JaS Handbuch

IV. Schwerpunkte, Übergänge und Schnittstellen JaS-Handbuch 91  Unterstützung in der Phase des Übergangs von der vierten Klasse zu den weiterführenden Schulen, insbesondere der Kinder, die auf die Mittelschule wechseln und sich ggf. als Versager oder Restgruppe empfinden. Für diese Kinder sind Angebote zur Stärkung des Selbstbewusstseins und der Sozialkompetenz zu machen, die sie ihre Ressourcen entdecken lassen und ihnen Erfolgserlebnisse ermöglichen.  Kooperation mit anderen Beratungsdiensten in und außerhalb der Schule, Integrationshelferinnen/ Integrationshelfern und Schulbegleiterinnen/Schulbegleitern. IV.1.2 Schwerpunkte der JaS an den Mittelschulen Kinder und Jugendliche, die den Schwerpunkt ihrer Anlagen, Interessen und Leistungen im anschaulich-konkreten Denken und im praktischen Umgang mit den Dingen haben, besuchen die Mittelschule. Faktisch sind hier Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte – aus unterschiedlichen Gründen – überproportional vertreten. Die Mittelschule vermittelt eine grundlegende Allgemeinbildung, bietet Hilfen zur Berufsfindung und schafft Voraussetzungen für eine qualifizierte berufliche Bildung. An manchen Mittelschulen gibt es Fördervereine und ein hohes ehrenamtliches Engagement insbesondere im Bereich der Berufsorientierung. Die Mittelschule ist neben den Grundschulen der Haupteinsatzort der JaS und war Ausgangspunkt der JaS-Grundkonzeption. Der Schwerpunkt der JaS an Mittelschulen liegt auf der Einzelfallarbeit. Hierbei sind folgende Aspekte bedeutsam:  Bei der Arbeit mit Eltern mit Zuwanderungsgeschichte sind die jeweiligen kulturellen Hintergründe zu berücksichtigen und entsprechende interkulturelle Methoden einzusetzen. Der Einbeziehung von Eltern, die an deren Stärken ansetzt, kommt herausragende Bedeutung zu.  Die Zusammensetzung der Klassen in der Mittelschule zeigt häufig ein heterogenes Bild unterschiedlicher Kulturen, wobei der Anteil deutschstämmiger Kinder und Jugendlicher oftmals nicht dominiert. Dies stellt an Schule und JaS besondere Anforderungen bei der Gestaltung von Integrationsprozessen in die deutsche Gesellschaft.  Die berufliche Orientierung ist ein Schwerpunkt der Mittelschule. Die JaS bringt sich hier mit ergänzenden sozialpädagogischen Maßnahmen ein, wenn die individuelle Situation des jungen Menschen dies erfordert. Insbesondere, wenn die Integration in den ersten Arbeitsmarkt gefährdet ist oder auf Anhieb nicht gelingt, sind rechtzeitige Kooperationen mit der Agentur für Arbeit und den Jobcentern sowie ggf. mit den örtlichen Maßnahmen der AJS und der JaS an der Berufsschule erforderlich.  Schulversäumnisse und schulabsentes Verhalten stellen ein hohes Gefährdungsrisiko für die schulische, berufliche und persönliche Entwicklung der jungen Menschen dar. Deshalb ist neben der Schule auch die JaS frühzeitig gefordert, bei schulabsentem Verhalten tätig zu werden.  Hinter Schulstörungen und herausforderndem Verhalten stehen oft familiäre und individuelle Probleme. Gleichzeitig wirken sich diese auf die gesamte Schülerschaft aus. JaS hat hier neben der Schule die Aufgabe, sowohl die einzelne Schülerin oder den einzelnen Schüler bei der Bewältigung der Probleme zu unterstützen, als auch durch unterschiedliche sozialpädagogische Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass negativen Gruppendynamiken aktiv begegnet wird.  Cliquenbildungen sind stets Phänomene, die von der JaS im Auge behalten werden müssen. Gehen damit Ausgrenzungsprozesse, Schulabsentismus, Gewalttätigkeiten, Radikalisierungstendenzen, Alkoholexzesse, Drogenkonsum, Straftaten etc. einher, so gilt es diesen mit sozialpädagogischen Methoden entgegenzuwirken und ggf. auch im Zusammenwirken mit der Polizei, aber auch anderen Einrichtungen und Diensten zu begegnen.  Kinder und Jugendliche, die bereits stationäre Aufenthalte in Einrichtungen der Jugendhilfe hinter sich haben, wieder zuhause sind und aufgrund der Schulpflicht die Sprengelschule besuchen, bedürfen der intensiven Begleitung durch die JaS. Die intensive Zusammenarbeit mit dem ASD des Jugendamtes ist im Einvernehmen mit den Eltern in diesen Fällen unabdingbar.  Gleiches gilt für junge Menschen mit psychischen Auffälligkeiten oder Störungen und seelischen Behinderungen, die nach einem zeitlich begrenzten stationären Aufenthalt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie wieder zurück an die Schule kommen. Notwendig sind in solchen Fällen die frühzeitige Information sowie konkrete Absprachen über die Zusammenarbeit aller beteiligten Einrichtungen und Dienste (Soziale Dienste des Jugendamtes – Psychiatrie –Schule – JaS).  Mittelschulen im ländlichen Raum weisen im Unterschied zu städtisch geprägten Schulen hinsichtlich der Fläche des Einzugsgebiets und des Anteils an jungen Menschen mit Zuwanderungs­

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