Sitzung des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses beauftragt, fachliche Empfehlungen zur Umsetzung von Schutzkonzepten - - gemäß § 37b Abs. 1 SGB VIII auf Ebene eines Expertin nen- und Expertenkreises zu entwickeln. - Die nun vorliegende Veröffentlichung wurde in Zusam menarbeit von Vertreterinnen und Vertretern des Bayeri schen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, des ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt, der Träger der öffentlichen und der freien Kinder- und Jugendhilfe in Bayern, der Interessenvertretung der Pflegeeltern und der Wissenschaft erarbeitet und vom Bayerischen Landesju gendhilfeausschuss in seiner 156. Plenumssitzung am 15. November 2023 einstimmig beschlossen. - - - Die fachlichen Empfehlungen „Schutzkonzepte in der Pfle gekinderhilfe gemäß § 37b Abs. 1 SGB VIII“ sollen sowohl den Jugendämtern als auch den Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe als Orientierungs- und Arbeitshilfe bei der Sicherstellung des Kindeswohls in Pflegeverhältnissen und der Umsetzung von Schutzkonzepten in Pflegeverhältnis sen gemäß § 37b Abs. 1 SGB VIII dienen. - - Die Veröffentlichung steht auf der Home page des ZBFS – Bayerisches Landesju gendamt kostenlos zum Download zur Verfügung: - - https://s.bayern.de/SYTeSZIiIJ Die Printversion kann über das Broschürenportal der Bayerischen Staatsregierung bezogen werden: https://s.bayern.de/2pBAxzP4hy FACHLICHE EMPFEHLUNGEN SCHUTZKONZEPTE IN DER PFLEGEKINDERHILFE GEMÄSS § 37B ABS. 1 SGB VIII BESCHLUSS DES BAYERISCHEN LANDESJUGEND HILFEAUSSCHUSSES VOM 15. NOVEMBER 2023 - I N F O S T E FAN I E Z E H - HAU SWA L D

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