Fortbildungprogramm 2021

K 04/21 Familiengerichtliches Kinderschutzverfahren – Sicherheit in Aufgabe und Rolle des Jugendamtes Termin: 12.04.2021 bis 14.04.2021 Ort: Bernried Bildungshaus St. Martin Teilnehmende: 16 Leitung: G. Bobach und M. Jäger Kursgebühr: 370,- € Thema: Das Familiengericht wird angerufen, wenn eine Gefährdungsabklärung nicht möglich ist oder ergibt, dass die Handlungsmöglichkeiten des Jugendamtes zur Gefährdungsabwendung nicht ausreichen. Das Jugendamt unterstützt die Entscheidungsfindung des Familiengerichtes aus seiner eigenen Fachlichkeit heraus. Es beschreibt und bewertet die Kindeswohlgefährdung, behält die Interessen der Kinder im Fokus und bringt Unterstützungs- und Hilfsmöglichkeiten ein. Die fachliche Sichtweise einzubringen ist eine herausfordernde Aufgabe im Gefüge der weiteren Akteure im Verfahren. Ziele: Die Teilnehmenden kennen  die eigene Rolle und Pflichten sowie die der anderen Beteiligten in der Verantwortungsgemeinschaft,  die sozialpädagogischen und rechtlichen Anforderungen an Berichte an das Familiengericht,  Voraussetzungen und Beispiele für eine erfolgreiche Kooperation. können  ihre Handlungsmöglichkeiten in der Zusammenarbeit mit dem Familiengericht reflektieren und ausschöpfen,  gefährdende Aspekte und ihre Auswirkungen auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf die rechtlichen Anforderungen beschreiben,  in der Verhandlung ihre Stellung als sozialpädagogische Fachbehörde vertreten. Zielgruppe: Fachkräfte der öffentlichen Jugendhilfe. Hinweise: Bereitschaft der Teilnehmenden, Fallbeispiele im Kurs einzubringen und Grundkenntnisse in der Wahrnehmung von Kinderschutzaufgaben werden vorausgesetzt. Eine Familienrichterin gibt an einem Nachmittag Einblicke in die Aufgaben und Arbeitsweisen von Familienrichtern. 9 KURSE

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