JaS Handbuch

IV. Schwerpunkte, Übergänge und Schnittstellen 100 JaS-Handbuch Trotz der derzeit positiven Ausgangslage auf dem Ausbildungsmarkt besteht weiterhin Handlungsbedarf, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Ausbildungsreife sowie frühzeitiger und präventiver Maßnahmen zur Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit. Verschiedene Akteurinnen und Akteure sind dabei gefordert. In erster Linie ist die Schule zu nennen, da sie schon frühzeitig mit der allgemeinen beruflichen Orientierung Impulse bei den jungen Menschen setzen kann. Beispielhaft sei an dieser Stelle die Mittelschule genannt, in der die berufliche Orientierung fachlich schon ab der fünften Jahrgangsstufe fest verankert ist und durch die Wahl der berufsorientierenden Zweige Technik, Wirtschaft und Kommunikation, Soziales und Ernährung in der 8. Klasse präzisiert wird. Dies unterstützt die jungen Menschen dabei, ihre individuellen Neigungen zu finden, wichtige Fähigkeiten zu erwerben und die Berufswahlentscheidung zu lenken und aktiv mitzugestalten. Der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den Trägern der Grundsicherung obliegt dabei vorrangig die Zuständigkeit der beruflichen Integration. Dabei nutzen sie die Instrumente und Angebote des SGB II und des SGB III, auf die im weiteren Verlauf noch eingegangen wird. Um jedoch ein Gesamtpaket zur beruflichen Integration zu schnüren und die Chance auf diese zu erhöhen, bedarf es im Einzelfall zusätzlicher Anstrengungen seitens der Jugendhilfe und den Angeboten und Leistungen gemäß des SGB VIII. Der Kooperation der unterschiedlichen Systeme kommt bei der beruflichen Integration, gerade in den Bereichen der beruflichen Orientierung, der Berufsberatung und der Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS), eine besondere Bedeutung zu. IV.2.5.2 Angebote und Maßnahmen am Übergang Schule – Beruf Die Berufs- und Studienorientierung ist als fächerübergreifendes Bildungs- und Erziehungsziel fest verankert für alle allgemeinbildenden, weiterführenden Schulen und Förderschulen im LehrplanPLUS. Ziel ist dabei, den jungen Menschen berufliche Optionen aufzuzeigen, ihnen die Anforderungen vielfältiger Berufsfelder zu verdeutlichen und die dafür erforderlichen Kompetenzen zu vermitteln. Die Anforderungen, die durch eine sich stetig verändernde, modernen Arbeitswelt an die jungen Menschen gestellt werden, liegen dabei nicht nur im Bereich der Fachkompetenzen, sondern auch in den Bereichen der Methoden-, Sozial- und Personalkompetenzen. Somit werden in allen Schularten Maßnahmen zur beruflichen Orientierung in Leitfächern (z. B. in der Mittelschule das Fach „Wirtschaft und Beruf“) gebündelt, um den jungen Menschen eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem eigenen Prozess der beruflichen Orientierung zu ermöglichen. Dabei arbeitet die Schule mit vielen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern zusammen, um den jungen Menschen lebensnah die Beschäftigung mit Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten näher zu bringen. „Besonders wertvoll sind die Angebote der Berufsberaterinnen/Berufsberater der Agenturen für Arbeit sowie der vielen Unternehmen, Kammern und Verbände, die den Schülerinnen und Schülern in Veranstaltungen, Betriebserkundungen oder Praktika den Berufsalltag spürbar machen. Alle Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit im Prozess der Beruflichen Orientierung ein Berufspraktikum zu absolvieren.“ (StMUK 2020, S. 9) Ein wichtiger Kooperationspartner, gerade in der Einzelfallhilfe der JaS am Übergang Schule – Beruf, sind die Berufsberaterinnen und Berufsberater der Agentur für Arbeit. In der Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Bayern bekräftigen die Kooperationspartner StMAS, StMUK und die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit (RD BY) das gemeinsame Ziel, allen jungen Menschen in Bayern die vielfältigen Wege zu einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit aufzuzeigen. In der Rahmenvereinbarung wurden daher die Grundlagen und Eckpunkte der Zusammenarbeit und die gemeinsamen Handlungsfelder von Schule und Berufsberatung38 festgelegt. Zu den Aufgaben der Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit gehören die berufliche Orientierung, die Beratung und die Ausbildungsvermittlung sowie die Information über finanzielle Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit. 38 Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Bayern. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 18. Dezember 2019, Az. IV.11-BS4305.15/76 (BayMBl. 2020 Nr. 26) Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit Berufliche Integration LehrplanPLUS Praxisbezug – Die Schulen und ihre Partner Berufsberatung allgemein Berufsberatung

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