JaS Handbuch

IV. Schwerpunkte, Übergänge und Schnittstellen 108 JaS-Handbuch Zu den Maßnahmen der systematischen Elterneinbindung in der beruflichen Orientierung und am Übergang Schule – Beruf gehören:  Elternbeteiligung im Rahmen der Berufsorientierungsmaßnahmen,  #parentsonboard: Informierte Eltern – gestärkte Kids. IV.2.5.3 Jugendberufsagenturen – eine Form des Übergangsmanagements Wie in den vorangegangenen Kapiteln aufgezeigt, beschreiben die Sozialgesetzbücher II, III und VIII für junge Menschen, die am Übergang von Schule in die Ausbildung oder dem Berufsleben stehen, eine Vielzahl unterschiedlicher Angebote. Um für den hilfesuchenden jungen Menschen hier den Weg zu den richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern mit der individuell passenden Hilfe zu erleichtern, haben sich unter dem Sammelbegriff „Jugendberufsagenturen“ unterschiedliche regionale Arbeitsbündnisse der Bundesagentur für Arbeit (BA), des Jobcenters, des Jugendamtes und weiterer wichtiger Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner wie z.B. den Schulen gegründet. Ziel dieser vertieften Zusammenarbeit ist es, eine enge Verzahnung der bereits vorhandenen Angebote der beteiligten Partnerinnen und Partner zu ermöglichen, damit die Vielzahl an Angeboten und Leistungen u. a. zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, Maßnahmen der Arbeitsförderung und Unterstützungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe gezielter aufeinander abgestimmt und für die jungen Menschen transparenter werden. Betrachtet man die Vielzahl an Gründen, die in dieser Umbruchphase dazu führen können, dass einige junge Menschen keinen Anschluss an Ausbildung oder ins Berufsleben finden, wird die Notwendigkeit einer systematischen Kooperation der beteiligten Partner deutlich. Von einem fehlenden Schulabschluss, Motivationslosigkeit und „Planlosigkeit“ im Hinblick auf Berufswahl und Arbeitsleben bis hin zu einer schlechten Wohnsituation, finanziellen, gesundheitlichen oder familiären Problemen etc. gibt es eine Reihe von Situationen, in denen junge Menschen an diesem Übergang niedrigschwellige Unterstützung benötigen. Der Einzelfall kann vielfältige Ausprägungen haben und häufig bestehen mehrere Problemlagen gleichzeitig. In Bayern gibt es mittlerweile 86 Jugendberufsagenturen (Stand März 2023)50. Da einige Landkreise und kreisfreie Städte Jugendberufsagenturen gemeinsam mit einem anderen Landkreisen umsetzen, gibt es sie in Bayern in nahezu jeder Gemeinde/kreisfreien Stadt.51 Sie bilden keine neuen Behörden, sondern bestehen aus gemeinsam abgestimmten und verbindlich geregelten Kooperationen der beteiligten Partnerinnen und Partner. Die rechtlichen Zuständigkeiten verbleiben weiterhin bei den einzelnen Sozialleistungsträgern. Ziel ist es, passende Angebote und Hilfen für die jeweilige individuelle Problemlage in einer komplexen Angebotsstruktur zu finden. Zielgruppe der Jugendberufsagentur sind junge Menschen im Alter von unter 25 Jahren mit Fokus auf diejenigen mit besonderem Bedarf. Wie die einzelne Jugendberufsagentur in ihrer Region umgesetzt und konkret ausgestaltet wird, erarbeiten die beteiligten Akteurinnen und Akteure vor Ort. So können sie entsprechend der lokalen Rahmenbedingungen und Bedarfe ausgerichtet werden. Neben Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter und Jugendamt können auch Schulen und weitere Partnerinnen und Partner wie Kammern, Bildungseinrichtungen, Beratungsstellen etc. eingebunden werden. Besondere Bedeutung kommt hier auch der Zusammenarbeit mit Trägern von Jugendwerkstätten im Rahmen des Förderprogramms der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit zu. Jugendberufsagenturen können sich dem jungen Menschen auf diese Weise in ganz unterschiedlichen Formen darstellen, beispielsweise als gemeinsame Anlaufstelle aller Akteurinnen und Akteure „unter einem Dach“, als offenes Beratungscafé bis hin zu „Jugendberufsagentur-Mobilen“, die das Angebot niedrigschwellig in ländliche Regionen bringen. Wie auch immer die Kooperation der beteiligten Partnerinnen und Partner vor Ort ausgestaltet wird, junge Menschen sollen die verschiedenen Angebote als ein ineinandergreifendes Unterstützungssystem wahrnehmen. Insofern führen die Akteurinnen und Akteure in Jugendberufsagenturen in der Regel gemeinsame Fallbesprechungen durch. Darüber hinaus können u. a. auch gemeinsame Integrations-/Förderpläne zusammen mit dem jungen Menschen entwickelt oder auch eine Lotsenfunktion für weiterführende Hilfen (z. B. Schuldenberatung, Drogenberatung etc.) angeboten werden.52 50 Servicestelle der Jugendberufsagenturen. Abgerufen am 28.03.2023 51 Nähere Informationen und Kontaktdaten der einzelnen Jugendberufsagenturen unter: https://www.servicestelle-jba.de 52 Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit: Empfehlungen zur qualitativen Ausgestaltung von Jugendberufsagenturen in Bayern. Beschluss des Beirates der Regionaldirektion Bayern zu den Jugendberufsagenturen in Bayern. Gründe für „Integrationsbrüche“ Ausgestaltung in Bayern

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