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K 03/19 Gefährdungseinschätzung und

Hilfen bei Misshandlung und

Vernachlässigung

Leitung:

Agathe Eichner und Dr. Heinz Kindler

Teilnehmer:

max. 16

Termin:

18.03.2019 bis 22.03.2019

Dauer:

5 Tage

Ort:

Reimlingen

Kursgebühr:

465,- €

Anmeldung:

www.blja.bayern.de

Dieser Kurs wird mehrfach angeboten. Bitte bei der Anmeldung die exakte Kursnummer angeben!

Kurs.-Nr. Termin

Ort

Leitung

K 44/19

02.12.2019 bis 06.12.2019

Bernried

Agathe Eichner, Dr. H. Kindler

Thema:

Die Arbeit mit Familien, in denen es zu Misshandlungen oder Vernachlässigungen eines Kindes

kommt, ist menschlich sehr belastend und fachlich eine der schwierigsten Aufgaben für die

Fachkräfte der Jugendhilfe. Sie müssen folgenreiche Abwägungen und Entscheidungen im Sinne des

Kindeswohls treffen und diese durch nachvollziehbare Begründungen absichern. Darüber hinaus ist

organisationsintern eine intensive fachliche Beratung sowie die Beteiligung und Einbindung anderer

Dienste und Einrichtungen erforderlich.

Ziele: Die Teilnehmenden

kennen

ü

den aktuellen Forschungsstand im Bereich Misshandlung und

Vernachlässigung,

ü

die Bedürfnisse und Wahrnehmungen von Kindern, die Misshandlung bzw.

Vernachlässigung erleben mussten,

ü

rechtliche Anforderungen an die Argumentation bei Gericht in

Kinderschutzfällen,

ü

das Spektrum geeigneter Netzwerkpartner und der unterschiedlichen Hilfen

nach Misshandlung und Vernachlässigung einschließlich Wirksamkeitsbefunden.

können

ü

mit Hilfe sozialpädagogischer Diagnostik Einschätzungen zum Vorliegen oder

Nicht-Vorliegen von Kindeswohlgefährdung vornehmen,

ü

vertiefend das Risiko wiederholter Gefährdung und das Profil elterlicher

Erziehungsfähigkeit beurteilen,

ü

die elterliche Bereitschaft und Fähigkeit zur Abwehr vorhandener Gefahren unter

Nutzung von Hilfen bewerten,

ü

kultursensibel ein bedarfsgerechtes Hilfs- und Schutzkonzept entwickeln.

Zielgruppe:

Pädagogische Fachkräfte der freien und öffentlichen Jugendhilfe

Hinweise:

Es werden Grundlagenkenntnisse für die Wahrnehmung der Aufgaben im

Kinderschutz vorausgesetzt.

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