Adoption

Adoption ist der rechtliche Prozess, bei dem eine minderjährige Person (das Adoptivkind) dauerhaft in eine andere Familie aufgenommen wird. Durch die Adoption wird das Adoptivkind in der Familie rechtlich wie ein leibliches Kind behandelt. Adoption stellt sicher, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht und es in einer liebevollen und sicheren Umgebung aufwachsen kann.

Eine Adoption ist ein rechtlich verbindlicher und endgültiger Schritt. Sobald die Adoption vollzogen wurde, kann sie nicht mehr rückgängig gemacht werden. Das bedeutet, dass das Adoptivkind dauerhaft Teil der adoptierenden Familie wird, mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten, wie beispielsweise dem Sorgerecht, Unterhaltsansprüchen und dem Erbrecht. Diese Unwiderruflichkeit sorgt dafür, dass das Wohl des Kindes langfristig und nachhaltig gesichert ist.

Für die zentrale Adoptionsstelle des Bayerischen Landesjugendamts (BLJA) lässt sich Adoption grundsätzlich in drei wesentliche Bereiche unterteilen: Inlandsadoption, Auslandsadoption und Herkunftssuche.

Sowohl bei der Inlands- als auch bei der Auslandsadoption ist die Zahl der Bewerber deutlich höher als die der adoptionsbedürftigen Kinder.

Bei jeder Adoption muss eine dafür befugte Stelle in Deutschland involviert sein, unabhängig davon, ob es sich um eine Inlandsadoption, Auslandsadoption, Fremdadoption, Verwandtenadoption oder Stiefkindadoption handelt. Privatadoptionen, also Adoptionen ohne die Beteiligung einer zuständigen Behörde in Deutschland, sind verboten.

Rechtsgrundlagen

§§ 1741 – 1758 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§§ 1 – 16 Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)

§ 195 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

Art. 1 – 48 Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (HAÜ)

Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz (AdÜbAG)
AdÜbAG - Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG)
AdWirkG - Gesetz über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht

Adoptionsvermittlungsstellenanerkennungs- und Kostenverordnung (AdVermiStAnKoV)
AdVermiStAnKoV - Verordnung über die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft sowie die im Adoptionsvermittlungsverfahren zu erstattenden Kosten

ESchG - Gesetz zum Schutz von Embryonen

 

Fachbeiträge und Publikationen

ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt (Hrsg.) (2020): Adoption. Ein Überblick für Interessierte. (noch nicht barrierefrei)

ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt (Hrsg.) (1999): Adoption - Kann, darf, soll ich?

ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt; British Association for Adoption and Fostering (BAAF) (Hrsg.) (2011): Wir lernen uns kennen – Pflege und Adoption: Ein Bilderbuch für neue Eltern.
Das Bilderbuch kann kostenfrei über das ZBFS-BLJA bestellt werden. Senden Sie dazu bitte eine Mail an poststelle-blja@zbfs.bayern.de

ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jugendinstitut (Hrsg.) (2010): Wir leben in einer Stieffamilie - Soll unser Kind adoptiert werden? (noch nicht barrierefrei)

ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt (Hrsg.) (2008): Adoptions- und Pflege­kinder­vermittlung. Gesprächsleitfaden und Arbeitshilfe für Fachkräfte der Adoptions- und Pflege­kinder­ver­mittlungs­stellen. 3. überarbeitete Auflage. (noch nicht barrierefrei)

ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt (2005): Aufklärung des Kindes über seine Adoption. (noch nicht barrierefrei)