Mitteilungsblatt_04_21

M I T T E I L U N G S B L A T T 0 4 - 2 0 2 1 10 F A L L Z A H L E N E N T W I C K L U N G I N D E R K I N D E R - U N D J U G E N D H I L F E I N B A Y E R N Zur Entwicklung der Fallzahlen bei den Erzieherischen Hilfen (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) in Bayern Im Jahr 2020 wurden in Bayern insgesamt 111.012 Hilfen zur Erziehung (einschließlich Hilfen für junge Volljährige) (§§ 27 bis 35, 41 SGB VIII) in Anspruch genommen, dies sind 8.242 Leistungen weniger als im Vorjahr (-7,05 %). Insgesamt 126.497 junge Menschen wurden von diesen Hilfen erreicht (-4,37 %).1 Von den 126.497 jungen Menschen, die im Jahr 2020 Hilfen zur Erziehung (§§ 27 bis 35, 41 SGB VIII) erhalten haben, sind 55,1 % männlichen Geschlechts. Der Anteil der jungen Menschen, die bei Hilfebeginn im Jahr 2020 bei einem Elternteil (ohne (Ehe-) Partner/Partnerin) (mit/ohne weitere/n Kinder/n) lebte, liegt bei 38,8 %. Der Anteil der jungen Menschen mit Transferleistungsbezug2 in der Familie bei Hilfebeginn im Jahr 2020 beträgt 20,8 %. Bei 32,8 % der Leistungsempfängerinnen und -empfängern war im Jahr 2020 bei Hilfebeginn mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft, während der Anteil der jungen Menschen aus Familien, in denen zuhause nicht vorrangig deutsch gesprochen wird, bei 18,0 % liegt. Lässt man bei der Fallzahlenbetrachtung die Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII außer Acht, liegt der Anteil der Hilfe empfangenden jungen Menschen/Familien, bei denen ein Elternteil bei Hilfebeginn alleine ohne (Ehe-) Partnerin oder Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) lebte, als auch der Anteil der Hilfe beziehenden Familien mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteiles deutlich höher: Die Anzahl der gewährten Hilfen zur Erziehung (einschließlich der Hilfen für junge Volljährige) sowie die Anzahl der jungen Menschen, die durch Hilfen zur Erziehung im Jahr 2020 erreicht worden sind, ist im Vergleich zum Vorjahr erneut rückläufig. Die prozentuale Verteilung nach Hilfearten zeigt – wie schon im Vorjahr – eine Zunahme bei den ambulanten Hilfen und rückläufige Fremdunterbringungen. Bei den Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII ist seit 10 Jahren ein kontinuierlicher Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. Auch im Jahr 2020 waren männliche Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII deutlich überrepräsentiert. KURZANALYSE ZU DEN VOM BAYERISCHEN LANDESAMT FÜR STATISTIK VERÖFFENTLICHTEN DATEN DER HZE STATISTIK 2020 I N F O 1 Hier ist zu berücksichtigen, dass sich die Anzahl der Hilfen unterscheidet von der Anzahl der jungen Menschen, die Hilfen erhalten haben. Dies ist darin begründet, dass familienorientierte Hilfen als eine Hilfe gerechnet werden, allerdings ggf. mehrere junge Menschen in einem Haushalt von der Hilfe erreicht werden. 2 Die Herkunftsfamilie bzw. die/der junge Volljährige lebt teilweise oder ganz von Arbeitslosengeld II (SGB II), bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe (SGB XII) oder bezieht einen Kinderzuschlag. Hilfen zur Erziehung auf einen Blick (incl. Erziehungsberatung) in Bayern Gesamtvolumen der Fallzahlen (Hilfen zur Erziehung + Hilfen für junge Volljährige, 2020) Jahresfallzahlen (Bestand am 31.12. + beendete Hilfen) 111.012 Anzahl junger Menschen (Bestand am 31.12. + beendete Hilfen) 126.497 davon männlich* 55,1 % davon weiblich* 44,9 % Zur Lebenssituation der Hilfeempfänger/-innen 2020: Elternteil lebt alleine ohne ( Ehe- )Partner (mit / ohne weitere Kinder) (bei Hilfebeginn) 38,8 % Anteil der Transferleistung beziehenden Familien (bei Hilfebeginn) 20,8 % Anteil der Hilfe beziehenden Familie mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteiles (bei Hilfebeginn) 32,8 % Anteil der jungen Menschen mit Familien in denen zuhause nicht vorrangig deutsch gesprochen wird (bei Hilfebeginn) 18,0 % * Junge Menschen mit den Geschlechtsangaben „divers“ und „ohne Angabe“ (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet. Hilfen zur Erziehung auf einen Blick (incl. Erziehungsberatung) in Bayern Gesamtvolumen der Fallzahlen (Hilfen zur Erziehung + Hilfen für junge Volljährige, 2020) Jahresfallzahlen (Bestand am 31.12. + beendete Hilfen) 111.012 Anzahl junger Menschen (Bestand am 31.12. + beendete Hilfen) 126.497 davon männlich* 55,1 % davon weiblich* 44,9 % Zur Lebenssituation der Hilfeempfänger/-innen 2020: Elternteil lebt alleine ohne ( Ehe- )Partner (mit / ohne weitere Kinder) (bei Hilfebeginn) 38,8 % Anteil der Transferleistung beziehenden Familien (bei Hilfebeginn) 20,8 % Anteil der Hilfe beziehenden Familie mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteiles (bei Hilfebeginn) 32,8 % Anteil der jungen Menschen mit Familien in denen zuhause nicht vorrangig deutsch gesprochen wird (bei Hilfebeginn) 18,0 % * Junge Menschen mit den Geschlechtsangaben „divers“ und „ohne Angabe“ (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik: Kinder- und Jugendhilfe Ergebnisse zu Teil I: Erzieherische Hilfen 2020; Datenzusammenstellung und eigene Berechnungen durch das Bayerische Landesjugendamt.

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