Mitteilungsblatt_03-04_2019

M I T T E I L U N G S B L A T T 03+04-2019 09 B E R I C H T E sich das Mitdiskutieren der beteiligten Akteure aus den Rechtskreisen der zuständigen Ministerien für die Bereiche Jugendhilfe, Arbeit und Schule sowie für die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit. Die Ergebnisse des Expertenhearings wurden zusam- mengefasst und verdichtet. Mittelfristig sollte es gelin- gen, den JBA einen größeren Stellenwert beim Über- gang benachteiligter junger Menschen von der Schule in Arbeit und Beruf zukommen zu lassen. Dass dafür noch erhebliche Anstrengungen unternommen werden müs- sen, ist schon beim Hearing selbst deutlich geworden. Jugendberufsagenturen… wie geht es weiter? Am 24. Oktober 2019 wurden in die Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses die im Expertenhearing Jugendberufsagenturen diskutierten Herausforderun- gen und Nachjustierungsbedarfe in der Kooperation der Rechtskreise SGB II, III und VIII eingebracht. Die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Ar- beit stellte anschließend das Selbstbewertungstool für Jugendberufsagenturen vor (siehe nächster Artikel) Unter Einbezug der Vorbereitungs-AG des Expertenhea- rings soll eine weitere Schärfung und Abstimmung von Forderungen formuliert werden. K L A U S U M B A C H K A R I N H E R Z I N G E R J U G E N D B E R U F S A G E N T U R E N Am 1. Juli 2019 wurde die Selbstbewertung für Jugend- berufsagenturen veröffentlicht. Agenturen für Arbeit, Jobcenter sowie Träger der Jugendhilfe sind in unterschiedlicher Weise und mit unterschiedlichen gesetzlichen Zielen für die Beratung und Integration junger Menschen in Gesellschaft, Aus- bildung und Arbeit verantwortlich. Jeder Träger zeichnet sich in der Praxis durch ein differenziertes Hilfe- und Dienstleistungsangebot aus. Für junge Menschen, die die Unterstützung dieser Sozialleistungsträger benötigen, ist der Zugang zu deren bedarfsgerechten Leistungsangeboten nicht immer transparent. Dass die Sozialleistungsträger eng und abgestimmt zusammenar- beiten, erscheint daher umso wichtiger, um die jungen Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf bestmöglich und „aus einer Hand“ zu unterstützen. Mit viel Engagement haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Agenturen für Arbeit, Jobcentern und Jugendämtern in den vergangenen Jahren träger- übergreifende Strategien zur Unterstützung junger Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf aufgebaut, damit junge Menschen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Mittlerweile beteiligen sich über 90 Prozent der Agenturen für Arbeit und über 73 Prozent der Jobcenter, 190 Landkreise und 56 Städte, darunter 86 kreisfreie Städte und die Stadtstaaten an Ko- operationen wie Jugendberufsagenturen (Stand: Januar 2017). Der Aufbau und die Umsetzung einer Jugendbe- rufsagentur orientieren sich allein an lokalen Rahmenbe- dingungen, was zu einer großen Vielfalt an Umsetzungs- formen geführt hat. Der Begriff „Jugendberufsagentur“ wird als Sammelbegriff für die vielen unterschiedlichen Kooperationsformen im Land verwendet. Die Vielgestaltigkeit der Koordinations- und Schnitt- stellenarbeit in Jugendberufsagenturen ist groß. Es werden Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammen- arbeit der Fachkräfte bis hin zur Neuorganisation der SELBSTBEWERTUNG FÜR JUGENDBERUFSAGENTUREN

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