Mitteilungsblatt_04_21

M I T T E I L U N G S B L A T T 0 4 - 2 0 2 1 2 O M B U D S C H A F T S W E S E N I N B A Y E R N „Der Beirat erfüllt mehrere Funktionen“, so Dr. Christian Lüders, Vorsitzender des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses und Vorsitzender des Beirats in der ersten Sitzung. Er biete nach seiner Ansicht ein Forum für notwendige Fachdiskussionen zur Weiterentwicklung des bayerischen Ombudschaftswesens und er sei Beratungsinstanz für die an den Modellstandorten tätigen Fachkräfte. Zugleich erfüllten die im Beirat vertretenen Mitglieder und Verbände als Multiplikatoren die wichtige Aufgabe der Bekanntmachung und Verbreitung der Projektidee. Übereinkommend verstehen sich die Beiratsmitglieder auch als Korrektiv im laufenden Entwicklungsprozess einer landesweiten Strategie zur Einführung von Ombudsstellen gemäß § 9a SGB VIII. Der Beirat des bayerischen Ombudschaftswesens besteht aus Vertretungen von Trägern der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, und wird komplettiert durch Vertretungen der Behinderten- und Eingliederungshilfe. Die Verwaltung des ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt übernimmt die geschäftsführende Begleitung. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Referat V 2 – Jugendhilfe, wird dem Beirat als ständiger Gast angehören, genauso wie die Modellstandorte und das Institut für Sozialpädagogische Forschung (ISM) in Mainz (wissenschaftliche Begleitung). Die breite Aufstellung des Beirats ergibt insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Befassungen rund um das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) Sinn, welches in seiner Umsetzung auch die Ombudsstellen bzw. das Ombudschaftswesen unmittelbar betrifft. Anknüpfungspunkte und Umsetzungsfragen ergeben sich in diesem Zusammenhang bspw. aus der inklusiven Ausrichtung des Vermittlungs- und Beratungsauftrags in Verbindung mit der notwendigen Ausgestaltung zur Ausführung von Sozialleistungen gemäß § 17 Abs. 1 bis 2a SGB I (vgl. § 9a S. 3 SGB VIII) oder der Abgrenzung zu anderen Beratungs- und Informationsleistungen (vgl. §§ 10a und 10b SGB VIII) und selbstorganisierten Zusammenschlüssen zur Selbstvertretung gemäß § 4a SGB VIII. Weitere Themenfelder und damit zu diskutierende Beiratsbefassungen ergeben sich neben der Beschreibung von Gelingensfaktoren für eine landesrechtliche Umsetzung des § 9a SGB VIII und des grundständigen Einbezugs der Eingliederungshilfe u. a. aus der Überarbeitung des Beschlusstextes des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses zum Ombudschaftswesen aus dem Jahr 2018. Dieser ist an die seit 10. Juni 2021 geltende Rechtslage des SGB VIII anzupassen und erfordert zugleich Nachjustierungen in der Aufgabenstellung für die Modellstandorte, bspw. im Kontext der erweiterten Aufgabenwahrnehmung nach § 2 SGB VIII im Vergleich zu den im Beschlusstext formulierten Einschränkungen. Daneben wird sich der Beirat mit den Themen der Rückkoppelung gewonnener Erkenntnisse der Ombudsstellen bzw. des Ombudschaftswesen an die Jugendämter im Sinne eines universellen Beschwerde- und Qualitätsmanagements befassen, der unbefriedigenden Situation von „gekündigten Kindern“, die aufgrund fehlender Sachgrundlage nicht mehr im Jugendhilfesystem angedockt werden können, wie auch der Sicherstellung einer kontinuierlichen Beteiligung junger Menschen im Projekt. Ein über erste praktische Erfahrungen der Projektstandorte eingebrachter Aspekt betraf außerdem die Ebene der Fachkräfte: Diese seien zum einen noch wenig mit dem Thema der Ombudsstelle bzw. des Ombudschaftswesens vertraut, zum anderen hätten sich diese selbst auch bezogen auf die eigene Fallarbeit hilfesuchend an die Projektstandorte gewandt – eine Dimension, die so zumindest bislang konzeptionell nicht angelegt ist. Perspektivisch tragen alle Säulen des bayerischen Ombudschaftswesens dazu bei, dass sich landesweite Strukturen bilden können, die – ganz im Sinne des KJSG – ein höheres Maß an Beteiligung junger Menschen, von Eltern und Familien ermöglichen und die Chance eröffnen, ihre individuellen Rechte stärker einzubringen, einschließlich der Möglichkeit einer Konfliktklärung und der Beschwerde. Diese Entwicklung gilt es seitens der Kinder- und Jugendhilfe aktiv zu begleiten und zu unterstützen. Als dritte Säule des bayerischen Ombudschaftswesens konstituierte sich – neben dem eigentlichen Modellprojekt und der wissenschaftlichen Begleitung – am 14. Oktober 2021 der vom Landesjugendhilfeausschuss berufene Beirat. DER BEIRAT KONSTITUIERT SICH T H E M A

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