Mitteilungsblatt_04_21

M I T T E I L U N G S B L A T T 0 4 - 2 0 2 1 12 2020 bei einem Elternteil ohne (Ehe-)Partnerin bzw. Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) lebten, liegt bei 29,6 %. Der Anteil der Transferleistungen3 beziehenden Familien bei Hilfebeginn betrug 23,4 %. Bei 30,5 % der Leistungsempfängerinnen und -empfängern war bei Hilfebeginn mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft, während der Anteil der jungen Menschen aus Familien, in denen zuhause nicht vorrangig deutsch gesprochen wird, bei 14,3 % liegt. Betrachtet man die Anzahl der Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung in Bayern im Verlauf der letzten zehn Jahre (Jahr 2011 bis Jahr 2020), so ist insgesamt ein Anstieg um 59,2 % feststellbar. Auffällig ist hier außerdem, dass männliche Hilfeempfänger deutlich überrepräsentiert sind: 3 Die Herkunftsfamilie bzw. die / der junge Volljährige lebt teilweise oder ganz von Arbeitslosengeld II (SGB II), bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe (SGB XII) oder bezieht einen Kinderzuschlag. Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII in Bayern Gesamtvolumen der Fallzahlen 2020 Fallzahlen (Bestand am 31.12. + beendete Hilfen) 20.074 davon männlich* 68,7 % davon weiblich* 31,3 % Zur Lebenssituation der Hilfeempfänger/-innen 2020: Elternteil lebt alleine ohne (Ehe-)Partner (mit / ohne weitere Kinder) (bei Hilfebeginn) 29,6 % Anteil der Transferleistung beziehenden Familien (bei Hilfebeginn) 23,4 % Anteil der Hilfe beziehenden Familie mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteiles (bei Hilfebeginn) 30,5 % Anteil der jungen Menschen mit Familien in denen zuhause nicht vorrangig deutsch gesprochen wird (bei Hilfebeginn) 14,3 % * Junge Menschen mit den Geschlechtsangaben „divers“ und „ohne Angabe“ (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet. Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII in Bayern Gesamtvolumen der Fallzahlen 2020 Fallzahlen (Bestand am 31.12. + beendete Hilfen) 20.074 davon männlich* 68,7 % davon weiblich* 31,3 % Zur Lebenssituation der Hilfeempfänger/-innen 2020: Elt rnteil lebt alleine ohne (Ehe-)Partner (mit / oh e weitere Kinder) (bei Hilfebeginn) 29,6 % Anteil der Transferleistung beziehenden Familien (bei Hilfebeginn) 23,4 % Anteil der Hilfe beziehenden Familie mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteiles (bei Hilfebeginn) 30,5 % Anteil der jungen Menschen mit Familien in denen zuhause nicht vorrangig deutsch gesprochen wird (bei Hilfebeginn) 14,3 % * Junge Menschen mit den Geschlechtsangaben „divers“ und „ohne Angabe“ (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik: Kinder- und Jugendhilfe Ergebnisse zu Teil I: Erzieherische Hilfen 2020; Datenzusammenstellung und eigene Berechnungen durch das Bayerische Landesjugendamt. Bild: 3942 4093 4442 4538 4843 5235 5439 5999 6105 6283 8667 8877 9697 10125 10698 11360 11717 13042 13375 0 2000 4000 6000 8000 10000 12000 14000 16000 18000 20000 JAHR 2011 JAHR 2012 JAHR 2013 JAHR 2014 JAHR 2015 JAHR 2016 JAHR 2017 JAHR 2018 JAHR 2019 JAHR 2020 Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII in Bayern (2011 bis 2020); Aufsummierung der zum 31.12.eines Jahres andauernden und der innerhalb dieses Jahres beendeten Hilfen; weiblich* männlich* 13791 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik: Kinder- und Jugendhilfe Ergebnisse zu Teil I: Erzieherische Hilfen 2020; Datenzusammenstellung und eigene Berechnungen durch das Bayerische Landesjugendamt. *Junge Menschen mit den Geschlechtsangaben „divers“ und „ohne Angabe“ (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet. S A B I N E N I E D E R M E I E R I N F O

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