Mitteilungsblatt 3/2020

M I T T E I L U N G S B L A T T 03-2020 14 I N F O E I N Q U A L I F I Z I E R T E R Z W I S C H E N R U F D E S L J H A Um die Sichtweise der Jugendhilfe innerhalb der Koope- ration zu stärken, fand im Auftrag des Landesjugendhil- feausschusses im Juli 2019 in Nürnberg ein Experten- hearing statt. In der Anhörung diskutierten Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Rechtskreise SGB II, SGB III und SGB VIII ihre Erfahrungen mit der Kooperation und zeigten Nachjustierungsbedarfe auf. Nach Vorstellung der Ergebnisse in der 144. Plenarsit- zung des Landesjugendhilfeausschusses am 24.10.2019, fand unter Einbezug der Vorbereitungs-AG des Exper- tenhearings eine weitere Abstimmung statt, um aus den Erkenntnissen konkrete Erfordernisse zu formulieren. Die Forderungen wurden vom Landesjugendhilfeaus- schuss am 22.07.2020 in der virtuell durchgeführten 145. Sitzung als qualifizierter Zwischenruf beschlossen: Forderungen des Landesjugendhilfeausschus- ses im Kontext Jugendberufsagenturen (JBA) 1. Die bestehenden Kooperationen der JBA mit Leben füllen. 2. Den JBA Flexibilität ermöglichen (mit zusätzlichen finanziellen Mitteln). 3. Proaktive Förderung der JBA auf der Landesebene. JBA in Bayern sollen allen jungen Menschen der gemein- samen Zielgruppe ein passgenaues Angebot unterbreiten können. Dafür benötigen sie eine lebendige und flexible Ausgestaltung der schriftlich fixierten Kooperation der Rechtskreise. Insbesondere sollte ein stärkerer Einbezug der Denkwei- se und der Erfahrungen der Jugendhilfe (z. B. im Umgang mit der Zielgruppe benachteiligter junger Menschen) erfolgen, damit jeder der Kooperationspartner auf Augen- höhe seine Möglichkeiten in die JBA einbringen kann. Die genannten Forderungen zielen darauf ab, voraus- schauend funktionierende, nachhaltige Strukturen zu etablieren und die Vision von Angeboten „wie aus einer Hand“ auf abgestimmten Planungsprozessen basierend umzusetzen. Lücken in und zwischen den Systemen sollen so erkannt und geschlossen werden. Bestehende Doppelstrukturen können dadurch abgebaut und zukünf- tig vermieden werden. Dies bedeutet im Einzelnen: 1. Die bestehenden Kooperationen der JBA mit Leben füllen Die praktische Umsetzung der Kooperation vor Ort erfor- dert auf struktureller Ebene konkret: - einen Austausch über die Möglichkeiten und Grenzen der Rechtskreise (Vertrauensaufbau), - frühzeitig abgestimmte Planungsprozesse: z. B. Ab- stimmung von Jugendhilfe und Schulplanung, Zuwen- dungsmöglichkeiten bei der Maßnahmenfinanzierung, Ausschreibungsverfahren, - eine verbindliche Finanzierung der Struktur der JBA. Die unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen und die verschiedenen Herangehensweisen machen die Kooperati- on im Rahmen von Jugendberufsagenturen (JBA) zu einer großen Chance – aber auch zur Herausforderung für die beteiligten Akteurinnen und Akteure. Um die Leistungen und Angebote aus den verschiedenen Sozialgesetzbüchern „wie aus einer Hand“ bündeln zu können, bedarf es einer genauen Definition der Erfordernisse, um die notwendigen Schritte für die Weiterentwicklung der JBA in Bayern ableiten zu können. JUGENDBERUFSAGENTUREN LEBENDIG UND FLEXIBEL GESTALTEN Was sind Jugendberufsagenturen? Jugendberufsagenturen (JBA) sind regionale Ko- operationen der Agentur für Arbeit, des Jobcenters und des Jugendamtes, um Beratungsangebote und Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII gezielt aufeinander abzustimmen und zu bündeln. Dieser präventive Ansatz hat zum Ziel, junge Menschen beim Übergang von der Schule in die Ausbildung und Arbeit zu unterstützen. Die Federführung für den flächendeckenden Aus- bau der JBA in Bayern liegt bei der Regionaldirekti- on Bayern, der Bundesagentur für Arbeit.

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