JaS Handbuch

II. Die beiden kooperierenden Systeme JaS-Handbuch 17 II.1.1 Rechtsgrundlagen und Aufgaben Die Rechtsgrundlagen der Jugendhilfe sind verankert im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Dieses ist aufgeteilt in elf Kapitel. Unterteilt wird es zusätzlich noch in Abschnitte und Unterabschnitte. Die nachfolgende Tabelle soll einen Überblick geben über den Aufbau und die Inhalte des SGB VIII. Die orange hinterlegten Felder in der Tabelle heben die für die Jugendsozialarbeit an Schulen einschlägigen Paragraphen des SGB VIII hervor, auf die im Verlauf noch gesondert eingegangen wird. Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften §§ 1 – 10a Zweites Kapitel Leistungen der Jugendhilfe §§ 11 – 41a 1. Abschnitt Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz §§ 11 – 15 2. Abschnitt Förderung der Erziehung in der Familie §§ 16 – 21 3. Abschnitt Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege §§ 22 – 26 4. Abschnitt Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige §§ 27 – 41a Drittes Kapitel Andere Aufgaben der Jugendhilfe §§ 42 – 60 1. Abschnitt Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen §§ 42 – 42f 2. Abschnitt Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen §§ 43 – 49 3. Abschnitt Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren §§ 50 – 52 4. Abschnitt Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen §§ 52a – 58a 5. Abschnitt Beurkundung, vollstreckbare Urkunden §§ 59 – 60 Viertes Kapitel Schutz von Sozialdaten §§ 61 – 68 Fünftes Kapitel Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung §§ 69 – 81 1. Abschnitt Träger der öffentlichen Jugendhilfe §§ 69 – 72a 2. Abschnitt Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit §§ 73 – 78 3. Abschnitt Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung §§ 78a – 78g 4. Abschnitt Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung §§ 79 – 81 Sechstes Kapitel Zentrale Aufgaben §§ 82 – 84 Siebtes Kapitel Zuständigkeit, Kostenerstattung §§ 85 – 89h 1. Abschnitt Sachliche Zuständigkeit § 85 2. Abschnitt Örtliche Zuständigkeit §§ 86 – 88a 3. Abschnitt Kostenerstattung §§ 89 – 89h Achtes Kapitel Kostenbeteiligung §§ 90 – 97c 1. Abschnitt Pauschalierte Kostenbeteiligung § 90 2. Abschnitt Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen §§ 91 – 94 3. Abschnitt Überleitung von Ansprüche § 95 4. Abschnitt Ergänzende Vorschriften §§ 97 – 97c Neuntes Kapitel Kinder- und Jugendhilfestatistik §§ 98 – 103 Zehntes Kapitel Straf- und Bußgeldvorschriften §§ 104 – 105 Elftes Kapitel Übergangs- und Schlussvorschriften §§ 106 – 108 Im Folgenden soll nun geklärt werden, welche Aufgaben die Jugendhilfe innehat und auf welchen Grundsätzen und Leitvorstellungen diese aufbauen. Überblick SGB VIII

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