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KURSE

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K 27/18 Beratung und Einbeziehung von

Kindern und Jugendlichen im

Gefährdungsfall

Leitung:

Ulrike Schüle und Ulrike Tremmel

Teilnehmer:

max. 16

Termin:

15.10.2018 bis 18.10.2018

Umfang:

4 Tage

Ort:

Reimlingen

Kursgebühr:

390,- €

Anmeldung:

www.blja.bayern.de

Thema:

Kinder und Jugendliche sind im Rahmen des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII bei der

Gefährdungseinschätzung einzubeziehen, soweit deren wirksamer Schutz nicht in Frage gestellt

wird. Zudem haben Kinder und Jugendliche nach § 8 Abs. 3 SGB VIII einen eigenständigen Anspruch

auf Beratung in Not- und Konfliktlagen. In beiden Fallkonstellationen ist eine einfühlende, aber auch

kind- und situationsgerechte Kontaktaufnahme, Gesprächsführung und Begleitung gefragt.

Ziele: Die Teilnehmenden

kennen

ü

den Begriff „Einbeziehung“ und den Anspruch auf eigenständige Beratung des

Kindes und Jugendlichen,

ü

entwicklungspsychologische Aspekte, die bei der Gesprächsgestaltung mit

jungen Menschen eine Rolle spielen,

ü

Frage- und Gesprächsführungsstrategien für die Beratung von Kindern und

Jugendlichen im Gefährdungsfall,

ü

Grundlagen der Kommunikation in Bezug auf die Beratung und Einbeziehung

von Kindern im Gefährdungsfall,

ü

die Notwendigkeit ihre beraterische Haltung zu reflektieren.

können

ü

kind- und situationsgerechte Methoden der Gesprächsführung verbal und

nonverbal in Krisensituationen einsetzen,

ü

Gespräche situationsangemessen mit Kindern und Jugendlichen im

Gefährdungsfall führen,

ü

kultursensible, geschützte und altersgerechte Settings für Gespräche im

Gefährdungsfall vorbereiten und gestalten.

Zielgruppe:

Pädagogische Fachkräfte der öffentlichen Jugendhilfe (mit mindestens zwei Jahre

Berufserfahrung)

Hinweise:

Die Bereitschaft der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Fallbeispiele – auch von

aktuellen Gefährdungsfällen – einzubringen und in Rollenspielen zu üben wird

vorausgesetzt. Es werden Grundlagenkenntnisse in der Gesprächsführung sowie

für die Wahrnehmung der Aufgaben im Kinderschutz vorausgesetzt.