JaS Handbuch

I. Das Förderprogramm Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) 10 JaS-Handbuch Schulleitungen und Lehrkräfte haben in der Regel kein umfassendes Wissen über den Auftrag und die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Aus diesem Grund ist es notwendig zu erklären,  welches Ziel die Jugendhilfemaßnahme JaS nach § 13 SGB VIII verfolgt,  weshalb ausschließlich sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte Kinder und Jugendliche (und nicht alle Schülerinnen und Schüler) Zielgruppe der JaS sind,  warum Wert darauf gelegt wird, dass die Leistung „JaS – Jugendsozialarbeit an Schulen“ und nicht „Schulsozialarbeit“ genannt wird und welche Unterschiede inhaltlich und begrifflich bestehen,  aus welchem Grund die Prinzipien Freiwilligkeit sowie Vertrauensschutz einen hohen Stellenwert in der Jugendhilfe haben. Die Klärung von Begrifflichkeiten und Arbeitsprinzipien ist deshalb so entscheidend, weil das System der Kinder- und Jugendhilfe sehr ausdifferenziert und spezialisiert ist. Im Vergleich dazu ist die Schule einheitlicher strukturiert. Sie ist Länderaufgabe und staatlich hierarchisch organisiert. Die Kinder- und Jugendhilfe basiert auf dem SGB VIII, einem Bundesgesetz. Sie ist den kommunalen Gebietskörperschaften im eigenen Wirkungskreis übertragen. Dies hat zur Folge, dass es unterschiedliche regionale Ausgestaltungen der Hilfegewährung und der Organisationsformen innerhalb des Jugendamtes gibt. Die Bedarfslagen sind verschieden, so dass auch nicht jede Hilfeart in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt in gleichem Maß bereitgehalten wird. Es gibt nicht nur eine große Trägervielfalt (Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe), die Jugendhilfe spricht auch mit vielen „Zungen“. So werden Organisationseinheiten im Jugendamt, mit denen die Schule kooperieren soll, von Kommune zu Kommune unterschiedlich als Soziale Dienste des Jugendamtes, ASD (Allgemeiner Sozialdienst), BSA (Bezirkssozialarbeit) oder SPFD (Sozialpädagogischer Fachdienst) bezeichnet. Im Handbuch wird der Begriff „ASD des Jugendamtes“ verwendet. I.3.1 Die Kooperationsvereinbarung Ein wesentliches Instrument, um Kooperation verbindlich zu gestalten und zu strukturieren, ist die schriftlich fixierte Kooperationsvereinbarung, die zwischen dem JaS-Träger und der Schule geschlossen wird. Die Erarbeitung einer Kooperationsvereinbarung ist Leitungsaufgabe und nicht Aufgabe der JaS-Fachkraft. Zweck der Kooperationsvereinbarung ist, im Vorfeld der Einrichtung einer JaS-Stelle an einer Schule alle wesentlichen Informationen zwischen Jugendhilfe und Schule auszutauschen, mögliche Differenzpunkte zu klären, Grenzen zu benennen und zu einer gemeinsamen Vereinbarung über die künftige Zusammenarbeit zu gelangen. Auf Leitungsebene ist es sinnvoll, die Kooperationsvereinbarung turnusmäßig, in der Regel alle drei Jahre gemeinsam mit der Schulleitung und der JaS-Fachkraft auf Aktualität hin zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben. Den Rahmen stellt stets die JaS-Konzeption dar, die in der JaS-Richtlinie beschrieben ist. Außerhalb der Regel ist dieses Vorgehen immer dann geboten, wenn maßgebliche Veränderungen wie beispielsweise der Einsatz weiterer Dienste oder konzeptionelle und rechtliche Veränderungen bei den Kooperationspartnern sowie ein Wechsel der Schulleitung, des Trägers oder der JaS-Fachkraft erfolgen sollen oder bereits eingetreten sind. Die grundlegenden Kooperationserfordernisse in der JaS sind ausführlich und praxisnah in dem nachfolgendem „Leitfaden zur Erstellung einer Kooperationsvereinbarung zwischen Jugendhilfe und Schule“ beschrieben. Damit wird das Ziel verfolgt, Fehler bei der Implementierung und beim Betrieb der JaS zu vermeiden. Der Leitfaden hat verbindlichen Charakter für die Praxis. Er beinhaltet die Zielsetzung und Aufgabenbereiche der JaS, die Kooperationserfordernisse in der Planungs- und Konstituierungsphase zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, dem Träger der freien Jugendhilfe (sofern ein solcher mit der Durchführung der Aufgabe beauftragt wurde), der Schule sowie der JaS-Fachkraft, und definiert übergreifende Kooperationsfelder. Die Abfolge der zeitlichen Schritte wird für die unterschiedlichen Handlungsebenen dargestellt. Wird nach dem Leitfaden vorgegangen, ist sichergestellt, dass keine Unterlassungsfehler passieren. Der Anschaulichkeit halber wird der Text hier in ungekürzter Form wiedergegeben. Leitungsaufgabe Regelmäßige Überprüfung

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