Fortbildungprogramm 2021

K 03/21 Beratung und Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen im Gefährdungsfall Termin: 12.04.2021 bis 15.04.2021 Ort: Regenstauf Schloss Spindlhof Teilnehmende: 16 Leitung: U. Schüle und U. Tremmel Kursgebühr: 420,- € Thema: Kinder und Jugendliche sind im Rahmen des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII bei der Gefährdungseinschätzung einzubeziehen, soweit deren wirksamer Schutz nicht infrage gestellt wird. Zudem haben Kinder und Jugendliche nach § 8a Abs. 3 SGB VIII einen eigenständigen Anspruch auf Beratung in Not- und Konfliktlagen. In beiden Fallkonstellationen ist eine einfühlende, aber auch kind- und situationsgerechte Kontaktaufnahme, Gesprächsführung und Begleitung gefragt. Ziele: Die Teilnehmenden kennen  den Begriff „Einbeziehung“ und den Anspruch auf eigenständige Beratung des Kindes und Jugendlichen,  entwicklungspsychologische Aspekte, die bei der Gesprächsgestaltung mit jungen Menschen eine Rolle spielen,  Frage- und Gesprächsführungsstrategien für die Beratung von Kindern und Jugendlichen im Gefährdungsfall,  Grundlagen der Kommunikation in Bezug auf die Beratung und Einbeziehung von Kindern im Gefährdungsfall,  die Notwendigkeit, ihre beratende Haltung zu reflektieren. können  kind- und situationsgerechte Methoden der Gesprächsführung verbal und nonverbal in Krisensituationen einsetzen,  Gespräche situationsangemessen mit Kindern und Jugendlichen im Gefährdungsfall führen,  kultursensible, geschützte und altersgerechte Settings für Gespräche im Gefährdungsfall vorbereiten und gestalten. Zielgruppe: Fachkräfte der öffentlichen Jugendhilfe (mindestens zwei Jahre Berufserfahrung). Hinweise: Die Bereitschaft der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Fallbeispiele – auch von aktuellen Gefährdungsfällen – einzubringen und in Rollenspielen zu üben, wird vorausgesetzt. Es werden Grundlagenkenntnisse in der Gesprächsführung sowie für die Wahrnehmung der Aufgaben im Kinderschutz vorausgesetzt. 8 KURSE

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