JaS Handbuch

III. Die Tätigkeit als JaS-Fachkraft – die Praxis JaS-Handbuch 61  Schulische Faktoren wie z. B. schulischer Misserfolg, eine geringe Bindung an die Schule oder ein negatives Schulklima.  Faktoren im Sozialraum des jungen Menschen wie z. B. regionale Armut, Präsenz von Banden/ Gangs in der Nachbarschaft, hohe Verbrechensraten und die Verfügbarkeit von Drogen und Waffen.  Häufig sind diese Merkmale der jugendlichen Lebenssituation mit der Zugehörigkeit zu bestimmten ethnischen Gruppen verknüpft.  Täterinnen bzw. Täter und Opfer erleben die sozialen Dimensionen des Schulalltags belastender und konflikthaltiger als die sozial kompetenten Schülerinnen und Schüler.  Niedrige Hemmschwelle durch abgeschautes Verhalten (Gewalt als Erfolgsmodell!).  Mangelnde sprachliche Kompetenz, Fehlen einer kommunikativen Streitkultur und häufiger Konsum von Medien mit Gewalt- und pornographischen Darstellungen.  Jugendgewalt kommt außerhalb der Schulen häufiger vor als in den Schulen. Gewalt als erfolgreich erlebtes Lösungsmodell im Sozial- und Lebensraum der jungen Menschen.  Gewalterfahrungen der Kinder und Jugendlichen im Elternhaus, die diese selbst erlebt bzw. bei den Eltern beobachtet haben.  Arbeitslosigkeit eines Elternteils.  Negatives emotionales Klima in der Familie. Kommt es zu Gewaltvorfällen an der Schule, müssen die verschiedenen Akteurinnen und Akteure dabei berücksichtigen, in welchem Bereich die Zuständigkeit der Tataufarbeitung liegt. Es ist kein Automatismus, dass bei allen Vorfällen von Gewalt an der Schule die JaS-Fachkräfte vorrangig übernehmen. Oftmals ist es so, dass in den ersten Schritten der Tataufarbeitung die Schule (z.B. Klassenleitung, Schulleitung, schulpsychologischer Dienst etc.) gefordert ist und erst im zweiten Schritt, wenn es um die Begleitung der Opfer oder ggf. der Täterinnen sowie der Täter in der Einzelfallhilfe (z. B. durch Beratungsgespräche, Vermittlung an externe Beratungsstellen) geht, die Fachkräfte der JaS miteinbezogen werden und in enger Rückkopplung mit der Schule und anderen relevanten Beteiligten (z. B. dem ASD des Jugendamts, der Erziehungsberatungsstelle etc.) übernehmen. Die Begleitung junger Menschen durch die JaS bei der Aufarbeitung von Gewalterfahrungen bezieht sich nicht ausschließlich auf den innerschulischen, sondern auch auf den außerschulischen und familiären Bereich.16 In der Einzelfallhilfe mit den jungen Menschen ist die Fragestellung, in welcher Rolle die Gewalterfahrung stattgefunden hat, von entscheidender Bedeutung für das weitere Vorgehen und Handeln der JaS-Fachkräfte. Erst nach dieser Klärung kann die JaS entscheiden, welche Kooperationspartnerinnen oder Kooperationspartner (z. B. Erziehungsberatungsstelle, ASD der Jugendämter, Polizei bzw. Jugendkontaktbeamte etc.) sie mit einbeziehen möchte, wie intensiv sie den jungen Menschen begleitet und wann ggf. der richtige Zeitpunkt ist, den Einzelfall an die geeigneten Fachberatungsstellen abzugeben bzw. weiterzuleiten. In folgenden Rollen können sich die jungen Menschen beispielsweise im Kontext Gewalt befinden und sich ratsuchend als  von Gewalt direkt betroffene (Opfer),  mutmaßliche Täterin/mutmaßlicher Täter,  Täterin/Täter,  Mitwisserin/Mitwisser,  Zeugin/Zeuge,  verurteilte Täterin/verurteilter Täter (in Sozialstunden, nach Jugendarrest oder Jugendstrafe). an die JaS-Fachkräfte wenden. Bei der Arbeit mit von Gewalt betroffenen jungen Menschen und der Arbeit mit Gewalttäterinnen und Gewalttätern ist die Zusammenarbeit mit den Eltern oftmals von großer Bedeutung. Diese sollten von den JaS-Fachkräften so früh wie möglich in den Beratungsprozess mit einbezogen werden. 16 Siehe dazu Kap. III.1.10 Mitwirkung der JaS am Schutzauftrag und Kap. II.1.2.10 Standards bei der Umsetzung des Schutzauftrags Personale Ursachenfaktoren Familiäre Ursachenfaktoren Aufarbeitung von Gewalt an Schulen in der Einzelfallhilfe der Rolle des jungen Menschen im Kontext Gewalt

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