Fortbildungprogramm 2021
K 03/21 Beratung und Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen im Gefährdungsfall Termin: 12.04.2021 bis 15.04.2021 Ort: Regenstauf Schloss Spindlhof Teilnehmende: 16 Leitung: U. Schüle und U. Tremmel Kursgebühr: 420,- € Thema: Kinder und Jugendliche sind im Rahmen des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII bei der Gefährdungseinschätzung einzubeziehen, soweit deren wirksamer Schutz nicht infrage gestellt wird. Zudem haben Kinder und Jugendliche nach § 8a Abs. 3 SGB VIII einen eigenständigen Anspruch auf Beratung in Not- und Konfliktlagen. In beiden Fallkonstellationen ist eine einfühlende, aber auch kind- und situationsgerechte Kontaktaufnahme, Gesprächsführung und Begleitung gefragt. Ziele: Die Teilnehmenden kennen den Begriff „Einbeziehung“ und den Anspruch auf eigenständige Beratung des Kindes und Jugendlichen, entwicklungspsychologische Aspekte, die bei der Gesprächsgestaltung mit jungen Menschen eine Rolle spielen, Frage- und Gesprächsführungsstrategien für die Beratung von Kindern und Jugendlichen im Gefährdungsfall, Grundlagen der Kommunikation in Bezug auf die Beratung und Einbeziehung von Kindern im Gefährdungsfall, die Notwendigkeit, ihre beratende Haltung zu reflektieren. können kind- und situationsgerechte Methoden der Gesprächsführung verbal und nonverbal in Krisensituationen einsetzen, Gespräche situationsangemessen mit Kindern und Jugendlichen im Gefährdungsfall führen, kultursensible, geschützte und altersgerechte Settings für Gespräche im Gefährdungsfall vorbereiten und gestalten. Zielgruppe: Fachkräfte der öffentlichen Jugendhilfe (mindestens zwei Jahre Berufserfahrung). Hinweise: Die Bereitschaft der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Fallbeispiele – auch von aktuellen Gefährdungsfällen – einzubringen und in Rollenspielen zu üben, wird vorausgesetzt. Es werden Grundlagenkenntnisse in der Gesprächsführung sowie für die Wahrnehmung der Aufgaben im Kinderschutz vorausgesetzt. 8 KURSE
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