Mitteilungsblatt_04_21

M I T T E I L U N G S B L A T T 0 4 - 2 0 2 1 11 Im Vergleich zum Vorjahr ist das Fallzahlenvolumen für die Hilfen zur Erziehung (einschließlich der Hilfen für junge Volljährige) erneut rückläufig: 2020 wurden 5,0 % weniger Hilfen gewährt als im Jahr 2019. Im Zeitraum von 2011 bis 2020 ist das Fallzahlenvolumen insgesamt um 8,2 % gestiegen. Ein Blick auf die prozentuale Verteilung der Hilfen zur Erziehung einschließlich der Hilfen für junge Volljährige (ohne Erziehungsberatung) im Jahr 2020 in Bayern zeigt, dass es sich bei mehr als der Hälfte der Hilfen um ambulante Hilfen zur Erziehung handelt. 30 % der Hilfen entfallen auf die Heimerziehung und die Vollzeitpflege. Im Zeitverlauf fällt auf, dass – nachdem in den Jahren 2015 und 2016 durch den hohen Unterstützungsbedarf von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen der Anteil der Hilfen nach § 34 SGB VIII deutlich gestiegen war – der Anteil der ambulanten Hilfen zur Erziehung seit 2017 wieder ansteigt, während der Anteil der stationären Hilfen an allen Hilfen rückläufig ist: Zur Entwicklung der Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII in Bayern Im Jahr 2020 wurden in Bayern insgesamt 20.074 Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII gewährt, dies sind 594 Leistungen mehr als im Vorjahr bzw. ein Anstieg um 3,0 %. Von den 20.074 jungen Menschen aus Bayern, die im Jahr 2020 Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII erhalten haben, sind lediglich 31,3 % weiblich. Der Anteil der Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach § 35a SGB VIII, die bei Hilfebeginn im Jahr I N F O Hilfen zur Erziehung auf einen Blick (ohne Erziehungsberatung) in Bayern Gesamtvolumen der Fallzahlen (Hilfen zur Erziehung + Hilfen für junge Volljährige, 2020) Fallzahlen (Bestand am 31.12. + beendete Hilfen) 50.697 Anzahl junger Menschen (Bestand am 31.12. + beendete Hilfen) 66.182 davon männlich* 56,8 % davon weiblich* 43,2 % Zur Lebenssituation der Hilfeempfänger/-innen 2020: Elternteil lebt alleine ohne (Ehe-)Partner (mit / ohne weitere Kinder) (bei Hilfebeginn) 43,9 % Anteil der Transferleistung beziehenden Familien (bei Hilfebeginn) 40,2 % Anteil der Hilfe beziehenden Familie mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteiles (bei Hilfebeginn) 44,2 % Anteil der jungen Menschen mit Familien in denen zuhause nicht vorrangig deutsch gesprochen wird (bei Hilfebeginn) 28,0 % * Junge Menschen mit den Geschlechtsangaben „divers“ und „ohne Angabe“ (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet. Bild: Hilfen zur Erziehung auf einen Blick (ohne Erziehungsberatung) in Bayern Gesamtvolumen der Fallzahlen (Hilfen zur Erziehung + Hilfen für junge Volljährige, 2020) Fallzahlen (Bestand am 31.12. + beendete Hilfen) 50.697 Anzahl junger Menschen (Bestand am 31.12. + beendete Hilfen) 66.182 davon männlich* 56,8 % davon weiblich* 43,2 % Zur Lebenssituation der Hilfeempfänger/-innen 2020: Elternteil l bt alleine ohne (Ehe-)Partner (mit / ohne weitere Kinder) (bei Hilfebeginn) 43,9 % Anteil der Transferle stung beziehenden Familien (bei Hilfebeginn) 40,2 % Anteil der Hilfe beziehenden Familie mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteiles (bei Hilfebeginn) 44,2 % Anteil der jungen Menschen mit Familien in denen zuhause nicht vorrangig deutsch gesprochen wird (bei Hilfebeginn) 28,0 % * Junge Menschen mit den Geschlechtsangaben „divers“ und „ohne Angabe“ (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik: Kinder- und Jugendhilfe Ergebnisse zu Teil I: Erzieherische Hilfen 2020; Datenzusammenstellung und eigene Berechnungen durch das Bayerische Landesjugendamt. 46763 46938 47718 49235 55348 56135 56279 57273 53252 50597 0 10000 20000 30000 40000 50000 60000 ANZAHL DER HILFEN 2011 ANZAHL DER HILFEN 2012 ANZAHL DER HILFEN 2013 ANZAHL DER HILFEN 2014 ANZAHL DER HILFEN 2015 ANZAHL DER HILFEN 2016 ANZAHL DER HILFEN 2017 ANZAHL DER HILFEN 2018 ANZAHL DER HILFEN 2019 ANZAHL DER HILFEN 2020 Hilfen zur Erziehung + Hilfen für junge Volljährige in Bayern - ohne Erziehungsberatung (2011 bis 2020); Aufsummierung der zum 31.12. eines Jahres andauernden und der innerhalb desselben Jahres beendeten Hilfen; Bild: 6,6 % 6,6 % 6,5 % 6,6 % 5,8 % 5,5 % 6,0 % 6,7 % 6,6 % 7,6 % 14,7 % 15,1 % 15,3 % 15,0 % 13,6 % 14,0 % 15,7 % 16,1 % 15,6 % 14,1 % 36,5 % 36,7 % 37,7 % 36,3 % 33,7 % 33,4 % 33,8 % 35,8 % 38,6 % 41,9 % 7,0 % 6,7 % 6,2 % 5,7 % 4,8 % 4,8 % 4,6 % 4,6 % 4,5 % 4,2 % 16,0 % 16,2 % 16,0 % 16,5 % 15,7 % 15,6 % 15,1 % 14,9 % 14,9 % 14,5 % 16,1 % 16,0 % 15,8 % 17,4 % 24,1 % 24,4 % 22,2 % 19,3 % 17,1 % 15,7 % 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 % 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Verteilung der Hilfen zur Erziehung einschl. Hilfen für junge Volljährige (ohne Erziehungsberatung) in Bayern (2011 bis 2020) Aufsummierung der zum 31.12. eines Jahres andauernden und innerhalb desselben Jahres beendeten Hilfen) HZE § 27 (o. V. zu §§ 28-35 SGB VIII) Soz. Gruppenarbeit § 29 SGB VIII EB § 30 SGB VIII SPFH § 31 Erz. Tagesgruppe § 32 SGB VIII Vollzeitpflege § 33 SGB VIII Heimerziehung § 34 SGB VIII ISE § 35 SGB VIII Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik: Kinder- und Jugendhilfe Ergebnisse zu Teil I: Erzieherische Hilfen 2020; Datenzusammenstellung und eigene Berechnungen durch das Bayerische Landesjugendamt. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik: Kinder- und Jugendhilfe Ergebnisse zu Teil I: Erzieherische Hilfen 2020; Datenzusammenstellung und eigene Berechnungen durch das Bayerische Landesjugendamt.

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