Mitteilungsblatt_03-04_2019

M I T T E I L U N G S B L A T T 03+04-2019 08 Als „neue“ Themen können v. a. festgehalten werden: • eine zunehmende Verknüpfung der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe und • die neue EU-Richtlinie 2016/800, welche auch eine Überarbeitung der PeB-Prozesse in der Jugendge- richtshilfe § 52 SGB VIII notwendig macht 1 . Das ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt freut sich darauf und möchte an dieser Stelle nicht missen, noch- mal einen ausdrücklichen Dank an die veranstaltenden Jugendämter von 2019 zu richten. Es hat wieder viel Freude bereitet, so unkompliziert und in guter Koope- ration eine tolle Veranstaltung zu organisieren, die wie immer von dem Einbringen der Fachkräfte lebte und durch diese bereichert wurde. B E R I C H T E 1 Der Bayerische Landesjugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 24.10.2019 die Fortschreibung der fachlichen Empfehlungen für die Mit- wirkung der Jugendhilfe in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz beschlossen und einen Expertenkreis eingerichtet. Parallel dazu werden seitens der Verwaltung des ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt in Kooperation mit dem Institut für Sozialplanung und Organisation (INSO) und unter Beteiligung von örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Kernprozesse zu § 52 SGB VIII in der Publikation zur Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB) neu beschrieben. V A N E S S A V Ö L K E L E X P E R T E N H E A R I N G D E S L A N D E S J U G E N D H I L F E A U S S C H U S S I N N Ü R N B E R G Am 02.07.2019 fand in Nürnberg das „Expertenhearing Jugendberufsagenturen“ (JBA) statt. Ziel des Hearings war es, eine Zwischenbilanz zu ersten Umsetzungser- fahrungen in der Praxis, ausgehend von den „Empfeh- lungen zur qualitativen Ausgestaltung von Jugendbe- rufsagenturen in Bayern“, zu ziehen. Dem Bayerischen Landesjugendhilfeausschuss ging es vor allem darum, Konzept und Praxis der JBA aus dem Blickwinkel der Jugendhilfe zu betrachten. Das Hearing wurde inhaltlich von einer Arbeitsgruppe vorbereitet. Mitglieder der Arbeitsgruppe waren: • Elfriede Geisberger (Kreisjugendamt Mühldorf am Inn), • Klaus Umbach (1. Vorsitzender der LAG Jugendsozialarbeit Bayern), • Barbara Klamt (in ihrer Funktion als Geschäftsführerin der LAG JSA Bayern), • Achim Vogler (Landratsamt Ansbach, Vertreter aus einer Options-Kommune), • Karin Herzinger (Verwaltung ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt). Von der Arbeitsgruppe wurde das Veranstaltungsformat festgelegt und ein Fragebogen entwickelt, mit dem die am Hearing teilnehmenden JBA insbesondere zu Her- ausforderungen und Nachjustierungsbedarfen abgefragt wurden. Beim Hearing am 2. Juli präsentierten sich vormittags folgende JBA in einem je 30-minütigen Vortrag: • Nürnberg (großstädtischer Bereich), • Regensburg (mittelstädtischer Bereich), • Mühldorf am Inn (ländlicher Bereich), • Oberallgäu (Optionskommune). Am Nachmittag wurden im Rahmen eines moderierten Fachgesprächs die von den JBA benannten Herausfor- derungen und Nachjustierungsbedarfe für die Koope- ration der drei Rechtskreise SGB II, SGB III und SGB VIII diskutiert. Dabei entwickelte sich das Hearing in gelungener Weise zu einer Fachdiskussion auf hohem Niveau. Es konnten insbesondere bei der Diskussion von Problemfeldern wertvolle Erkenntnisse für zukünf- tige Ansatzpunkte gewonnen werden. Bewährt hat STÄRKUNG DER JUGENDBERUFSAGENTUREN NOTWENDIG!

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