JaS Handbuch

III. Die Tätigkeit als JaS-Fachkraft – die Praxis JaS-Handbuch 59 Ein häufiger Grund für die Unterstützung durch den Notarzt sind Suizidandrohungen der jungen Menschen oder aber bei Vergiftungen durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch. Gerade bei Schulabsentismus sind die Jugendkontaktbeamten oftmals ein wertvoller Kooperationspartner für die JaS-Fachkräfte. Können Jugendliche bei akuten psychischen Krisen nicht in der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJPP) untergebracht werden, kommt es vor, dass diese im BKH vorübergehend untergebracht werden, bis ein Platz in der KJPP frei wird. Auch bei innerfamiliären Krisen (z. B. psychische Erkrankung eines Elternteils) ist das BKH oftmals ein wertvoller Kooperationspartner für die JaS. Bei massiven psychischen Krisen der jungen Menschen kann sich die JaS-Fachkraft ratsuchend an die KJP wenden. Die Kirchen aber auch die freien Träger haben Notfallseelsorgerinnen und Notfallseelsorger in ihrem Portfolio. Bei schwerwiegenden Krisenereignissen (z. B. Suizid einer Schülerin oder eines Schülers) und akuten Gefährdungslagen (z.B. Amoklauf an einer Schule) können und/oder müssen diese unterstützend von der JaS angefordert werden. Haben junge Menschen nach massiven Auseinandersetzungen mit den Eltern Angst und wollen nicht mehr nach Hause gehen, wird die JaS in dieser schwerwiegenden und akuten Problemkonstellation im Sinne einer Krisenintervention tätig. Gerade in solchen Situationen erweist sich die unmittelbare Präsenz einer Fachkraft der Jugendhilfe an der Schule als besonders hilfreich. In Absprache mit dem ASD des Jugendamts können notwendige Sofortmaßnahmen durch die JaS eingeleitet werden, wobei zu beachten ist, dass die Inobhutnahme ausschließlich Aufgabe des Jugendamts ist und von diesem durchzuführen ist. Jede Schule muss ein Sicherheitskonzept für Krisensituationen wie Suizid, Amoklauf oder andere Katastrophen erarbeiten und regelmäßig überprüfen und ggf. erneuern. Die JaS-Fachkräfte sind in dieses mit einzubeziehen, um bei Gefährdungslagen ihre Kompetenz mit einbringen zu können. Dazu ist es erforderlich, dass frühzeitig Absprachen mit allen Beteiligten Fachkräften der Schule getroffen werden und dass die JaS Kenntnis vom Krisenkonzept der Schule hat. Dazu gehören Codewörter, Ablaufpläne, Notfalladressen sowie das Wissen drüber, wie und wann das Kriseninterventions- und Bewältigungsteam der Bayerischen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS) bei Krisen oder Gefährdungslagen mit einbezogen wird. III.1.7 Gewalt an Schulen Die JaS-Fachkräfte werden in vielerlei Hinsicht mit dem Thema Gewalt konfrontiert. Dafür soll der Gewaltbegriff zunächst geklärt und anschließend dargestellt werden, welche Formen der Gewalt auf die JaS in ihrer täglichen Arbeit zukommen. „Gewalt bezeichnet den Einsatz von physischem oder psychischem Zwang gegenüber Menschen sowie die physische Einwirkung auf Tiere oder Sachen.“ (Schuber & Klein, 2020) Konflikte und Auseinandersetzungen sind Bestandteil unseres Lebens. Sie gehören somit auch zum Alltag an den Schulen. Dabei ist zu beachten, dass nicht die Konflikte Auslöser für Gewalt sind, sondern die Art und Weise, wie mit Konflikten umgegangen wird. Gewalt an Schulen ist ein Phänomen, das in zahlreichen wissenschaftlichen Analysen und alltagspraktischen Handreichungen Erwähnung findet. Zur leichteren Identifikation wurden nachfolgende Formen und Phänomene der Gewalt an Schulen definiert:  Physische Gewalt: Körperliche Angriffe, Schlägereien oder körperliche Belästigung, also zielgerichtete direkte Schädigung von Personen oder Dingen (Vandalismus) mit körperlichem Einsatz. Auch die Bedrohung oder Erpressung, z. B. durch Drohen mit Gewalt oder Erzwingen von Handlungen von Mitschülerinnen und Mitschülern gehören zum Spektrum der physischen Gewalt.  Psychische Gewalt: Sozial-manipulative Formen aggressiven Verhaltens, Kontrolle und emotionale Schädigung von Personen und der Beziehung in indirekter oder direkter verbaler Form, durch Beleidigungen und Demütigungen oder zum Beispiel die Androhung verstärkter psychischer oder körperlicher Gewalt. Notarzt Polizei/ Jugendkontaktbeamte Bezirkskrankenhaus (BKH) Kinder- und Jugendpsychiatrie Notfallseelsorge Inobhutnahme Krisenkonzept Definition Gewalt -konkret Oftmals schwelen verdrängte Konflikte, führen zu Widerständen und Aggressionen und können sich plötzlich „ohne erkennbaren Anlass“ als Gewaltausbruch entladen. Formen der Gewalt an Schulen

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