JaS Handbuch

IV. Schwerpunkte, Übergänge und Schnittstellen 122 JaS-Handbuch Aufgaben des JMD:  Individuelle Integrationsförderung mit sozialpädagogischer Beratung und Integrationsförderplanung,  Durchführung von Gruppenangeboten zur Unterstützung des Integrationsprozesses,  Elternarbeit in den Jugendmigrationsdiensten,  Förderung von freiwilligem und bürgerschaftlichem Engagement junger Menschen mit Migrationshintergrund, Netzwerk- und Sozialraumarbeit,  Initiierung und Begleitung der interkulturellen Öffnung,  Stärkung und Unterstützung junger Menschen bei der Aufarbeitung und Überwindung eigener Diskriminierungserfahrungen. Schnittstellenrelevante Themen:  Klärung der Ansprechpersonen für verschiedene Nationalitäten,  Möglichkeit von Dolmetscher- / Übersetzungsdiensten,  Möglichkeit von gemeinsamen Hausbesuchen in Krisenfällen,  kollegiale Beratung in Krisenfällen. IV.4.4 Erziehungsberatungsstellen Rund 180 multidisziplinär ausgestattete Erziehungsberatungsstellen64 (einschließlich Nebenstellen und Außensprechstunden) stehen Kindern, Jugendlichen und Eltern in Bayern zur qualifizierten Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme zur Verfügung. Sie beraten bei interfamiliären Problemen, Trennung, Scheidung, Umgangsrecht, Erziehungs- und Entwicklungsfragen sowie zunehmend zum verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien und zu psychischen familiären Belastungen. Im Hinblick auf die gestiegene Anzahl von Familien mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund können sie auch einen wichtigen Beitrag zur gelingenden Integration und insbesondere zur Wertevermittlung (z. B. gewaltfreie Erziehung) leisten. Die Leistung der Erziehungsberatung gem. § 28 SGB VIII ist als Hilfe zur Erziehung originäre Aufgabe des Trägers der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Sie kann von diesem selbst oder gemäß § 4 Abs. 2 SGB VIII von einem anerkannten Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe in Erziehungsberatungsstellen oder anderen Beratungsdiensten und -einrichtungen erbracht werden. Adressatinnen und Adressaten dieses Angebots sind alle Kinder, Jugendlichen, Eltern und andere Erziehungsberechtigten. Die Erziehungsberatung befasst sich mit der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, mit der Lösung von Erziehungsfragen sowie der Unterstützung bei Trennung und Scheidung (§ 28 Satz 1 SGB VIII). Hierin liegt die Abgrenzung zu einer rein informatorischen Beratung. Die Inhalte reichen von konkreten Erziehungsfragen bis hin zur Entwicklung von Möglichkeiten des besseren Umgangs mit bestehenden Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsstörungen oder Lernschwierigkeiten von Kindern und Jugendlichen. Dabei wird das familiäre und soziale Umfeld mit einbezogen. Einen besonderen Stellenwert erhält die Thematik der „Trennung und Scheidung“ (vgl. § 28 Satz 1 SGB VIII). Hier besteht eine Schnittstelle zu den §§ 17 und 18 SGB VIII. Entscheidend in der Erziehungsberatung ist die inter- und multidisziplinäre Arbeitsweise (§ 28 Satz 2 SGB VIII). Die Fachkräfte kommen vorrangig aus den Fachrichtungen Soziale Arbeit und Psychologie und verfügen in der Regel über spezifische Zusatzausbildungen. Ergänzt werden die Teams konsiliarisch im Einzelfall durch Fachkräfte der Medizin und der Rechtswissenschaften (insbesondere im Kontext der Trennungs- und Scheidungsberatung). Aufgrund der multidisziplinären personellen Besetzung wird ein differenzierter Zugang zur Situation der Ratsuchenden, die Einbeziehung unterschiedlicher Sichtweisen sowie eine flexible Auswahl der Methoden ermöglicht.65 64 Vgl. Erziehungsberatungsstellen in Bayern Stand 05.2023. 65 Vgl. Fachliche Empfehlungen zur Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung gemäß § 28 SGB VIII – Fortschreibung – 22.07.2020. Aufgaben des JMD Schnittstellenrelevante Themen /JMD Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung

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